Betriebsbedingte Kündigung, Klage auf Wiedereinstellung!?

31. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hpoperator86
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung, Klage auf Wiedereinstellung!?

Hallo liebe Community,

habe am 27.10.2019 eine betriebsbedingte Kündigung erhalten (Arbeitsverhältnis endet am 30.11.2019).
Grund ist folgender:
Die Hauptinvestoren unserer Firma wollen nun kein Geld mehr in die Firma investieren, deshalb hat sich die Geschäftsleitung auf die Suche nach einem neuen Investor gemacht, dass schon Anfang Juli 2019. Nun hat diese einen gefunden, der natürlich etwaige Anforderungen stellt. Laut Businessplan der schon mitte 2019 erstellt wurde, war unsere Fertigung, in der ich arbeite, schon nicht mehr mit aufgeführt. Alles lief darauf hinaus, dass die Fertigung zu macht und die Teile für unser Produkt extern gefertigt werden. So stellte es sich nun im Nachgang heraus. Die ganze Zeit wurden wir vertröstet und niemand hat uns richtig informiert. Im Gegenteil, es wurde sogar gesagt, dass es sehr wohl weiterginge.
Die Firma gehört eigentlich einer größeren Unternehmensgruppe an, läuft aber Eigenständig und hat auch seperate Geschäftsführer. Im Vorfeld wurden auch Fördermittel über Banken beantragt und auch ausgezahlt.

Nun, am Tag der Kündigung, wurde argumentiert, dass man nun diesesen Weg gehen müsse um eine evtl. bevorstehende Insolvenz abzuwenden. Außer mir, bekamen noch 4 weitere Personen die Kündigung (der Fertigungsleiter, ein Fräser/Arbeitsvorbereiter, ein Dreher und ein Montagemitarbeiter). Die ganzen Ingenieure ,Projektleiter und weitere Monteure bekamen keine (9 an der Zahl exkl. Geschäftsleitung).
Wir wurden am Tag der Kündigung noch in Form von: "da es sich um eine Betriebsbedingte Kündigung handelt und die komplette Fertigung geschlossen wird, die Maschinen verkauft und somit versucht wird eine Insolvenz abzuwenden, ist der Gang zum Anwalt aussichtlos, auch eine Abfindung können wir keinem von euch Zahlen", in die Schranken gewiesen.
Es gab lediglich ein Versprechen, ein gutes Arbeitszeugnis auszustellen.
drei von uns wurden mit dieser Formulierung freigestellt:
"hiermit werden Sie mit sofortiger Wirkung unter Fortgeltung der Ihnen vertraglich zustehenden Vergütungsansprüche von der Verpflichtung zur Erbringung Ihrer Arbeitsleistung unter Anrechnung etwaiger Urlaubs- und/oder sonstiger eventueller Freistellungsansprüche unwiderruflich freigestellt. Der Urlaub wird Ihnen ab Beginn der Freistellung gewährt. Sollten wir Sie dennoch kurz in der Firma benötigen, würden wir Sie wie mit Ihnen vereinbart kontaktieren."

Ich bin noch nicht lange im Unternehmen angestellt (8Monate ---- zuvor hatte ich 3 Monate Probezeit --- habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag). Die Anderen Mitarbeiter sind allesamt knapp 1 1/2 Jahre beschäftigt. (unser Unternehmen gibt es auch erst seit knapp 2 Jahren).
Nun in meinem Fall weiß ich leider nicht ob ich den Gang zu einem Rechtsanwalt wagen soll, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe.

