Mein Arbeitgeber schreibt auf meiner Gehaltsabrechnung,"Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Zahlungen von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, die insbesondere auf konjunkturelle Änderungen zukünftig geringer oder auch ganz ausfallen können.Wir müssen uns daher vorbehalten,je nach Änderung der wirtschaftlichen Lage in der Zukunft entsprechende Anpassungen vorzunehmen."Bis jetzt habe ich den Text schon im zweiten Jahr immer zum Jahresende erhalten,dieses Jahr ist es das tritte mal, dann wäre die Betriebliche Übung vorbei. Meine Frage! was kann ich unternehmen um die alte Regelung zu Behalten.
Ich würde mich Antworten von Euch freuen.
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"Pfeiffer007"
Betriebliche Übung Weihnachtsgeld u Urlaubsgeld
28. Mai 2004
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Frage vom 28. Mai 2004 | 22:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebliche Übung Weihnachtsgeld u Urlaubsgeld
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#1
Antwort vom 1. Juni 2004 | 14:39
Von
Status: Unbeschreiblich (46726 Beiträge, 16562x hilfreich)
Dagegen kannst Du nichts unternehmen. Das ist genau so gemeint, wie es da steht und das ist rechtlich auch zulässig.
Was meinst Du mit wäre die Betriebliche Übung vorbei
? Es gibt doch gar keine betriebliche Übung. Außerdem spricht man dann von betrieblicher Übung, wenn es mindestens drei Mal ohne eine solche Klausel gezahlt wurde. Das hat nichts mit "üben" zu tun.
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