Guten Morgen!
Mein Mann hat am 27.01.09 eine Nachricht bekommen, dass er nur bis ende des Monats arbeiten wird.
Hat also eine bertriebsbedingte Kundigung bekommen.
Kann er auf eine Abfindung hoffen? er hat dort 2.5 Jahre gearbeitet.
-- Editiert von kikimiki am 29.01.2009 10:26
Betriebsbedingte Kündigung - Abfindung?
29. Januar 2009
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Frage vom 29. Januar 2009 | 10:23
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung - Abfindung?
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#1
Antwort vom 29. Januar 2009 | 10:49
Von
Status: Unbeschreiblich (46733 Beiträge, 16565x hilfreich)
Ich nehme an, dass die Kündigung zu Ende Februar erfolgt ist und nicht zu Ende Januar. Außerdem gehe ich davon aus, dass es sich tatsächlich um eine schriftliche Kündigung handelt und nicht um etwas anderes. Was verstehst Du unter Nachricht?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung wegen einer betriebsbedingten Kündigung gibt es nicht.
Um dennoch die Möglichkeiten zu klären, die es für Deinen Mann gibt, ist es wichtig zu wissen, wieviele Mitarbeiter der Arbeitgeber Deines Mannes hat.
Dein Mann muss sich übrigens spätestens morgen beim Arbeitsamt arbeitslos melden, damit er nicht eine Sperre wegen verspäteter Meldung der Arbeitslosigkeit erhält.
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