Ich wäre ech wirklich sehr dankbar wenn ihr mir diesbezüglich weiterhelfen könntet. Wäre super eure Meinung über unsere Situation zu erfahren.

liebe Grüße
Andy

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nun in meinem Fall weiß ich leider nicht ob ich den Gang zu einem Rechtsanwalt wagen soll, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Nun, im Arbeitsrecht ist der Anwalt stets selbst zu bezahlen. Und da Ihnen nach 8 Monaten kaum eine Abfindung zusteht, dürfte sich das nicht lohnen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Hpoperator86
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 0x hilfreich)

danke vielmals für die zeitnahe Antwort.
Die Kollegen, die 1 1/2 Jahre angestellt waren können wohl auch nicht viel erreichen? oder die schon eher?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wenn ich mich recht erinnere, rechnet man mit 1/4 bis 1/2 Monatslohn pro Anstellungsjahr als Abfindung. Lohnen würde sich das allenfalls ohne Anwalt, um halt dessen Kosten zu sparen (oder man ist Gewerkschaftsmitglied und läßt sich von der Gewerkschaft vertreten).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Auch bei 1 1/2 Jahren ist nichts bis kaum was zu holen.
Ohne Rechtsschutz dürften die Kosten für einen Anwalt, eine (unrealistische) Abfindung übertreffen.

Was mich stutzig macht ist die unwiderrufliche Freistellung, bzw. der letzte Satz.

Zitat (von Hpoperator86 ):
Sollten wir Sie dennoch kurz in der Firma benötigen, würden wir Sie wie mit Ihnen vereinbart kontaktieren


Hier habe ich Zweifel, ob das so noch als unwiderruflich angesehen werden kann.
Denn unwiderruflich ist eben "endgültig", ohne Hintertürchen.
Falls meine Zweifel berechtigt sind, wäre die Verrechnung des Urlaubs nicht statthaft und dieser müsste Dir dann abgegolten werden.

-- Editiert von spatenklopper am 31.10.2019 13:22

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hpoperator86
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 0x hilfreich)

nochmals vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten.

Deinen Einwand betreffend:

Zitat:
Hier habe ich Zweifel, ob das so noch als unwiderruflich angesehen werden kann.
Falls meine Zweifel berechtigt sind, wäre die Verrechnung des Urlaubs nicht statthaft und dieser müsste Dir dann abgegolten werden.

In meiner betriebsbedingten Kündigung war diese Formulierung nicht enthalten. Ich bekam nur bei Kündigungsunterzeichnung gesagt (mündlich), dass ich diese Woche zuhause bleiben könne (um das Ganze mal "sacken zu lassen") und nächste Woche Montag solle ich einfach nur kurz anrufen und dann könnte man telefonisch abstimmen, wann ich deen wieder kommen solle.....denn es müsse immerhin ja noch eine CNC-Fräsmaschine verkauft und die Werkzeuge ausgelagert werden (da sich niemand sonst auskennen würde......bzw die anderen wurden direkt mit der Kündigung freigestellt.....hier war die Formulierung schon in der Kündigung enthalten..... doch zu denen habe man kein Vertrauen mehr).
Habe dann einen Tag nach der Kündigung angerufen und dem Personaler mitgeteilt, dass ich, zu der Aussage, ich könne diese Woche zuhause bleiben, gern etwas Schriftliches hätte.....da andernfalls ja im Nachgang behaupten werden könnte, ich wäre einfach nicht mehr auf der Arbeit erschienen und mir somit den letzten Lohn vorenthält / vorenthalten würde.
Also schickte mir der Personaler via Email eben jene Formulierung (hat diese Formulierung einfach nur aus den anderen Kündigungen kopiert und mit dem letzten Satz ergänzt).

Bedeutet dies jetzt, dass ich sehr wohl noch Urlaubsansprüche hätte (habe noch 15 Urlaubstage offen) und diese mir eigenlich ausgezahlt werden müssten?

-- Editiert von Hpoperator86 am 31.10.2019 13:39

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5660x hilfreich)

Du solltest bitte nicht die 3 und dich vermischen.

Um dir etwas sagen zu können, wäre es wichtig, zu lesen, was in deiner Kündigung steht. Also das, was du unterschrieben hast. betriebsbedingt gekündigt zum 30.11.
Und dann sagt man dir, bleib mal ne Woche zu Hause... und wär schön, wenn du dann die Maschinen noch mit demontierst usw?

Zitat (von Hpoperator86 ):
Also schickte mir der Personaler via Email eben jene Formulierung
WAS steht dort?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Anami):
WAS steht dort?


