Ich bin nur im Homeoffice angestellt, meine Firma ist knapp 400km entfernt, muss ich zu dem Betriebsarzt in die Firma? Oder darf ich sagen ich möchte zu einem aus der Nähe? Weil aus gesundheitlichen Gründen schaff ich so eine lange Fahrt gerade gar nicht
Betriebsarzt in der Nähe oder bei Firmenstandort
Ich fürchte, ich versteh die Frage gerade nicht: Betriebs-Arzt; der Arzt des Betriebes bzw. ein (Arbeits-)Mediziner, mit dem deine Firma einen Vertrag hat. 'Freie Arztwahl' sehe ich da nicht.
Aber evtl. lässt die Fa mit sich reden?
Sie reden von einem Betriebsarzt mehr habe ich nicht als Info bekommen.
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Und warum sollst du überhaupt zu ihm? Angebotsuntersuchung? Pflichtuntersuchung?
-- Editiert von User am 20. März 2026 18:57
Mein Hausarzt und Facharzt haben attestiert dass ich vorerst keine Schichten mehr arbeiten kann. Und das soll geprüft werden
Zitat :Mein Hausarzt und Facharzt haben attestiert dass ich vorerst keine Schichten mehr arbeiten kann. Und das soll geprüft werden
Der Arbeitgeber hat das Recht eine AU anzuzweifeln und diese auch überprüfen zu lassen. Für diese Überprüfung ist aber der unparteiische MDK zuständig und nicht der parteiische Betriebsarzt.
Im übrigen wäre noch zu klären, weshalb eine persönliche Vorstellung notwendig sein soll. Denn in der Regel werden nur die entsprechenden medizinischen Unterlagen geprüft.
Zitat :Weil aus gesundheitlichen Gründen schaff ich so eine lange Fahrt gerade gar nicht
Und dafür gibt es auch eine AU?
-- Editiert von User am 20. März 2026 20:24
@harry
Der AG zweifelt nicht die AU an, sondern will die Einsatzfähigkeit oder -tüchtigkeit in Blick auf die offenbar vereinbarte Schichtarbeit arbeitsmedizinisch beurteilt wissen. Und ich halte es für verfehlt, den Betriebsarzt ohne weiteres 'parteiisch' zu nennen.
Zitat :Der AG zweifelt nicht die AU an, sondern will die Einsatzfähigkeit oder -tüchtigkeit in Blick auf die offenbar vereinbarte Schichtarbeit arbeitsmedizinisch beurteilt wissen.
Das lese ich anders
Er ist AU für Schichtarbeit. Eine arbeitsmedizinische Beurteilung der Schichtarbeit ist damit obsolet.
Aber leider hat ip730118-47 sich schon wieder abgemeldet. weitere relevante Details werden wir also nicht erfahren ...
Ich hatte mal beim med. Dienst angefragt ein derartiges Attest (Schichtarbeit oder "darf nicht mehr als x Kilo heben") zu überprüfen. Abgelehnt. Wäre nicht deren Aufgabe.
Also bleibt nur der Betriebsarzt.
Ärzte drücken sich auch oft so aus, dass nicht alles klar ist. "Darf nicht" wäre eindeutig. "Soll(te) nicht", "kann nicht", "nicht regelmäßig/häufig", "sollte vermeiden", "keine schweren Arbeiten". Alles schon gelesen. Und dann? Genau dafür benötige ich den Betriebsarzt. Er kennt die Arbeitsplätze, versteht die Diagnosen. Er kann sagen, wo man den Arbeitnehmer einsetzen kann und wo nicht.
Ähnliches Thema: wie lange besteht die Einschränkung? Meistens nicht für immer, z.B. nach einer Verletzung oder Erkrankung. Auch das muss er beurteilen, Ärzte vergessen manchmal eine Angabe.
Mein Lieblingsattest: "darf keine Pause machen". Na klar, der Arzt steht über dem Gesetz.
