Betriebliche Altersvorsorge nach Kündigung

22. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
legaldumdum
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebliche Altersvorsorge nach Kündigung

Hallo,

ich habe bei meinem Ex Arbeitgeber vor ca. 4 Monaten gekündigt. Ich hatte dort eine betriebliche Altersvorsorge. Vor ein paar Tagen hat mir der Ex Arbeitsgeber Schriftverkehr dazu zugesandt. Daraus geht unter anderem hervor, dass diese Versicherung im Dezember letzten Jahres auf mich überschrieben wird. Nach Telefonat mit dem Versicherungsgeber ist diese nicht kündbar, soll aber beitragsfrei gestellt werden, nach entsprechender Bitte meinerseits per Email. Die Email habe ich aus Vorsicht noch nicht geschrieben.

Wie kann es sein, dass nun eine Versicherung auf meinen Namen läuft, die mich sogar potentiell monatliche Beiträge kosten könnte, für die ich nur im Rahmen des Arbeitsvertrages etwas unterschrieben habe? Das kann doch nicht sein.

Der Schriftverkehr erreicht mich Monate später, alle Fristen für eine eventuelle Kündigung sind verstrichen - das kann doch auch nicht sein?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von legaldumdum):
Wie kann es sein, dass nun eine Versicherung auf meinen Namen läuft, die mich sogar potentiell monatliche Beiträge kosten könnte, für die ich nur im Rahmen des Arbeitsvertrages etwas unterschrieben habe?
Das lese man in den Bedingungen, die zur Versicherung gehören oder im Arbeitsvertrag benannt waren, nach.

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#2
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 166x hilfreich)

Der Arbeitgeber wird in Folge Ihrer Kündigung das Versicherungsverhältnis übertragen haben, dazu kann er u.U. sogar verpflichtet sein, wenn die sog. Unverfallbarkeit eingetreten ist. Unverfallbarkeit bedeutet, dass Sie auch dann ein Recht auf Ihre Betriebsrente haben, wenn Sie das entsprechende Unternehmen vor der Rente verlassen.

Letztlich ist das kein Problem - Sie können wahlweise die Versicherung durch eigene Beträge weiterführen oder auch beitragsfrei stellen. Zudem ist ggf. auch eine Mitnahme zum neuen AG möglich. Ob und wie Sie Ihren Vertrag zur Betriebsrente in den neuen Job mitnehmen können, hängt von dem Produkt und dem Zeitpunkt des Abschlusses ab. Dazu müssten Sie sich erkundigen.

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#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Noch als Hinweis:

das "betrieblich" bei betriebliche Altersvorsorge hat nichts damit zu tun, dass hier der "Betrieb" auch tatsächlich was macht (was er aber freiwillig tun kann), außer die Beiträge von ihrem Bruttogehalt an die Versicherung zu bezahlen.

Das ist eher ein Euphemismus im Rahmen dieses Subventionsprogrammes für die Versicherungswirtschaft.

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