Betriebliche Fortbildung (Staplerschein) keine Arbeitszeit?

16. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Peter3005
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Betriebliche Fortbildung (Staplerschein) keine Arbeitszeit?

Hi,
wir über 18 jährige Azubis wurden vom Betrieb verpflichtet an 2 Samstagen einen Staplerschein zu machen und jetzt möchte uns der Betrieb diese Stunden nicht gutschreiben (haben eh derzeit 60 Std/Woche).

Es stand klipp und klar auf dem Aushang "Alle Azubis über 18 Jahre" sind zur Teilnahme verpflichtet.

Wie seht ihr das?

Der Staplerschein ist übrigens nur für das in dem Lager vorhandene Flurförderfahrzeug und Anbaugerät - kein allgemein gültiger!


Danke Peter

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Welches Ausbildungsjahr?

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peter3005
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zweites Ausbildungsjahr

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber das anweist, dann ist das auch Arbeitszeit.
Inwiefern ihr das durchsetzt ist allerdings euer Problem, wenn der AG sich stur stellt.
Wie viele Stunden sind es denn insgesamt pro Person?

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#4
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

Habe als Student auch einen Staplerschein in einem Betrieb gemacht. Zeit wurde angerechnet. Müßte also auch bei Euch bezahlt werden. Vor allem, wenn es sich um eine Pflichtveranstaltung handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Bleibt noch darauf hinzuweisen, daß ein Staplerschein grundsätzlich entweder für alle Flurförderfahrzeuge gilt,für manche allerdings nur in Verbindung mit LKW-Schein, oder für keines. Wenn du den Schein machst, muß auch durch eine Prüfung das Erlernte nachgewiesen werden. Ansonsten darfst Du keinen Stapler fahren. Bei zwei Samstagen kann man auch davon ausgehen, daß es um einen allgemeingültigen Schein geht.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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