BetrVG §87.10

15. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)
BetrVG §87.10

Hallo,

ich habe Fragen zur Mitbestimmung des § 87.10 BetrVG. In einem Betrieb wird der Außendienst nicht eingruppiert. Es werden von den Kolleginnen und Kollegen die Entgelte jeweils bei der Einstellung selbst ausgehandelt. Alle ein bis zwei Jahre werden durch den Arbeitgeber die Entgelter "angepaßt." Ein Muster der Anpassung ist nicht direkt erkennbar. Es wird jedoch kein Entgelt übermäßig erhöht.

Betriffen die Erhöhungen den § 87.10 BetrVG? Welche möglichkeit hat der Betriebsrat?

Der Arbeitgeber ist im Arbeitgeberverband jedoch die Außendienstler nicht!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Ein Betriebsrat sollte doch wohl die Möglichkeit haben, diese Frage entweder über Anbieter von Schulungen oder durch eine Gewerkschaft klären zu lassen, oder?

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