Guten Tag,
Ich arbeite im Einzelhandel auf 400€ Basis (bekomme 200€ ausbezahlt). Mein Arbeitgeber verbietet mir seit neustem (steht nicht im Arbeitsvertrag) Turnschuhe zu tragen. Stattdessen sollen Herrenschuhe getragen werden. Solche besitze ich nicht, müsste sie mir also erst zulegen.
Mein Arbeitgeber möchte sich daran finanziell nicht beteiligen. Ist er nicht dazu verpflichtet sich daran zu beteiligen?
Beteiligung Arbeitgeber an Arbeitskleidung
29. Oktober 2015
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Frage vom 29. Oktober 2015 | 09:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Beteiligung Arbeitgeber an Arbeitskleidung
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#1
Antwort vom 29. Oktober 2015 | 13:29
Von
Status: Senior-Partner (6990 Beiträge, 3901x hilfreich)
Hier handelt es sich ja nicht um spezielle Arbeitskleidung sondern um ein Kleidungsstück, dass auch privat getragen werden kann. Da muss sich der AG nicht beteiligen.
#2
Antwort vom 29. Oktober 2015 | 13:39
Von
Status: Lehrling (1061 Beiträge, 600x hilfreich)
Die andere Frage wäre allerdings, ob eine solche Kleiderordnung überhaupt durchsetzbar ist. Andererseits sucht sich dein Chef vermutlich einfach jemand anderen, falls du seine Forderung nicht erfüllst. Ein Recht auf Erstattung durch den AG hast du wie bereits gesagt allerdings auch nicht. Es wird dir also nichts anderes übrig bleiben, als dir die Schuhe selber zuzulegen, wenn du den Job behalten willst...
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