Betriebliches Eingliederungsamangement ( BEM )

2. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
frei29
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebliches Eingliederungsamangement ( BEM )

Hallo ihr lieben
Person X wurde von Ihrem AG. zu einem BEM eingeladen.
Ist dies schon eine vorbereitung zur Kündigung?
Sie ist seit August 16 dort angestellt und war seitdem öfter Krank unter anderem wegen

- Geprellter Zeh
- Geprellter Finger ( Arbeitsunfall )
- Autoimmun erkrankung ( Autoimmunhepatits ) diese Erkrankung hat sie aber im Griff und muss nur noch alle 3 Monate zur nachkontrolle.
- Magen Darm und Grippale Infekte


Arbeitsverhältnis ist unbefristet Probezeit waren 6 Monate.

Sie arbeitet in der Pflege und eigentlich bleibt ihr ja nichts übrig als mit Magen Darm infekte zuhause zu bleiben sonst wäre das ja Fahrlässig oder ?

Sie soll jetzt entscheiden ob sie hingeht oder nicht und wen sie mitnimmt


Wie soll Sie sich jetzt verhalten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

/// Ist dies schon eine Vorbereitung zur Kündigung?

Kann sein oder auch nicht. Das kommt im Kern auf das Betriebsklima an. Eigentlich soll das BEM dazu verhelfen, Schwachstellen im Betrieb aufzudecken, durch die es u.U. zu vermehrten Krankenständen kommt - also vom Grundgedanken her ein Ansatz der Fürsorge. Aber das BEM kann auch missbraucht werden: wenn ein Betrieb das nicht anbietet, hat er ggf. auch schlechte Karten eine Kündigung wegen häufiger Fehltage durchzusetzen.
Wenn du also schon die Sorge hast, dass es gegen dich gehen könnte, rechnest du wohl eher nicht mit Fürsorge oder mit dem Bemühen, auf die MA zu achten.

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#2
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Der AG ist verpflichten, einem AN der in den letzten 12 Monaten mehr als 42 arbeitsunfähig war, ein BEM anzubieten. Es geht, wie bereits beschrieben, nur darum, ob der AG etwas im Bezug auf ihren Arbeitsplatz machen kann, um weitere AU,s zu vermeiden. Zu deinem Schutz kannst du eine Vertrauensperson hinzuziehen, evtl. BR.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Genau: Der AG ist verpflichtet, dem AN eine Eingliederungsgespräch anzubieten. Der AN kann jedoch ablehnen.
Du musst entscheiden, ob du das Angebot alleine oder in Begleitung oder gar nicht wahrnehmen willst.

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