Betriebsbedingte Kündigung - Klage vor dem Arbeitsgericht sinnvoll?

27. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
pushdown
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung - Klage vor dem Arbeitsgericht sinnvoll?

Hallo,

ich habe vor 2 Wochen die betriebsbedingte Kündigung erhalten wegen der Finanzkrise. Es wurden 20 Leute (Firma hat ca. 100 Mitarbeiter) aus allen Bereichen gekündigt. Ich bin 9 Monate in der Firma. Es gab keine Anzeichen, dass Kündigungen anstehen. Der Firma gings trotz der Finanzkrise nicht besser und nicht schlechter. Mein Verdacht ist, dass es eine bequeme Art ist sich gesund zu schrumpfen und die Finanzkrise vorgeschoben wird. Eventl. kann man nächstes Jahr wieder eingestellt werden.

Ist aus diesen Zusammenhang eine Klage vor dem Arbeitsgericht sinnvoll? Auch wenn ich nur 9 Monate dabei bin?

Grüße
pushdown ;-)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Seid ihr denn ein Betrieb, der im Bereich Finanzdienstleistungen arbeitet? Die Auswirkungen der Krise sind ja im Normalfall nicht von jetzt auf gleich da.
Habt ihr einen Betriebsrat? Was sagt der denn dazu? Und wurde eine soziale Auswahl vorgenommen?
Geh zum Arbeitsamt, weil - für die Klage hast du nur 3 Wochen Zeit und die sollen dir "schriftlich" - also das Amt - mitteilen, ob du klagen solltest.
Wobei bei der Klage du dich in der ersten Instanz selber vertreten darfst (oder hat sich da was geändert.....?) und jede Partei ihre eigenen Kosten trägt. Da wäre also eine Klage relativ geringes Risiko.

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#2
 Von 
pushdown
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, im Handel angeblich wurde ein Rating runtergestuft und Rechnungen müssen eher bezahlt werden. Nein leider keinen Betriebsrat, soziale Auswahl nicht in allen Bereichen. Meine Kündigung ist sozial gerechtfertigt. Okay, Arbeitsamt gehe ich diese Woche.

Bei 9 Monaten Betriebszugehörigkeit hat man da schon Rechte? Man klagt dann auf Wiedereinstellung? Irgendwie kann dann ein Vergleich zustande kommen, oder?
Ist es empfehlenswert sich selber zu verteidigen? Kriegt man das hin?

Grüße

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ob die *betriebsbedingte* durchgeht, wird davon abhängen, ob die kündigungen sozusagen handwerklich richtig und den regeln entsprechend durchgeführt worden sind. also ob die kriterien für eine sozialauswahl eingehalten sind usf.

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#4
 Von 
pushdown
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In meinem Fall glaub ich stimmt die Sozialauswahl. Mich stört vorallem der Grund warum die Entlassungen durchgeführt wurden, einfach der Pessimismus, dass sich die Finanzkrise auf den Umsatz auswirken kann. Allerdings gab es bisher keine Anzeichen. Die Kündigungen wurde ohne vorherige Ankündigungen also das sich irgendetwas anbannt z.B. verspätete Lohnzahlungen o.ä. durchgeführt. Niemand wusste etwas davon oder hat davon geahnt.

Was kann man erstreiten bei einem Vergleich? Lohnt sich eine Klage bei 9 Monaten Betriebszugehörigkeit überhaupt?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Der Fall ist nicht trivial. Ob tatsächlich betriebsbedingte Gründe vorliegen ist für einen "normalen" Arbeiter meist nur schwierig erkennbar. Es gibt viele Indikatoren und Faktoren, die zur Beurteilung relevant sind. Ein wichtiger erster Indikator wäre, ob die Auftragsbücher für die nächste Zeit (deutlich) leerer sind als sonst. Von welcher Branche sprechen wir überhaupt?

"Ist es empfehlenswert sich selber zu verteidigen? Kriegt man das hin?"
2mal nein.

"Lohnt sich eine Klage bei 9 Monaten Betriebszugehörigkeit überhaupt?"
Das hängt stark davon ab, ob die Gründe vorgeschoben sind oder nicht. Dies zu beurteilen, ist im Rahmen eines Forums aber schon sehr schwierig bzw. unmöglich.

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