Betriebsbed.Kündigung:Einstellung von(Ex)Kollege?

23. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Pförtnerin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbed.Kündigung:Einstellung von(Ex)Kollege?

Hallo zusammen,

wir werden betriebsbedingt gekündigt, eine weitere Beschäftigung evtl. in einem anderen Bereich ist ausgeschlossen.
Unseren Arbeitsplatz übernimmt eine Leiharbeitsfirma.
Auf meine Frage beim Chef, ob man nicht für diese Firma arbeiten kann, sagte er:" Nein.".Diese Fremdfirma wurde extra von unserem Hauptkonzern gegründet, wie schon in anderen Bereichen geschähen!
Unsere studentischen Aushilfen wurden allerdings schon gefragt, ob sie nicht weiter diese Arbeit am WE machen möchten.
Wir haben noch eine Vollzeitaushilfe, dessen Vertrag zum 31.12.2010 auläuft.
An ihn hat man sich noch nicht gerichtet.
Ich vermute den Grund darin, dass sie zuerst mich raus haben wollen, weil ich eine 50% Schwerbehinderung habe, Schwerbehindertenvertrauensfrau bin(besonderer Kündigungsschutz!) und deshalb auch klagen könnte, mir also primär diese Stelle zugestehen könnte.

Kann ich nach Ausscheiden und Annahme der Abfindung noch etwas gegen die Firma machen, wenn der Kollege eingestellt wird?

Wäre es einen Versuch wert, wenn ich, oder eine andere Person, sich bei dieser Firma vorstellt für eine - bzw.diese bestimmte - Stelle an unserem Ort?
Unser Betriebsratsvorsitzender meinte, sie suchen noch händeringend Leute....

Ansonsten: Nein, ich möchte nicht wirklich da mehr arbeiten!

Vielen Dank für die Hilfe!


P.S. da fällt mir noch ein: als unsere Aushilfe vor der Aussprache der Kündigung die Nachfrage stellt, ob er eine Verlängerung bekommt, so bekam er zu hören, dass jene Firma einspringen wird und er mit finanziellen Einbußen rechen wird ( da er eh schon Brutto bekommt, was ich Netto habe ;) ).

-- Editiert am 23.09.2010 20:09

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
nach Ausscheiden und Annahme der Abfindung


NEIN!!!

Sie könnten nur versuchen, auf Weiterbeschäftigung zu klagen.

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#2
 Von 
Pförtnerin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

So einfach ist das?
Mein Arbeitgeber darf mich einfach anlügen?????

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
So einfach ist das?
Mein Arbeitgeber darf mich einfach anlügen?????


Wenn Sie die Abfindung annehmen, ist ALLES vorbei.

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#4
 Von 
Pförtnerin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

So einfach ist das?
Mein Arbeitgeber darf mich einfach anlügen?????

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#5
 Von 
Pförtnerin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Nehme die Abfindung ja nur an, weil eine Weiterbeschäftigung mir verneint wurde!
Wie kann es rechtens sein, dann meinen Kollegen einzustellen????

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#6
 Von 
Die Lotte
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Pförtnerin,
eine Klage an Stelle der Annahme der Abfindung könnte aber durchaus Erfolg haben. Schau mal hier: http://www.austauschkuendigung.de/
LG Lotte

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-- Editiert am 23.09.2010 20:51

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#7
 Von 
Pförtnerin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Lotte:))

daran hatte ich früher schon gedacht.
In den Falle traf es allerdings nicht zu, da es einen neuen Arbeitgeber gab ( welcher aber nur eine andere Firma meines (Ex-) Arbeitgebers ist).
Dieses ist in Deutschland wohl leider rechtsgültig!
Aber im Falle des Kollegen würde dieses evtl. gehen..

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#8
 Von 
Pförtnerin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

"nach Ausscheiden und Annahme der Abfindung
NEIN!!!
Sie könnten nur versuchen, auf Weiterbeschäftigung zu klagen."

@ Hamburger:
Ausgeschieden bin ich noch nicht!!!!
Klage auf Weiterbeschäftigung erfolgte ja schon, mit der Begründung:" Keine Stellen vorhanden!!!".
Darauf die Einigung auf Kündigung mit Abfindung!

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#9
 Von 
Pförtnerin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ups....

Siehe bitte neuen Beitrag - hat sch etwas geändert :)

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