Hat er doch geschrieben.....

Zitat:
"hiermit werden Sie mit sofortiger Wirkung unter Fortgeltung der Ihnen vertraglich zustehenden Vergütungsansprüche von der Verpflichtung zur Erbringung Ihrer Arbeitsleistung unter Anrechnung etwaiger Urlaubs- und/oder sonstiger eventueller Freistellungsansprüche unwiderruflich freigestellt. Der Urlaub wird Ihnen ab Beginn der Freistellung gewährt. Sollten wir Sie dennoch kurz in der Firma benötigen, würden wir Sie wie mit Ihnen vereinbart kontaktieren."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5660x hilfreich)

Zitat (von Hpoperator86 ):
dass ich, zu der Aussage, ich könne diese Woche zuhause bleiben, gern etwas Schriftliches hätte..
Dann wurde aufgrund des Telefonates die (einfache) betriebsbedingte K. umgewandelt in eine solche wie die der 3 anderen?

Falls ja, würde ich doch keinen Fuß mehr in diese Firma setzen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hpoperator86
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Hpoperator86 ):
dass ich, zu der Aussage, ich könne diese Woche zuhause bleiben, gern etwas Schriftliches hätte..
Dann wurde aufgrund des Telefonates die (einfache) betriebsbedingte K. umgewandelt in eine solche wie die der 3 anderen?

Falls ja, würde ich doch keinen Fuß mehr in diese Firma setzen.


Genau, also ich bat um eine SCHRIFTLICHE Formulierung dieser Aussage, die man mir bei der Kündigungsunterzeichnung getroffen hat.
Das Telefonat im Vorfeld und worauf dann diese Email erfolgte, war ziemlich frei.... hier bat ich nur um diesbezügliches und dann sagte der Personaler:" achso, ok, ich verstehe was du meinst......gut, damit du auf der sicheren Seite bist, kopiere ich ganz einfach nur diesen Freistellungsvermerk der anderen Kündigungen und sende dir diesen per Email zu.".

Ich verwechsele nicht die Kündigungen und Arbeitsverhältnisse, detailiiert nehme ich nur Bezug auf meine Situation.... Nachfragen, die anderen Situationen betreffend, Stellte ich zwar auch, aber verdeutlicht, dass es sich dabei nicht nur um mich drehte.

In der Kündigung steht folgendes:
Zitat:
Zitat:
Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom 25.02.2019/27.02.2019
(<---- verstehe diese Daten nicht, denn mein Arbeitsverhältnis began am 01.04.2019 ----- macht dieser Fehler die Kündigung schon unwirksam?)

Zitat:
Sehr geehrter Herr Hpoperator,
das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigen wir hiermit ordentlich zum 30.11.2019, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Die Kündigung erfolgt aus betriebsbedingten Gründen. Wir sehen uns aufgrund des mangelnden Auftragseingangs zu Restrukturierungsmaßnahmen gezwungen, von denen leider auch Ihr Arbeitsverhältnis betroffen ist.

Wir weisen darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden........
(der gewöhnliche Standartsatz eben)


Erwähnenswertes:
Bislang haben wir auch noch alle unseren Firmenschlüssel. Nur eine Person hat diesen bislang abgegeben.
Liebe Grüße





-- Editiert von Hpoperator86 am 31.10.2019 15:10

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hpoperator86
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 0x hilfreich)

kann noch jmd was dazu scheiben?
lg

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Hpoperator86 ):
Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom 25.02.2019/27.02.2019
(<---- verstehe diese Daten nicht, denn mein Arbeitsverhältnis began am 01.04.2019 ----- macht dieser Fehler die Kündigung schon unwirksam?)
Nein, wichtig ist nur, daß die Probezeit vorbei ist.

Zitat (von Hpoperator86 ):
Erwähnenswertes:
Bislang haben wir auch noch alle unseren Firmenschlüssel. Nur eine Person hat diesen bislang abgegeben.
Daran "erwähnenswert" ist was genau :???: ?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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