Betriebsarzt in der Nähe oder bei Firmenstandort

20. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.03.2026 19:50:29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsarzt in der Nähe oder bei Firmenstandort

Ich bin nur im Homeoffice angestellt, meine Firma ist knapp 400km entfernt, muss ich zu dem Betriebsarzt in die Firma? Oder darf ich sagen ich möchte zu einem aus der Nähe? Weil aus gesundheitlichen Gründen schaff ich so eine lange Fahrt gerade gar nicht




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20240 Beiträge, 7330x hilfreich)

Ich fürchte, ich versteh die Frage gerade nicht: Betriebs-Arzt; der Arzt des Betriebes bzw. ein (Arbeits-)Mediziner, mit dem deine Firma einen Vertrag hat. 'Freie Arztwahl' sehe ich da nicht.
Aber evtl. lässt die Fa mit sich reden?

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#2
 Von 
guest-12320.03.2026 19:50:29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie reden von einem Betriebsarzt mehr habe ich nicht als Info bekommen.

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#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(893 Beiträge, 364x hilfreich)

Und warum sollst du überhaupt zu ihm? Angebotsuntersuchung? Pflichtuntersuchung?

-- Editiert von User am 20. März 2026 18:57

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#4
 Von 
guest-12320.03.2026 19:50:29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Hausarzt und Facharzt haben attestiert dass ich vorerst keine Schichten mehr arbeiten kann. Und das soll geprüft werden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129958 Beiträge, 41447x hilfreich)

Zitat (von ip730118-47):
Mein Hausarzt und Facharzt haben attestiert dass ich vorerst keine Schichten mehr arbeiten kann. Und das soll geprüft werden

Der Arbeitgeber hat das Recht eine AU anzuzweifeln und diese auch überprüfen zu lassen. Für diese Überprüfung ist aber der unparteiische MDK zuständig und nicht der parteiische Betriebsarzt.

Im übrigen wäre noch zu klären, weshalb eine persönliche Vorstellung notwendig sein soll. Denn in der Regel werden nur die entsprechenden medizinischen Unterlagen geprüft.



Zitat (von ip730118-47):
Weil aus gesundheitlichen Gründen schaff ich so eine lange Fahrt gerade gar nicht

Und dafür gibt es auch eine AU?




-- Editiert von User am 20. März 2026 20:24

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20240 Beiträge, 7330x hilfreich)

@harry
Der AG zweifelt nicht die AU an, sondern will die Einsatzfähigkeit oder -tüchtigkeit in Blick auf die offenbar vereinbarte Schichtarbeit arbeitsmedizinisch beurteilt wissen. Und ich halte es für verfehlt, den Betriebsarzt ohne weiteres 'parteiisch' zu nennen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129958 Beiträge, 41447x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Der AG zweifelt nicht die AU an, sondern will die Einsatzfähigkeit oder -tüchtigkeit in Blick auf die offenbar vereinbarte Schichtarbeit arbeitsmedizinisch beurteilt wissen.

Das lese ich anders
Er ist AU für Schichtarbeit. Eine arbeitsmedizinische Beurteilung der Schichtarbeit ist damit obsolet.

Aber leider hat ip730118-47 sich schon wieder abgemeldet. weitere relevante Details werden wir also nicht erfahren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(893 Beiträge, 364x hilfreich)

Ich hatte mal beim med. Dienst angefragt ein derartiges Attest (Schichtarbeit oder "darf nicht mehr als x Kilo heben") zu überprüfen. Abgelehnt. Wäre nicht deren Aufgabe.

Also bleibt nur der Betriebsarzt.

Ärzte drücken sich auch oft so aus, dass nicht alles klar ist. "Darf nicht" wäre eindeutig. "Soll(te) nicht", "kann nicht", "nicht regelmäßig/häufig", "sollte vermeiden", "keine schweren Arbeiten". Alles schon gelesen. Und dann? Genau dafür benötige ich den Betriebsarzt. Er kennt die Arbeitsplätze, versteht die Diagnosen. Er kann sagen, wo man den Arbeitnehmer einsetzen kann und wo nicht.

Ähnliches Thema: wie lange besteht die Einschränkung? Meistens nicht für immer, z.B. nach einer Verletzung oder Erkrankung. Auch das muss er beurteilen, Ärzte vergessen manchmal eine Angabe.

