Betriebsärztliche Untersuchung in der Probezeit bei IT-Beruf

6. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)
Betriebsärztliche Untersuchung in der Probezeit bei IT-Beruf

Guten Abend,

nach langer Zeit der Beschäftigung bei einer Zeitarbeit (an und für sich nicht schlecht) bin ich vom letzten Unternehmen übernommen wurden und habe mich gefreut. Bin gerade in Probezeit. Jetzt habe ich, ca. 1 Woche nach Vertragsunterzeichung einen Termin zur betriebsärztlichen Untersuchung bekommen, das sei bei allen Neueinstellung so verlangt. Was ich aber recherchiert habe ist, dass dies nur bei bestimmten gefährdeten Berufen eine rechtliche Grundlage hat, also bei Busfahrern, Piloten, bei körperlich belastetenden Arbeitsplätzen, die mit Chemikalien, Strahlen usw. zu tun haben, oder gesundheitlichen Risiken. Wenn diese nicht vorliegen, dürfen dort nur Fragen gestellt werden und Untersuchungen gemacht werden, die sich konkret auf den Arbeitsplatz beziehen, bei IT vielleicht Augen- und Rückenbeschwerden, alles andere wäre nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers möglich.

Wer musste das schon einmal machen? Was wurde verlangt?

Mir geht das schon sehr weit in meine Rechte auf Datenschutz und persönliche Freiheit. Noch niemals wurde das von mir verlangt.

Was kann ich ablehnen, oder werde ich dann gleich wieder rausgeworfen? Bitte um Infos und Rat.

Danke!
A.

-- Editiert von Adrenalinpur123 am 06.12.2018 21:52

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Adrenalinpur123):
Was kann ich ablehnen,

Alles was einem nicht passt.



Zitat (von Adrenalinpur123):
werde ich dann gleich wieder rausgeworfen?


Die Probezeit dient im Allgemeinen dazu, zu prüfen ob man zueinander passt. Wenn der Arbeitgeber den Eindruck hat das es nicht passt ...



Zitat (von Adrenalinpur123):
Wer musste das schon einmal machen? Was wurde verlangt?

Das dürfte nicht relevant sein.

Relevant ist, was bei Dir verlangt würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Das Problem ist hier wirklich am ehesten, ganz abgesehen von Ihren berechtigten Einwänden, dass Arbeitgeber so kritische Arbeitnehmer eher nicht haben wollen. Nach der Probezeit kann man ja mal.... aber in der Probezeit führen kritische Nachfragen nicht selten zur Kündigung. Sie sollten abwägen und vielleicht einfach zur Untersuchung gehen und wenn Ihnen das da zu weit geht, können Sie sich ja immer noch verweigern.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten.

Ich arbeite dort jetzt seit einem halben Jahr schon und ich dachte, die Übernahme wäre eine Art Zeichen, dass wir zueinander passen, AG + AN. Naja ich gehe einfach mal hin, aber es bleibt ein schaler Geschmack - leider. Und ich hatte mich so gefreut, aber nun ja

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17376 Beiträge, 6470x hilfreich)

Du solltest wissen, dass auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Zudem ist der B in aller Regel arbeitsmedizinisch orientiert - er wird dem AG sagen, ob du diensttauglich bist oder nicht.
Wenn du die Sache aufpumpst zu einer Vertrauensfrage - 'dass wir zueinander passen AG+AN -, gibst du der Sache mehr Bedeutung als sie hat. Aus AG-Sicht ist das nichts als Routine.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Werden wir ja sehen, ich denke es müsste eigentlich der Betriebsrat zusammen mit dem Betriebsarzt eine Informationsverlautbarung in den Unternehmensrichtlinien veröffentlichen

was wird geprüft? Für wen, was ist vom Betriebsrat genehmigt?

Warum und welche Konsequenzen hat es? Wenn ich Rückenschmerzen habe bekomme ich einen neuen Bürostuhl und einen höherverstellbaren Schreibtisch?

Fachpersonalmangel haben wir ja in Deutschland, die Beriúfserfahreren werden nochmal gegängelt.

Müssen die aus dem Ausland importierten Fachkräfte auch sowas machen? Oder nimmt man sie so, weil billiger?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Adrenalinpur123):
Fachpersonalmangel haben wir ja in Deutschland, die Beriúfserfahreren werden nochmal gegängelt.

Da macht ein Arbeitgeber mal Ernst mit seiner Fürsorgepflicht, dann ist es auch wieder falsch.



