Hallo,
ich bin seit 2 Jahren in einem Unternehmen beschäfftigt und habe einen unbefristeten Vertrag. Beim letzten Mitarbeitergespräch hat mein Chef den Wunsch geäussert, dass ich gehen soll. Es gab noch nie Probleme und auf einmal mache ich meine Arbeit nicht gut genug.
Die Wahrheit ist eher folgtende: das Unternehmen hat einen großen Kunden verloren und jetzt sucht mein Chef einen Grund mich los zu werden. Ihm sind alle Mittel recht, wie Mobbing (unter Druck setzen, mit der Arbeit zuballern etc).
Was würden Sie mir raten?! Betriebbedingte Kündigung oder Aufhebungsvetrag?!
Vielen Dank!
Frank
Betriebbedingte Kündigung oder Aufhebungsvetrag?!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Außer in wenigen Ausnahmefällen, wenn z.b. die Abfindung im Aufhebungsvertrag SEHR hoch ist, würde ich auf jeden Fall zur betriebsbedingten Kündigung raten.
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Deine Fragestellung setzt voraus, dass du bereit bist zu weichen und nach der günstigsten Variante suchst. Du akzeptierst eigentlich schon "den Wunsch" deines Chefs. Die Frag ist, ob du ihm die unangenehme Arbeit abnehmen willst.
Du schreibst nichts über die Größe der Firma - bei einem kleinen Unternehmen, das nicht unter das K-Schutzgesetz fällt, wäre eine Kündigung ohne Umstände möglich.
Betriebsbedingte Kündigung ist auch die günstigst Ansage für die AA ggf.
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Danke,
das Unternehmen hat mehr als 10 Mitarbeiter.
Die Empfehlung vom Chef war, dass ich mich nach einem neuen Job umschauen soll. Das ist warscheinlich am einfachsten für den Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter selbst kündigt.
Das ist echt schade, das wir kein Betriebsrat haben und man muss sich selbst gegen Chef durchsetzen.
Vielen Dank
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Bei Selbstkündigung oder Aufhebungsvertrag
gibt es vom Job-Center eine 3-monatige Sperre des
Arbeitslosengeldes.
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quote:
Die Empfehlung vom Chef war, dass ich mich nach einem neuen Job umschauen soll. Das ist warscheinlich am einfachsten für den Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter selbst kündigt.
Genaugenommen ist das auch für den AN das vernüftigste,
Wenn man sich aus ener ungekündigten Stellung bewirbt, hat man deutlich bessere Chancen. Man steht auch noch nicht ganz so unter Druck, wie nach einer Kündigung.
Sie sollten daher - unabhängig davon wie Sie sich entscheiden - sofort mit Bewerbungen beginnen. In der Praxis ist das Kündigungsschutzgesetz nur ein Abfindungsgesetz und führt - auch wenn es etwas anderes verheißt - in der Regel über kurz oder lang zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
Man kündigt aber erst bzw. lässt sich kündigen, wenn man den neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat. Davor macht man ganz normal seine Arbeit und überlässt es dem Chef, aktiv zu werden. Dass man fleißig Bewerbungen schreibt und seinem Chef bestätigt, sich nach einem neuen Job umzuschauen, wäre zwar fair, aber deswegen muss man ja nicht sofort kündigen...
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:
Das ist warscheinlich am einfachsten für den Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter selbst kündigt.
Ja klar, das ist am billigsten.
Aber das ist dem Arbeitnehmer nicht zu raten! Betriebsbedingt kann ja sowieso nur der Arbeitgeber kündigen.
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