Hallo zusammen;
Ich hätte da 2 Fragen; Ich habe am Montag eine mündliche Kündigung bekommen (Kündigungszeit 10 Wochen zum Monatsende). Dazu die FrageDie 3 wöchige Einspruchsfrist , gilt die auch ab einer mündlichen Kündigung ?
Und die 2te Frage: Wenn ich eine Abfindung bekomme, der Vertrag ganz normal gekündigt wurde (von Seiten des AG), auch die Kündigungszeit eingehalten wird, kann dann das Arbeitsamt Probleme machen ?
Vielen dank
Betriebsbedingte Kündigung - Abfindung - Einspruchsfrist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es gibt keine mündliche Kündigung im Arbeitsrecht. Sie haben also bisher keine Kündigung erhalten.
Die Klagefrist beträgt 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
Ja, das Arbeitsamt kann Probleme machen, auch wenn die Fristen eingehalten wurden. So muß die Kündigung betriebsbedingt sein, damit das akzeptiert wird. Ich würde mir einen Termin beim AA geben lassen und das persönlich besprechen.
-- Editiert von hamburgerin01 am 14.11.2008 10:01
Hallo,
'Die 3 wöchige Einspruchsfrist , gilt die auch ab einer mündlichen Kündigung?'
Nö. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
Die 2. Frage ist eher eine sozialrechtliche (= Forum Sozialrecht).
MfG
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Das Arbeitsamt wird sagen : keine schriftliche Kündigung, keine Leistung.
Ohne Brand zahlt auch keine Feuerversicherung.
Wird allenfalls unter Vorbehalt zahlen und das Geld ggfs. zurückverlangen, wenn gesagt wird, dass das noch rechtlich geklärt wird.
Das muss aber dann bald geschehen.
Wenn die Firma mehr als 10 feste MItarbeiter hat, gibt es u.U. Kündigungsschutz.
Wieso sollte der Arbeitgeber enie Zahlung versprechen und jemand glauben dass er sich dran hält ? Wenn er keine schriftlichen Kündigungen schreiben kann glaube ich nicht, dass er auch Überweisungen ausfüllen kann.
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