Hallo
In meinen Betrieb wurde uns mitgeteilt das am 31.08.19 Schluss ist (Verlagerung andere Werke/Auslastung etc)
Sozialplan Verhandlungen und Interessenausgleich ist gerade mit GBR/BR/Gewerkschaft im Gange.
Nun ist es so das bei uns ein Manteltarivertrag greift wo andere Kündigungsfristen als im Arbeitsvertrag
stehen.
Unter den Punkt „Beendigung der Arbeitsverhältniss" steht im Arbeitsvertrag das der Manteltarifvertrag xy Anwendung findet BZW die gesetzlichen Regelungen.
Gilt hier das sogenannte ‚Günstigkeitsprinzip‘ wenn die gesetzlichen Regelungen extra nochmal im Arbeitsvertrag erwähnt werden oder der Tarifvertrag?
Betriebsbedingte Kündigung-Kündigungsfristen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein Manteltarifvertrag stellt ein Gerüst, das noch so und so en detail ausgekleidet werden kann. Wenn der AV auf den Tarif und auf das Gesetz abstellt, gehen Unklarheiten zulasten des AG, vorausgesetzt, dass es sich bei dem AV um einen Formularvertrag handelt. Du kannst es dir also aussuchen, was für dich der bessere Teil oder Deal ist.
Das heißt also, das ich theoretisch mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgehen könnte wenn der AG sich auf den Tarifvertrag bezieht obwohl im AV beides erwähnt wird?
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... wenn der AG nicht mit sich reden lässt - ja.
N.B.: Du kannst gegen jede Kündigung vorgehen, die nicht stimmt oder nicht rechtens ist.
-- Editiert von blaubär+ am 13.06.2019 17:07
Wobei bei einer Betriebsschließung zum 31.8. längere Kündigungsfristen egal sind ... Schluss ist Schluss.
Ja, das schon aber es ging halt drum das wenn man nicht gleich was findet, man trotzdem noch Geld bekommt und nicht aufs Arbeitsamt angewiesen ist. Viele in unserem
Betrieb sind weit ü50, die sind glaub net bös drum wenn manch einer bis zu 7 Monate daheim bleiben könnte und trotzdem sein Grundlohn weiterhin bekommt.
Bevor die Verhandlungen durch sind, wird man nun mal nichts wissen.ZitatSozialplan Verhandlungen und Interessenausgleich ist gerade mit GBR/BR/Gewerkschaft im Gange. :
Ob der Sozialplan soweit geht? Ich hab da meine Zweifel.ZitatViele in unserem Betrieb sind weit ü50, die sind glaub net bös drum wenn manch einer bis zu 7 Monate daheim bleiben könnte und trotzdem sein Grundlohn weiterhin bekommt. :
WER soll das denn bezahlen?
Der AG laut Gesetz? Die Produktion wird ja nur verlagert weil andere Werke auch nicht ausgelastet sind.
Uns wurde schon gesagt das ab 31.8 die Kündigungsfristen los gehen
-- Editiert von Daniel198803 am 15.06.2019 10:09
Auch dann wirst du abwarten müssen, wer nun gekündigt wird und wie und wem im anderen Werk ein *verlagerter* Job angeboten wird.ZitatDie Produktion wird ja nur verlagert weil andere Werke auch nicht ausgelastet sind. :
Und ob evtl. ein Gesetz greift, wonach der jetzige AG den Ü50 einen Grundlohn fürs Zuhausebleiben zahlen müsste.
Sehe ich auch nicht. Jetzt handeln aber die Interessenvertreter aus, wie es weitergeht.
Fragst du für etliche oder für dich? Ohne irgendwelche Anhaltspunkte wirst du keine brauchbare Antwort für einen einzigen bekommen.
Ja. Dann frag doch nochmal nach, wenn du was in der Hand hast.ZitatUns wurde schon gesagt das ab 31.8 die Kündigungsfristen los gehen :
Warum werde ich abwarten müssen? Der Finanzfutzi war da und hat gesagt das das Werk am 31.8 definitiv geschlossen wird. Der erste Verhandlungstag ist rum und uns wurde gesagt das die Kündigungsfristen ab 31.8 losgehen. Das nennt sich dann bezahlte Freistellung und was juckts mich was das den AG kostet wenn die das Werk vorher schließen und uns nicht bis zu den genannten Kündigungsfristen weiter beschäftigen. Die müssen genauso den Tarifvertrag bzw die gesetzlichen Regelungen einhalten ob die‘s wollen oder net. Die anderen werke sind über 300km weit weg, ein Job können sie anbieten, deswegen muss man den aber immer noch nixht annehmen. Das ändert dann aber immer noch nichts an der Tatsache das der AG sich an Kündigungsfristen halten muss.