Du, ich habe auch diese Zweifel hinsichtlich der Zuständigkeit. Nach meiner Erinnerung war es zumindest vor Jahren so, dass MDK wohl bei laufender AU zuständig war, nicht jedoch bei Arbeitsfähigkeit bzw. wenn der Mitarbeiter arbeitete und nur aus gesundheitlichen Gründen eine Abänderung des Arbeitsverhältnisses wollte.
Es scheint sich hier ja um ein größeres Unternehmen zu handeln. Da ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Betriebsrat da. Der müsste mit dieser Konstellation hier vertraut sein. Auch damit, wie intern die Einschaltung des Betriebsrates geregelt ist. Vielleicht mal da beraten lassen?
wirdwerden
Zitat :Sie reden von einem Betriebsarzt mehr habe ich nicht als Info bekommen.
Arbeitgeber hat nur gesagt *Gehen sie zum Betriebsarzt*?
Das sit unglaubwürdig
Zitat :Mein Lieblingsattest: "darf keine Pause machen". Na klar, der Arzt steht über dem Gesetz.
Da muss der Arbeitgeber die Arbeit so organisierten das keine Pausen anfallen.
Das geht nicht? Schade dann ist der Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer weggefallen. Also Kündigung.
Zitat :Er ist AU für Schichtarbeit. Eine arbeitsmedizinische Beurteilung der Schichtarbeit ist damit obsolet.
Eine Teilarbeitsfähigkeit oder begrenzte Arbeitsfähigkeit kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht.
Zitat :Eine Teilarbeitsfähigkeit oder begrenzte Arbeitsfähigkeit kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht.
In der Tat - in der Realität wird das regelmäßig anders gelebt.
Damit wäre dann aber die Zuständigkeit doch eindeutig geklärt - der AN wäre somit AU, somit ist der MDK zuständig.
Zitat :Damit wäre dann aber die Zuständigkeit doch eindeutig geklärt - der AN wäre somit AU, somit ist der MDK zuständig.
Im vorliegenden Fall ist es keine Arbeitsunfähigkeit, sondern eine Einschränkung der Einsatzfähigkeit. Damit kommt der BA ins Spiel.
Zitat :muss ich zu dem Betriebsarzt in die Firma
Zitat :aus gesundheitlichen Gründen schaff ich so eine lange Fahrt gerade gar nicht
Und nun?
Zitat :Weil aus gesundheitlichen Gründen schaff ich so eine lange Fahrt gerade gar nicht
Sagt wer? Der behandelnde Arzt? Der kann einem das in einem Attest bestätigen.
Der Besuch beim Betriebsarzt ist Arbeitszeit. Wenn der Betriebsarzt 400km vom Arbeitsplatz des AN entfernt besucht werden soll, muss der AG die Anreise und die dazugehörige Hotelübernachtung bezahlen. Dann macht man halt eine schöne Dienstreise.
Zitat :Eine Teilarbeitsfähigkeit oder begrenzte Arbeitsfähigkeit kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht.
Doch, grundsätzlich kennt das deutsche Arbeitsrecht das schon. Schwangere Frauen dürfen z.B. bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben. Und auch sonst kann betriebsärztlich bestimmt werden, daß ein Arbeitnehmer bestimmte Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht ausführen darf. Bei Vorliegen bestimmter Ohrenerkrankungen sind Flugreisen tabu - deshalb ist der Arbeitnehmer aber noch lange nicht vollständig arbeitsunfähig.
Zitat :Doch, grundsätzlich kennt das deutsche Arbeitsrecht das schon. Schwangere Frauen dürfen z.B. bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben.
Im Ergebnis teilweise richtig, aber juristisch unsauber formuliert. Das ist keine AU, sondern ein eigener Rechtsstatus mit eigenem Vergütungsanspruch.
Du vermischst zwei Ebenen: Die medizinische Realität und die juristische Einordnung, bei der es entweder arbeitsunfähig oder
oder arbeitsfähig (ggf. mit Einschränkungen, aber ohne eigenen Rechtsstatus) gibt. Oder eben Sonderfälle wie Beschäftigungsverbote.
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