Hallo,
ich habe eine betriebsbedingte Kündigung zum 31.12.2008 erhalten, diese wurde am 24.11.2008 zugestellt.
Laut Arbeitsvertrag steht mir ein 13. Gehalt zu, wenn ich zum 30. November 11 Monate (erfüllt) Betriebszugehörigkeit habe. Mehr steht im Vertrag nicht dazu, nur das die zwischen Dienstleister und Verdi vereinbarten Tarifverträge Anwendung finden (wichtig?).
Nun wird mir das 13. Gehalt gestrichen, weil zum 30. November kein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis mehr bestünde. Diese Klausel steht aber gar nicht in dem von mir unterschriebenen Arbeitsvertrag, sondern nur in dem zwischen Dienstleister und Verdi vereinbarten Tarifverträgen!
Der AG hatte den Abschnitt 13. Gehalt der Verdi Tarifverträge gekürzt in den Vertrag übernommen, die Klausel mit dem "ungekündigten Verhältnis zum 30.11." wurde einfach weg gelassen.
Ist der für mich überraschende Passus trotzdem gültig?
Gilt die Klausel auch für eine betriebsbedingte Kündigung?
MfG
A.M.
Betriebsbeding. Kündigung - 13. Gehalt gestrichen?
26. November 2008
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Frage vom 26. November 2008 | 02:51
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 27x hilfreich)
Betriebsbeding. Kündigung - 13. Gehalt gestrichen?
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#1
Antwort vom 26. November 2008 | 08:15
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... das erfordert wohl eine rechtsberatung. die frage wird sein, ob dein vertrag mit der verkürzten formulierung als *lex spezialis* dem tv vorgeht, oder ob die geltung des tv unterstellt werden kann - etwa aufgrund anderer bezugnahmen im vertrag.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 27. November 2008 | 21:17
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 27x hilfreich)
Hallo,
die ungünstige Ausschlussklausel, dass das 13. Gehalt nur bei ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis zum Stichtag (hier innerhalb Kündigungsfrist) ausgezahlt wird, steht nur im Tarifvertrag, nicht aber in meinem Arbeitsvertrag.
Allerdings wird im Arbeitsvertrag auf eben diesen Tarifvertrag verwiesen.
mfg
A.M.
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