Betriebsbedingte Kündigung Arbeitsplatz entfällt

27. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
govi420
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung Arbeitsplatz entfällt

Hallo, ich habe eine Kündigung bekommen unser ganzes Team wurde gekündigt im Bereich Dienstleistungen. Laut Kündigungsschreiben ist ein Kein fortführen des Arbeitsverhältnisses mehr möglich. Lohnt sich da eine Kündigungsschutzklage?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Der AG hat also die unternehmerische Entscheidung getroffen, einen bestimmten Bereich aufzugeben mit der Folge, dass die dort Beschäftigten die Kündigung bekommen. Diese Entscheidung selbst wird vom Gericht nicht überprüft.
Überprüfen kannst du / könnt ihr nur, ob die Kündigungsregeln eingehalten sind - wenn da aber alles in Ordnung ist, braucht es auch keine K-Schutzklage.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von govi420):
Lohnt sich da eine Kündigungsschutzklage?

Auf was will man denn klagen wenn der der Arbeitsplatz wegfällt?


Sucht der AG derzeit Leute? Könnte man diese Stellen kompetent ausfüllen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ganz so einfach ist es nicht. Die Frage ist, ob die Abteilung quasi als eigene Betriebseinheit zu werten ist, oder aber ob eine soziale Auswahl bezogen auf den gesamten Betrieb oder aber zumindest auf Teile hätte durchführen müssen. Und diese Form des Personalabbaus beherrschen auch eigentlich routinierte größere Betriebe häufig nicht. Mal ein ganz plattes Beispiel: Betrieb sammelt in einer Abteilung all die Mitarbeiter, die er längerfristig loswerden will. Dann wird die Abteilung aufgelöst, also Kündigung ohne Sozialauswahl. Was ist mit der Sekretärin der Abteilung, seit 30 Jahren in der Firma? Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Sozialauswahl?

Ich würde gerade in so Fällen immer zu einer Kündigungsschutzklage raten. Den Job wird man in der Regel nicht zurück bekommen, aber eine Abfindung ist doch sehr häufig drinn.

wirdwerden

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