Angenommen Arbeitnehmer A hat bei Unternehmen U fristgerecht gekündigt. Folgendes fiktives Szenario:
A hat seit Beginn der Tätigkeit für jeweils 2 aufeinanderfolgende Quartale ein Performance-bezogenes Rating und einen entsprechenden Bonus dafür erhalten. Die Höhe des Bonus ist klar an das Rating geknüpft (z.B. Bonus ist 10% des Basisgehalts, welches bei einem Rating 3=Met Expectations zu 100% ausgezahlt wird). A hat für insgesamt 3 Rating-Perioden (3x2 Quartale = 1,5 Jahre) immer alle 6 Monate diesen Bonus erhalten. Die Höhe des Bonus ist NICHT im Arbeitsvertrag festgelegt und im Arbeitsvertrag gibt es außerdem einen Freiwilligkeitsvorbehalt, die einen Rechtsanspruch auf Bonuszahlungen auch nach mehreren aufeinanderfolgenden Jahren ausschließt.
Allerdings erhält A jedes Jahr bei der Anpassung des Gehalts einen Compensation Letter von U, in dem das Basisgehalt sowie der variable Bonusanteil (zB 80k Basis, 20k Variabel) schriftlich festgelegt ist und auch an welche Kriterien der Bonus berechnet ist und wie oft er bezahlt wird.
Mit der Kündigung hatte A die vollen 2 Quartale auf die sich der nächste Bonus bezogen hätte gearbeitet. Allerdings wird der Bonus immer erst im übernächsten Monat mit dem Gehalt ausgezahlt. U beruft sich auf den Freiwilligkeitsvorbehalt im Vertrag, den Bonus nicht mehr auszuzahlen.
Hätte A in diesem Fall eine Chance den Bonus von U rechtlich einzufordern?
Betriebliche Übung - Bonus trotz Kündigung?
15. März 2023
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Frage vom 15. März 2023 | 10:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebliche Übung - Bonus trotz Kündigung?
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#1
Antwort vom 15. März 2023 | 10:16
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
ZitatChance :
Wie viel darf's / soll es denn sein?
Im Lotto liegen die Chancen auf 6 Richtige plus Zusatzzahl bei 1:140 Mio
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Ansonsten: Lies' doch bitte dein Kauderwelsch oben dir selbst einmal laut vor: schrecklich, unverständlich und zu 90 % für die Fragestellung irrelevant.
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