Hallo zusammen,
ich bin soeben von meinem Arbeitgeber informiert worden,
dass man sich von mir trennen möchte.
Begründung sei die schlechte Wirtschaftliche Situation des Betriebes.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag seit mitte 2009.
Angeboten wurde mir eine Gehaltsvortzahlung bis ende des Jahres, dann Betriebsbedingt raus,
oder fristgerechte Kündigung zum 31.10.2012 mit einer Abfindung von 3 Monatsgehältern.
Abmahnungen oder ähnliches gab es nie.
Ähnlich angesiedelte Arbeitsplätze bleiben im Unternehmen bestehen. Besetzt mit MA die teilweise nach mir eingestellt wurden.
Nun meine Frage:
Eine Weiterbeschäftigung ist nach dem heutigen Tag für mich nicht von intresse.
Habe ich die möglichkeit vor einem Arbeitsgericht mehr an "Abfindung" rauszuschlagen?
Danke schon mal für die Hilfe.
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Betriebsbedingte Kündigung / Abfindung
20. September 2012
Thema abonnieren
Frage vom 20. September 2012 | 13:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung / Abfindung
#1
Antwort vom 20. September 2012 | 14:04
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 281x hilfreich)
Wieviele Mitarbeiter sind dort beschäftigt?
Gibt es einen Betriebsrat?
Abfindungshöhe bei betriebsbedingter Kündigung lt. Kündigungsschutzgesetz § 1a (2) beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
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#2
Antwort vom 20. September 2012 | 14:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ca. 75 Mitarbeiter sind dort beschäftigt.
Betriebsrat gibt es nicht, wurde mal versucht und die MA sind vor der Gründung gekündigt worden.
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#3
Antwort vom 20. September 2012 | 14:11
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2540x hilfreich)
quote:
Habe ich die möglichkeit vor einem Arbeitsgericht mehr an "Abfindung" rauszuschlagen?
Aus meiner Sicht eher nicht. Da müsste der AN oder dessen RA schon sehr gut und erfolgreich pokern. 3 Monatsgehälter als Abfindung würden rechnerisch ca. 6 Jahre Beschäftigung entsprechen.
Besteht denn eine Rechtsschutzversicherung?
#4
Antwort vom 20. September 2012 | 14:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Besteht....
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#5
Antwort vom 20. September 2012 | 14:16
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 281x hilfreich)
quote:
Besteht....
.... die auch den Arbeitsrechtschutz einschließt???
Prüfen!
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