Betriebsausflug nur am durch Arbeitgeber freigestellten Tag?

15. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Keroli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsausflug nur am durch Arbeitgeber freigestellten Tag?

Wir werden jedes Jahr für einen Montag von der Arbeit freigestellt, um dann einen Betriebsausflug zu machen. Dieser Tag ist meistens ein Montag.Wir ( 7 Personen ) machen jedoch meistens von Freitags bis Sonntags unseren Betriebsausflug und nutzen den Montag dann zur Erholung. Wie sieht da die rechtliche Grundlage aus? Dürfen wir das überhaupt?
:(

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"Kerstin"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Gegenfrage: Wer hat sich denn beschwert?

Ich nehme mal an, dass ihr 7 den Freitag ganz regulär frei nehmt oder erst nach der Arbeit losfahrt. Was ihr am Wochenende macht ist Euer Ding. Und der Montag, naja, könnte mir schon vorstellen, dass der Chef es gerne sieht, wenn beim Betriebsausflug auch wirklich alle dabei sind und nicht 7 eine Extrawurst spielen - dafür organisiert der Chef ja so einen Ausflug - nicht nur für Euer Vergnügen und weil er so nett ist - nein, weil so ein Betriebsausflug zusammenschweißen soll und den Teamgeist und die Loyalität zur Firma stärken soll.
Wenn es den Chef ärgert, kann ich ihn verstehen. Aber machen kann er dagegen auch nix - er kann niemanden zwingen am Betriebsausflug teilzunehmen und der Grundsatz der Gleichbehandlung gebietet es, Euch 7 auch einen freien Tag zu geben.

Gruß
MCNeubert

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#2
 Von 
Keroli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, wir sind nur ein kleiner Betrieb, d.h. es sind nur wir 7 da, die freitags nach der Arbeit losfahren und bis Sonntags bleiben. also von daher, bisher hat sich auch noch keiner beschwert, aber unsere Einrichtung ist halt dann montags zu!

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