Betrieb kann Gehalt nicht zahlen!

12. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)
Betrieb kann Gehalt nicht zahlen!

Hallo zusammen!

Meine Freundin hat z.Z. das Problem, dass ihr Arbeitgeber ihr kein Gehalt zahlen kann! Sie arbeitet also Altenpflegerin in einem privaten Haus.
Am ersten des Monates September wäre die Gehaltszahlung fällig gewesen. 1-2 Tage davor sagte die Chefin, dass das Geld wohl erst zu 15 September gezahlt werden kann, wenn überhaupt!
Die Verschiebung bis zum 15. bringt uns keine Probleme, nur was ist, wenn auch da nicht gezahlt wird?!

Wie verhält man sich in einer solchen Situation? Kündigen geht ja nicht, wegen dem Arbeitslosengeld!
Hat man ein Recht auf Gehalt, welches man geltend machen kann?

mfg




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Klar hat man ein Recht auf Gehalt. Ist nur die Frage warum nicht gezahlt werden kann.

Ansonsten siehe http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html

MfG

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#2
 Von 
gati
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da hat deine Freundin soweit ich weiß nur dei Qual der Wahl bis zu 3 Monaten zu warten weil die zahlt das Arbeitsamt im falle einer Insolvenz der Firma nach.Sollte Ihr das aber zu unsicher sein würde ich mich nach einer neuen Stelle umsehen, als Altenpflegerin hat Sie da, glaub ich, ganz gute Karten,- trotz der hohen Arbeitslosen quote. Und wenn Sie gekündigt hat, kann sie die ausstehenden Löhne noch einklagen.
Gruß gati

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2014x hilfreich)

.. die kohle ist doch die gegenleistung für die geleistete arbeit überhaupt. als keine frage dass deiner freundin das geld zusteht. wenn der betrieb nicht zahlt, kann/muss sie die zahlung anmahnen mit fristsetzung und allem drumrum. wenn 1,5 gehälter oder mehr ausstehen, kann sie auch - nach ankündigung - ihre arbeitskraft zurückhalten, letzlich sogar fristgerecht oder fristlos kündigen. und dann muss sie u.u. auch nicht die sperre das aa fürchten. .. vorher aber noch genauer informieren!!

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