Ich weiß langsam nicht mehr, was dein Ziel ist. Bestehen auf der längeren K-Frist? o.k. - Auf Versetzung an eine entfernte Produktionsstätte hast du ja wohl keinen Bock.
Gleichwohl wirst du warten müssen, bis du was Schriftliches in Händen hast. 'Mit nix in der Hand' kannst du keine Klage einreichen und keinen Antrag formulieren.
Ein anderes Thema wird sein, dass du dir ja wohl einen anderen AG wirst suchen müssen. Also denke ich mir, klärst du jetzt schon die Möglichkeiten, vielleicht bewirbst du dich ja auch schon anderweitig.
Ja, mir ging’s eigentlich nur um die Kündigungsfrist zwecks AV und Tarifvertrag. Im Netz hab ich nichts eindeutiges gefunden, da einmal steht das der Tarifvertrag greift wenn er im AV steht und andererseits die gesetzlichen Regelungen nach BGB wenn diese erwähnt werden.
Das war eher ne allgemeine Frage weil einige Kollegen halt schon über 20 Jahre dort arbeiten und halt auch net mehr die jüngsten sind. Die wären da halt net bös drum längere Küfi (7monate) laut BGB als (3Monate) nach TV zu haben.
Mir persönlich ist das egal, da ich eh schon was neues habe. Es ging halt generell um die Rechtslage zwecks Küfi und ob diejenigen notfalls vor Gericht Kündigungsschutzklage einreichen könnten falls der AG sich auf den TV bezieht, der ja im AN Sinne schlechtere Küfi hat, also AV oder TV
Was da jetzt noch alles beim Sozialplan und Interessenausgleich rauskommt, steht auf einem
Anderen Blatt.
Und danke für die Antworten
Grüße
Weil --hier--- niemand lesen kann, was die Firma schreibt. Erst dann können User hier --dir--schreiben, obZitatWarum werde ich abwarten müssen? :
gilt oder nicht. Das war doch deine 1. Frage. Du bringst hier tröpfchenweise neue Infos und neue Fragen.Zitat... das sogenannte ‚Günstigkeitsprinzip‘ :
Na, wenn du das meinst--- -ICH- meine, das ist nicht so. Aber ich habe ja noch kein Schreiben gesehen.Zitatuns wurde gesagt das die Kündigungsfristen ab 31.8 losgehen. Das nennt sich dann bezahlte Freistellung :
Tropftropf. Es kommen noch etliche Tage.ZitatDer erste Verhandlungstag ist rum :
Das werden sie auch, deshalb verhandeln sie ja jetzt. Mindestens deshalb.ZitatDie müssen genauso den Tarifvertrag bzw die gesetzlichen Regelungen einhalten ob die‘s wollen oder net :
Tropftropf.ZitatDie anderen werke sind über 300km weit weg :
Genau. Hat jemand was anderes behauptet?ZitatDas ändert dann aber immer noch nichts an der Tatsache das der AG sich an Kündigungsfristen halten muss. :
Tropftropf, die nächste Frage. Du hattest wegen MTV und AV gefragt, lies oben nach.Zitatum die Kündigungsfrist zwecks AV und Tarifvertrag...und BGB :
Tropftropf.ZitatMir persönlich ist das egal, da ich eh schon was neues habe :
Tropftropf. Also fragst du doch für die *Alten*. Ohne deren Arbeitsverträge und den MTV zu kennen, gibts hier keine richtige Antwort.Zitat... Die wären da halt net bös drum längere Küfi (7monate) laut BGB als (3Monate) nach TV zu haben. :
Nö. DAS steht dann in dem jeweiligen Kündigungsschreiben für den Mitarbeiter. Als Angebot nach Aushandlung der Konditionen zwischen den Interessenvertretern.ZitatWas da jetzt noch alles beim Sozialplan und Interessenausgleich rauskommt, steht auf einem Anderen Blatt. :
Das werden die alten Kollegen abwarten müssen. Und du kannst ihnen vorher nichts sagen.
Was ist Küfi? Kühlfisch-- Künstlerfieber--Kükenfiepen---
KüFr könnte Kündigungsfrist bedeuten.
nix für ungut
Lassen wir’s an der Stelle gut sein, kann zu gemacht werden
Kannst du doch selbst machen.
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