Guten Abend,
die Belegschaft wurde durch unseren Arbeitgeber informiert, dass ab diesem Jahr für Heilig Abend und Silvester jeweils ein ganzer Tag Urlaub
genommen werden muss.
In den letzten Jahren war es immer so, dass nur ein halber Tag genommen werden musste, also ein halber Tag für Heilig Abend und ein halber Tag für Silvester.
Ist durch die Regelmäßigkeit in den letzten Jahren nicht eine betriebliche Übung entstanden?
Betriebliche Übung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Zitatdie Belegschaft wurde durch unseren Arbeitgeber informiert, :
Enthielt die Information in den letzten Jahren einen Hinweis, das dies nur für das Jahr gilt und / oder man sich Änderungen vorbehält?
Nein, nicht in den 2 Jahren, die ich beim Unternehmen beschäftigt bin.
Lt. den anderen Kollegen auch nicht
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Es könnte zu einer betrieblichen Übung geworden sein, ja.
Aber bevor ihr Konsequenzen zieht - legt die Frage doch besser einem RA vor.
Einen Streit zu beginnen, will gut überlegt sein und auch die Aussichten zu gewinnen sollten bestens sein.
Ja, mal schauen.
Vielleicht lässt man an der „richtigen Stelle" diese Begrifflichkeit fallen...
Ich habe das im allgemeinen so in Erinnerung, dass die Belegschaft für solche Tage eher mehr Urlaub/Freizeit/Zeitausgleich will als weniger.
Gibts einen Grund, warum der AG das nun so will?
Für bestimmte Branchen sind diese beiden halben Tagen die umsatzstärksten des Quartals---aber so allgemein?
Wir sind mehrere Firmen innerhalb einer Gruppe. Andere Unternehmensteile haben aktuell Kurzarbeit. Wir nicht...
Die Kurzarbeit hält derzeit für alles her...also auch hier „wirtschaftliche Gründe"
Die aktuelle Unternehmenssituation hat nichts mit betrieblicher Übung zu tun. Bei euch gilt (nur): 24. und 31.12.2019 ---> (nur) Urlaub.
Nun ja---bei euch (noch) keine Kurzarbeit.ZitatDie Kurzarbeit hält derzeit für alles her...also auch hier „wirtschaftliche Gründe" :
ZitatDie aktuelle Unternehmenssituation hat nichts mit betrieblicher Übung zu tun. Bei euch gilt (nur): 24. und 31.12.2019 ---> (nur) Urlaub. :
Die Frage ist nur: 24.12. + 31.12 = 1 Tag (wie bisher) oder 2 Tage Urlaub?
Nun ja---bei euch (noch) keine Kurzarbeit.ZitatDie Kurzarbeit hält derzeit für alles her...also auch hier „wirtschaftliche Gründe" :
Unsere Sparten hängen 0,0 zusammen. Die Auftragslage gibt glücklicherweise keine Voraussetzung für Kurzarbeit her.
Schreib doch bitte, was in der Info steht, die du nun erhalten hast. Die also Grundlage deiner Frage ist.ZitatGibts einen Grund, warum der AG das nun so will? :
Den genauen Wortlaut reiche ich morgen nach
Der Wortlaut ist ca.
- aufgrund der wirtschaftlichen Situation kann in diesem Jahr jeweils kein halber Urlaubstag an Heiligabend und Silvester geschenkt werden.
/// ... geschenkt werden.
Genau da sind wir bei der betrieblichen Übung. Ob nicht 'Geschenke' dieser Art über die Jahre Vertragsbestandteil werden. Ich neige dazu, das zu bejahen.
Für mein Verständnis ist das analog zu einer Sonderzahlung zu sehen...dort kenne ich es dann allerdings so, dass die betriebliche Übung zumeist ausgeschlossen wird.
Uns hat sich die Frage nie gestellt, ob das ein Geschenk war oder nicht. Dazu gab es nie etwas Schriftliches
Hier ist eine betriebliche Übung zu bejahen, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern mindesten drei Jahre in Folge an Heiligabend und/oder Silvester freigegeben hat. Etwas anderes würde lediglich dann gelten, wenn ein wirksamer Vorbehalt des Arbeitgebers vorliegen würde (welcher ja nach Angaben der Fragestellerin eben nicht existent ist):
"Gibt der Chef seinen Mitarbeitern an Heiligabend und/oder Silvester drei Jahre in Folge frei, können diese vor dem Arbeitsgericht aufgrund der so genannten betrieblichen Übung einen künftigen Anspruch auf Freistellung geltend machen. In diesem Fall müssten sie keinen Urlaub nehmen.
Wer als Arbeitgeber auf Nummer Sicher gehen will, nimmt in die Bekanntmachung am Schwarzen Brett oder die E-Mail an die Arbeitnehmer den Vorbehalt auf, dass die Freistellung nur für das jeweilige Jahr gilt. Das Bundesarbeitsgericht hat 1994 entschieden, dass unter dieser Voraussetzung keine betriebliche Übung entsteht (Az.: 9 AZR 672/92). Als Formulierung kommt beispielsweise infrage: „Die Freistellung an Heiligabend und Silvester erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft."
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/urlaub-heiligabend-silvester/2141993.html
ZitatEs könnte zu einer betrieblichen Übung geworden sein, ja. :
Sehe ich auch so, hier dürfte eine betriebliche Übung vorliegen.
Was sollte der TE nun tun?
/// Was sollte der TE nun tun?
Den Protest der Belegschaft organisieren oder die Klappe halten. Sowas wird wohl nur gemeinschaftlich anzugehen sein.
Ein Klage wäre individuell freilich möglich, sorgt aber gewiss für miese Stimmung. Oder das macht jemand, der dort ohnehin gehen wird.
Ich danke euch für eurer Mithilfe.
Wir schauen jetzt mal, wie wir das angehen können.
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