Zitat (von Adrenalinpur123):
Müssen die aus dem Ausland importierten Fachkräfte auch sowas machen? Oder nimmt man sie so, weil billiger

Nö, die kann man so verheizen. Ist ja noch genug Vorrat da ... :bang:


Da frage ich mich, was nimmst man eigentlich ein? Die Dosierung stimmt scheinbar nicht ...
Die Paranoia sollte man mal nicht beim Betriebsarzt ansprechen, aber bei einem anderen eventuell ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Könnte es nicht sein, dass der Arbeitgeber mit dem Angebot der betiebsärztlichen Untersuchung einfach nur seiner gesetzlichen Pflicht nach der ArbMedVV (Anhang Teil 4 Nr. 2) nachkommt? Es dürfte sich nämlich um die "G37"-Untersuchung handeln (https://de.wikipedia.org/wiki/G_37)
Die ist freiwillig.
Sollte man allerdings später an einer Berufskrankheit leiden und möchte deshalb Leistungen von der Berufsgenossenschaft haben (Rente wegen Berufskrankheit), kann sich ein Verzicht sehr negativ auswirken. Denn den Beweis, dass eine eventuelle Erwerbsminderung tatsächlich durch den Beruf ausgelöst wurde, kann man nur schwer erbringen, wenn man alle arbeitsmedizinischen Angebote ausgeschlagen hat.

Solche arbeitsmedizinischen Untersuchungen werden vom Arbeitgeber bezahlt - und die sind nicht billig. Dass also mehr untersucht wird als unbedingt nötig, ist eine ziemlich weltfremde Befürchtung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31984 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Adrenalinpur123):
Wer musste das schon einmal machen? Was wurde verlangt?
Ich. Mehr als 1x. Niemand hat meine persönlichen Freiheiten eingeschränkt, niemand hat gegen den Datenschutz verstossen.
Der Betriebsarzt hat seine normale Untersuchung gemacht, ein paar Kreuzchen und Stempel und Unterschrift.
Hat nicht weh getan.
Durfte klettern, durfte heben, durfte tauchen, durfte dienstlich Auto fahren, durfte im Büro arbeiten, usw usf.
Zitat (von Adrenalinpur123):
Was ich aber recherchiert habe ist, dass dies nur bei bestimmten gefährdeten Berufen eine rechtliche Grundlage hat,
Da hast du Quatsch gelesen. Du solltest nicht so viel oder konkret recherchieren.
Natürlich liegt die Entscheidung bei dir, soviel persönliche Freiheit hast du auf jeden Fall.
Jeder AG sehnt sich geradezu nach solchen AN, die jedes Krümelchen gierig aufsaugen, zum BR rennen. Immerzu hinterfragen, ob der AG das darf??

Auch ausländische Fachkräfte dürfen vom Betriebsarzt auf gesundheitliche Eignung untersucht werden. Werden auch, wenn sie nicht nur leihweise oder befristet eingestellt sind.

Von welchem Planeten kommst du? :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Teilweise habe ich den Eindruck, nicht alle Antwortenden haben verstanden, was ich meine. G37 und Fürsorgepflicht ist ja gut, aber wenn ich da so manchen Bürostuhl, Maus und Monitor anschaue, zweifle ich ob das nicht realiitätsfremder ist als mein Posting und nicht ok ist wenn die Untersuchung sich als verstecktes Raussiebe- und Durchleuchtungsverfahren dient.

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#10
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Da habe ich noch eine Anregung:

Betriebsärzte möchten bitte auch mal Untersuchungen zum Thema Burnt Out, Mobbing und betriebliche Unzufriedenheit machen, das kann Menschen in richtig schlimme Krisen stürzen, die bestimmt auch für den Arbeitgeber nicht gut sind.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31984 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Adrenalinpur123):
aber wenn ich da so manchen Bürostuhl, Maus und Monitor anschaue,
Das hat aber gar nichts mit deiner Frage zu tun.
Zitat (von Adrenalinpur123):
wenn die Untersuchung sich als verstecktes Raussiebe- und Durchleuchtungsverfahren dient.
Wenn das so wäre, wäre es in der Tat nicht o.k.
Du gehst vom falschen Ansatz aus. Der Betriebsarzt soll lediglich feststellen, ob du jetzt gesundheitlich in der Lage bist, die arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeiten auszuführen.

Vielleicht liest hier (d)ein Betriebsarzt mit? Vielleicht stimmt er dir zu? Keine Ahnung. Bin keinem.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Arbeitsplatz hat sehr wohl mit Betriebsgesundheit zu tun.
Der Termin wurde leider wegen Krankheit der Ärztin abgesagt. Gute Besserung!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist erledigt jetzt.

Zweifle dennoch an dem Ganzen, und was ich recherchiert habe ist kein Quatsch. Was soll's.

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