Guten Tag,
wir sind ein Weiterbildungsinstitut, in dem seit vielen Jahren folgende (weder im AV noch sonst irgendwo schriftliche) Regelung besteht:
Ausbilder haben pro Woche einen sog. Unterrichtsvorbereitungstag, an dem sie von zuhause aus arbeiten.
Im Gegenzug werden von Ausbildern keine Überstunden geltend gemacht.
Der AG möchte nun durchsetzen, dass Ausbilder ihren Unterricht nicht mehr zuhause vorbereiten, sondern im Betrieb. Dies ist deswegen problematisch, weil so mehr "Störungen" durch Telefonanrufe, Umschüler etc. zu erwarten sind.
Gibt es ähnliche Erfahrungen? Wer weiß was zu berichten?
Vielen Dank im voraus, Christoph
Betriebliche Übung - kann Arbeitgeber das einfach ändern?
8. Mai 2006
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Frage vom 8. Mai 2006 | 13:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebliche Übung - kann Arbeitgeber das einfach ändern?
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#1
Antwort vom 8. Mai 2006 | 14:04
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2334x hilfreich)
Interessant wäre doch die Frage, was zu Überstunden in deren Verträgen geregelt ist.
Vielleicht lässt der AG von seinem Vorhaben der Anwesenheit ab, wenn die Ausbilder ihre Überstunden (auch noch im Nachhinein) geltend machen.
#2
Antwort vom 8. Mai 2006 | 15:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, vielen Dank!
Rückwirkend ist in diesem Zusammenhang ein gutes Stichwort!
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