Betriebsarzt chronische Krankheit verschweigen?

23. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
fossila
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsarzt chronische Krankheit verschweigen?

Liebe Gemeinschaft,

ich möchte gerne eine Stelle als Wohngruppenleitung eines Kinderheims, Hauptsächlich Büro (90%) oder vertretende Dienste in der Wohngruppe, antreten. Mein neuer AG schickt mich nun zum Betriebsarzt.

Meine Frage:

Muss ich diesem meine chronische Krankheit, Morbus Crohn, mitteilen?
Diese wirkt sich nicht auf meine Arbeitsleistung aus, da ich sehr gut eingestellt bin mit Medikamenten.

Kann ich die Krankheit verschweigen bzw. angeben unter keiner Krankheit zu leiden die meine Arbeit beeinflusst, oder entstehen mir dadurch ggf. Probleme?

Vielen Dank für Eure Hilfe

fossila

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von fossila):
Muss ich diesem meine chronische Krankheit, Morbus Crohn, mitteilen?

Wenn man gefragt wird pder verpflichtet wäre Erkrankungen unaufgefordert zu offenbaren: ja


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Das sehe ich anders: Du hast keine Mitteilungspflicht nach dem AGG (allg. Gleichbehandlungsgesetz)

Die Frage nach einer Behinderung, Krankheit u. ä. kann nur im Ausnahmefall gerechtfertigt sein. Zulässig ist die Frage aber nur, wenn es eine „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung" darstellt, eben frei von dieser Erkrankung oder einer Behinderung zu sein und dadurch die Arbeitsleistung dauerhaft unmöglich wäre und das sehe ich in diesem Fall überhaupt nicht.

Überschreitet der Arbeitgeber die Grenzen seines Fragerechts, hast du ein Recht zur Lüge, ohne fürchten zu müssen, deinen Arbeitsplatz aufgrund einer Anfechtung später wieder zu verlieren.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Wenn man sich Rolle und Aufgabe des Betriebsarztes vergegenwärtigt, sollte klar sein, dass das ein Arzt ist wie jeder andere auch, allerdings mit einer Spezialfunktion. Der Betriebsarzt teilt dem AG am Ende mit, ob der Kandidat arbeitstauglich ist oder nicht - und das war es.
Hier ins Feld zu führen, was man dem AG sagen muss oder nicht, führt in die Irre - der B. ist nicht der AG.
Also Entwarnung.
Was man einem Arzt sagt, bleibt einem jeden überlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Überschreitet der Arbeitgeber die Grenzen seines Fragerechts

Es geht hier aber nicht um den AG.

Und der Betriebsarzt unterliegt auch einer Schweigepflicht gegenüber dem AG.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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