Betrieblicher Rückweg von der Arbeitsstelle zur Firma wird nicht vergütet. Ist das legitim?

3. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jaz584
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrieblicher Rückweg von der Arbeitsstelle zur Firma wird nicht vergütet. Ist das legitim?

Hallo liebe Forum Mitglieder.
Ich Arbeite seit kurzem in einem neuen Betrieb (Teilzeitkraft).

Ich Fahre zur Firma.
Von der Firma fahren wir z.b. Nach Berlin (300km), wo eine Belieferung stattfindet.

Der Hinweg von der Firma bis zum Belieferungsort + Dauer des Aufenthalts der Belieferung wird bezahlt.

Wenn wir dann nach Hause fahren in unserem Team.

Werde ich nur Bezahlt, wenn ich selber den Bulli fahre (Was bei 6 Personen im Bulli organisatorisch ziemlich schwer fällt).
Bin ich nur der Beifahrer, fallen die ca. 3 Stunden Fahrtzeit weg.

Meine Vergütung für den Tag sind dann:
3 Stunden Hinfahrt + 4 Stunden Arbeitszeit im Ort = 7*11 = 77€

Die Insgesamte Arbeitszeit, die ich unterwegs bin, sind jedoch 3+4+3 =10
Also insgesamt 10 Stunden bis ich bei der Firma zurück bin.

Rechne ich jetzt 10 Stunden Arbeitszeit geteilt durch 77:
77:10= 7.7€

Komme ich auf 7.7€ lohn die Stunde.
Was deutlich unter den Mindestlohn ist.

Der Arbeitgeber hat im Vertrag darauf hingewiesen, das der Rückweg nur bezahlt wird wenn ich selbst fahre.

Jedoch kommt mir immer wieder die Frage auf, ob das alles so Rechtens ist.

Muss der Arbeitgeber, den Rückweg von der Arbeitsstelle bis zur Firma wirklich nicht zahlen?

Es tut mir leid, falls ich es nicht perfekt beschrieben habe.

Ich hoffe jedoch trotzdem, dass mir hier geholfen werden kann.

Weitere Fragen beantworte ich gerne.

Vielen dank.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Jaz584):
Die Insgesamte Arbeitszeit, die ich unterwegs bin, sind jedoch 3+4+3 =10

Die 3 Stunden Rückfahrt als Beifahrer sind Fahrzeit / Freizeit / Ruhezeit und somit nicht zu vergüten da man keine Tätigkeit ausübt.
Fährt man selber ist das zu vergüten, da dieses eine Tätigkeit ist, die einer gewissen Anstrengung unterliegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
scooter22
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

"Die 3 Stunden Rückfahrt als Beifahrer sind Fahrzeit / Freizeit / Ruhezeit und somit nicht zu vergüten da man keine Tätigkeit ausübt."

hi,
also wenn mich mein chef betrieblich irgendwo hinschickt, dann soll er mir die hin/rückfahrt auch bezahlen egal ob ich nur blöd daneben sitze.... icj mach das nicht aus spass und in meiner freizeit irgendwo hinjokeln

ich muss auch öffters mal auf montage (elektriker) unser chef kam auch mal auf die idee das nur der fahrer die std. bezahlt bekommt alle andern nicht.... den zahn haben wir ihm aber gezogen, wie gesagt ich fahr doch nicht aus spass zb. 6 std. nach bayern...

-------
BAG: Reisezeiten sind vergütungspflichtige Arbeitszeit

Damit nimmt das BAG an, dass sämtliche Reisezeiten, seien es nationale oder internationale Reisezeiten, vergütungspflichtige Arbeitszeit im Sinne § 611 a Abs. 2 BGB sind. Ob der Arbeitnehmer während der Reisezeit im Interesse des Arbeitgebers oder im privaten Interesse tätig wird, ist nunmehr vergütungsrechtlich ohne Belang. Damit hat der Arbeitgeber auch die Zeiten zu bezahlen, in denen der Arbeitnehmer aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung untätig ist. Diesen generellen Anspruch auf die Vergütung von Reisezeiten gab es bislang gerade nicht.
-------

-- Editiert von scooter22 am 03.12.2020 06:01

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7235 Beiträge, 1522x hilfreich)

@ Harry: Leider liegst du ausnahmsweise falsch. Die Fahrtzeit - auch wenn man Beifahrer ist - ist zu vergüten.



Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von scooter22):
Damit nimmt das BAG an, dass sämtliche Reisezeiten,

Passt nicht, denn da ging es um Dienstreisen.



Zitat (von scooter22):
en zahn haben wir ihm aber gezogen,

Kommt ganz darauf an, wie austauschbar man ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
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