Betriebliche Übung - geringes Weihnachtsgeld?

15. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Marie2004
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebliche Übung - geringes Weihnachtsgeld?

Liebe Experten,

ich habe Anspruch auf Weihnachtsgeld aus einer betrieblichen Übung (wurde mind. drei Mal vorbehaltslos bezahlt).

Mein Arbeitgeber hat mir nun 2002 und 2003 nur ca. die Hälfte meines mir zustehenden Weihnachtsgeldes bezahlt und wird für 2004 wieder nicht mehr bezahlen.

Ich möchte meinen Anspruch auf das WG nicht verlieren, denn wenn der Arbeitgeber drei Jahre lang nur einen geringeren Betrag, hat er ja wiederum eine neue betriebliche Übung geschaffen und mein Anspruch erlischt.

Reicht es nun, wenn ich meinem Arbeitgeber ein Schreiben vorlege, dass ich dem geringen Weihnachtsgeld nicht zustimme oder muss ich gerichtlich mahnen?

Muss mein Arbeitgeber mir das zu wenig bezahlte Weihnachtsgeld für 2002 und 2003 dann nachbezahlen oder erlischt mein Anspruch für die nächsten Jahre einfach nur nicht?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Marie

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

ohne anspruch auf richtigkeit:
wenn jemand für 2002 und 2003 die zahlungen ohne weiteres akzeptiert, kann er 2004 nicht damit kommen, es habe vorher eine betriebliche übung bestanden. von verjährungsproblemen mal ganz abgesehen, ist dies auch nicht sehr überzeugend. es deutet doch einiges darauf hin, dass die neuen gegebenheiten stillschweigend akzeptiert wurden.

ureta

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49197 Beiträge, 17316x hilfreich)

Das sehe ich genau so.

Du hättest bereits 2002 Einspruch einlegen müssen. Die betriebliche Übung hat zu dem Zeitpunkt geendet.

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