Mein Lieblingsattest: "darf keine Pause machen". Na klar, der Arzt steht über dem Gesetz.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42548 Beiträge, 14748x hilfreich)

Du, ich habe auch diese Zweifel hinsichtlich der Zuständigkeit. Nach meiner Erinnerung war es zumindest vor Jahren so, dass MDK wohl bei laufender AU zuständig war, nicht jedoch bei Arbeitsfähigkeit bzw. wenn der Mitarbeiter arbeitete und nur aus gesundheitlichen Gründen eine Abänderung des Arbeitsverhältnisses wollte.

Es scheint sich hier ja um ein größeres Unternehmen zu handeln. Da ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Betriebsrat da. Der müsste mit dieser Konstellation hier vertraut sein. Auch damit, wie intern die Einschaltung des Betriebsrates geregelt ist. Vielleicht mal da beraten lassen?

wirdwerden

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#10
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(692 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von guest-12320.03.2026 19:50:29):
Sie reden von einem Betriebsarzt mehr habe ich nicht als Info bekommen.

Arbeitgeber hat nur gesagt *Gehen sie zum Betriebsarzt*?
Das sit unglaubwürdig


Zitat (von dummfragerin):
Mein Lieblingsattest: "darf keine Pause machen". Na klar, der Arzt steht über dem Gesetz.

Da muss der Arbeitgeber die Arbeit so organisierten das keine Pausen anfallen.
Das geht nicht? Schade dann ist der Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer weggefallen. Also Kündigung.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#11
 Von 
Caveat
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Er ist AU für Schichtarbeit. Eine arbeitsmedizinische Beurteilung der Schichtarbeit ist damit obsolet.


Eine Teilarbeitsfähigkeit oder begrenzte Arbeitsfähigkeit kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht. 

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129958 Beiträge, 41447x hilfreich)

Zitat (von Caveat):
Eine Teilarbeitsfähigkeit oder begrenzte Arbeitsfähigkeit kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht.

In der Tat - in der Realität wird das regelmäßig anders gelebt.

Damit wäre dann aber die Zuständigkeit doch eindeutig geklärt - der AN wäre somit AU, somit ist der MDK zuständig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Caveat
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Damit wäre dann aber die Zuständigkeit doch eindeutig geklärt - der AN wäre somit AU, somit ist der MDK zuständig.


Im vorliegenden Fall ist es keine Arbeitsunfähigkeit, sondern eine Einschränkung der Einsatzfähigkeit. Damit kommt der BA ins Spiel.

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#14
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(692 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von guest-12320.03.2026 19:50:29):
muss ich zu dem Betriebsarzt in die Firma
Zitat (von guest-12320.03.2026 19:50:29):
aus gesundheitlichen Gründen schaff ich so eine lange Fahrt gerade gar nicht

Und nun?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7551 Beiträge, 1703x hilfreich)

Zitat (von guest-12320.03.2026 19:50:29):
Weil aus gesundheitlichen Gründen schaff ich so eine lange Fahrt gerade gar nicht

Sagt wer? Der behandelnde Arzt? Der kann einem das in einem Attest bestätigen.

Der Besuch beim Betriebsarzt ist Arbeitszeit. Wenn der Betriebsarzt 400km vom Arbeitsplatz des AN entfernt besucht werden soll, muss der AG die Anreise und die dazugehörige Hotelübernachtung bezahlen. Dann macht man halt eine schöne Dienstreise.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7551 Beiträge, 1703x hilfreich)

Zitat (von Caveat):
Eine Teilarbeitsfähigkeit oder begrenzte Arbeitsfähigkeit kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht.

Doch, grundsätzlich kennt das deutsche Arbeitsrecht das schon. Schwangere Frauen dürfen z.B. bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben. Und auch sonst kann betriebsärztlich bestimmt werden, daß ein Arbeitnehmer bestimmte Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht ausführen darf. Bei Vorliegen bestimmter Ohrenerkrankungen sind Flugreisen tabu - deshalb ist der Arbeitnehmer aber noch lange nicht vollständig arbeitsunfähig.

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#17
 Von 
Caveat
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Doch, grundsätzlich kennt das deutsche Arbeitsrecht das schon. Schwangere Frauen dürfen z.B. bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben.


Im Ergebnis teilweise richtig, aber juristisch unsauber formuliert. Das ist keine AU, sondern ein eigener Rechtsstatus mit eigenem Vergütungsanspruch.

Du vermischst zwei Ebenen: Die medizinische Realität und die juristische Einordnung, bei der es entweder arbeitsunfähig oder
oder arbeitsfähig (ggf. mit Einschränkungen, aber ohne eigenen Rechtsstatus) gibt. Oder eben Sonderfälle wie Beschäftigungsverbote.

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