Hallo, ich bin neu hier.
Unsere Fa. geht zum neuen Jahr in einen Tarifvertrag, der an den TV ÖD angelehnt ist. Wie sieht es mit der Einstufung aus? Ich bin im vierten Jahr dort, werde aber "nur" nach dem Bruttoentgelt in Stufe 2 eingestuft. Ist das richtig so? Fangen die Stufen mit Eintritt in den TV neu an zu zählen? Oder müsste die tatsächliche Betriebszugehörigkeit mitberücksichtigt werden.
Vielen Dank
PS: Im TV habe ich nicht wirklich etwas Brauchbares gefunden.
-- Editiert von User am 6. November 2023 20:17
Betrieb geht in Tarifvertrag über
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Die Überleitung ist eine rein schematische Angelegenheit nach schon lange etablierten Regeln.
Am besten fragst du deinen BR, sofern ihr einen habt.
Die Gehaltstabellen werden denen des TVöD entsprechen - interessant sind die Abweichungen sonst, die der Begriff 'angelehnt' nahe legt.
Hallo Blaubär, vielen Dank für Deine Antwort.
Der BR weiß das leider selbst nicht.
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Dann kann das hier im Forum auch niemand wissen.ZitatDer BR weiß das leider selbst nicht. :
... der BR hat die Möglichkeit, für solche Aufgaben eine Schulung zu besuchen oder sich über die zuständige Gewerkschaft zu informieren, sofern jemand Mitglied ist.
Da es sich nur um eine Anlehnung handelt, wirst du dies vermutlich kaum rechtlich angreifen können. Eine Anlehnung alleine bewirkt keinen durchsetzbaren Anspruch.
Nein, es handelt sich nicht um eine reine Anlehnung. Es wird in den TV AWO gegangen.
Was denn nun? Oben schreibst du es gibt eine Anlehnung....
Es ist ein Tarifvertrag, der an den TV ÖD angelehnt ist. Heißt es ist ein eigenständiger TV, der fast genauso ist, wie der TV ÖD.
PS: Es scheint wirklich eine sehr spezielle Frage zu sein. Ich dachte, es wäre einfacher.
-- Editiert von User am 7. November 2023 19:19
ZitatIst das richtig so? Fangen die Stufen mit Eintritt in den TV neu an zu zählen? Oder müsste die tatsächliche Betriebszugehörigkeit mitberücksichtigt werden. :
Aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Bleibt also nur abwarten bis man mal was handfestes hat.
ZitatIch bin im vierten Jahr dort :
Dann müsstest Du in Stufe 3 sein.
ZitatFangen die Stufen mit Eintritt in den TV neu an zu zählen? :
Das kann ja auch nicht sein, denn dann wärst Du ja in Stufe 1.
ZitatOder müsste die tatsächliche Betriebszugehörigkeit mitberücksichtigt werden. :
Gibt es irgendwelche Sondervereinbarungen im Zusammenhang mit der Einführung der Tarifbindung?
ZitatEs wird in den TV AWO gegangen. :
Welches Tarifgebiet?
Das mit der Stufe 3 sehe ich genauso.
Warum ich in Stufe 2 gekommen bin, kann ich erklären. Es wurde das Bruttoentgelt genommen und geguckt, wo es passt. Es durfte nicht weniger sein.
Es gibt nur eine Vereinbarung darüber, wie es sich verhält, wenn jemand durch diese Situation große Besitzstände aufbaut. Das ist jedoch soweit alles in Ordnung.
Ich vermute, dass entweder gar nicht darüber nachgedacht wurde, weil die ganze Sache recht schnell über die Bühne ging oder es war reines Kalkül, da sich viele Mitarbeiter mit dem Thema gar nicht auseinander setzen und die Zusatzvereinbarung direkt unterzeichnen.
Jetzt bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass ich die Geschäftsführung anschreibe und um korrekte Einstufung bitte. Ansonsten bleibt mir nur übrig den Rechtsweg zu beschreiten. Davon gehe ich allerdings nicht aus, da der Arbeitgeber eigentlich recht umgänglich ist.
Vielen Dank für Eure Infos
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