Betriebsbedingte Kündigung-Kündigungsfristen?

13. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Daniel198803
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung-Kündigungsfristen?

Hallo
In meinen Betrieb wurde uns mitgeteilt das am 31.08.19 Schluss ist (Verlagerung andere Werke/Auslastung etc)
Sozialplan Verhandlungen und Interessenausgleich ist gerade mit GBR/BR/Gewerkschaft im Gange.

Nun ist es so das bei uns ein Manteltarivertrag greift wo andere Kündigungsfristen als im Arbeitsvertrag stehen.

Unter den Punkt „Beendigung der Arbeitsverhältniss" steht im Arbeitsvertrag das der Manteltarifvertrag xy Anwendung findet BZW die gesetzlichen Regelungen.

Gilt hier das sogenannte ‚Günstigkeitsprinzip‘ wenn die gesetzlichen Regelungen extra nochmal im Arbeitsvertrag erwähnt werden oder der Tarifvertrag?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17376 Beiträge, 6470x hilfreich)

Ein Manteltarifvertrag stellt ein Gerüst, das noch so und so en detail ausgekleidet werden kann. Wenn der AV auf den Tarif und auf das Gesetz abstellt, gehen Unklarheiten zulasten des AG, vorausgesetzt, dass es sich bei dem AV um einen Formularvertrag handelt. Du kannst es dir also aussuchen, was für dich der bessere Teil oder Deal ist.

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#2
 Von 
Daniel198803
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt also, das ich theoretisch mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgehen könnte wenn der AG sich auf den Tarifvertrag bezieht obwohl im AV beides erwähnt wird?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17376 Beiträge, 6470x hilfreich)

... wenn der AG nicht mit sich reden lässt - ja.
N.B.: Du kannst gegen jede Kündigung vorgehen, die nicht stimmt oder nicht rechtens ist.

-- Editiert von blaubär+ am 13.06.2019 17:07

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#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wobei bei einer Betriebsschließung zum 31.8. längere Kündigungsfristen egal sind ... Schluss ist Schluss.

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#5
 Von 
Daniel198803
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das schon aber es ging halt drum das wenn man nicht gleich was findet, man trotzdem noch Geld bekommt und nicht aufs Arbeitsamt angewiesen ist. Viele in unserem
Betrieb sind weit ü50, die sind glaub net bös drum wenn manch einer bis zu 7 Monate daheim bleiben könnte und trotzdem sein Grundlohn weiterhin bekommt.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31982 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Daniel198803):
Sozialplan Verhandlungen und Interessenausgleich ist gerade mit GBR/BR/Gewerkschaft im Gange.
Bevor die Verhandlungen durch sind, wird man nun mal nichts wissen.
Zitat (von Daniel198803):
Viele in unserem Betrieb sind weit ü50, die sind glaub net bös drum wenn manch einer bis zu 7 Monate daheim bleiben könnte und trotzdem sein Grundlohn weiterhin bekommt.
Ob der Sozialplan soweit geht? Ich hab da meine Zweifel.
WER soll das denn bezahlen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Daniel198803
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der AG laut Gesetz? Die Produktion wird ja nur verlagert weil andere Werke auch nicht ausgelastet sind.
Uns wurde schon gesagt das ab 31.8 die Kündigungsfristen los gehen

-- Editiert von Daniel198803 am 15.06.2019 10:09

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31982 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Daniel198803):
Die Produktion wird ja nur verlagert weil andere Werke auch nicht ausgelastet sind.
Auch dann wirst du abwarten müssen, wer nun gekündigt wird und wie und wem im anderen Werk ein *verlagerter* Job angeboten wird.
Und ob evtl. ein Gesetz greift, wonach der jetzige AG den Ü50 einen Grundlohn fürs Zuhausebleiben zahlen müsste.
Sehe ich auch nicht. Jetzt handeln aber die Interessenvertreter aus, wie es weitergeht.

Fragst du für etliche oder für dich? Ohne irgendwelche Anhaltspunkte wirst du keine brauchbare Antwort für einen einzigen bekommen.

Zitat (von Daniel198803):
Uns wurde schon gesagt das ab 31.8 die Kündigungsfristen los gehen
Ja. Dann frag doch nochmal nach, wenn du was in der Hand hast.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Daniel198803
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum werde ich abwarten müssen? Der Finanzfutzi war da und hat gesagt das das Werk am 31.8 definitiv geschlossen wird. Der erste Verhandlungstag ist rum und uns wurde gesagt das die Kündigungsfristen ab 31.8 losgehen. Das nennt sich dann bezahlte Freistellung und was juckts mich was das den AG kostet wenn die das Werk vorher schließen und uns nicht bis zu den genannten Kündigungsfristen weiter beschäftigen. Die müssen genauso den Tarifvertrag bzw die gesetzlichen Regelungen einhalten ob die‘s wollen oder net. Die anderen werke sind über 300km weit weg, ein Job können sie anbieten, deswegen muss man den aber immer noch nixht annehmen. Das ändert dann aber immer noch nichts an der Tatsache das der AG sich an Kündigungsfristen halten muss.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17376 Beiträge, 6470x hilfreich)

Ich weiß langsam nicht mehr, was dein Ziel ist. Bestehen auf der längeren K-Frist? o.k. - Auf Versetzung an eine entfernte Produktionsstätte hast du ja wohl keinen Bock.
Gleichwohl wirst du warten müssen, bis du was Schriftliches in Händen hast. 'Mit nix in der Hand' kannst du keine Klage einreichen und keinen Antrag formulieren.
Ein anderes Thema wird sein, dass du dir ja wohl einen anderen AG wirst suchen müssen. Also denke ich mir, klärst du jetzt schon die Möglichkeiten, vielleicht bewirbst du dich ja auch schon anderweitig.

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#11
 Von 
Daniel198803
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, mir ging’s eigentlich nur um die Kündigungsfrist zwecks AV und Tarifvertrag. Im Netz hab ich nichts eindeutiges gefunden, da einmal steht das der Tarifvertrag greift wenn er im AV steht und andererseits die gesetzlichen Regelungen nach BGB wenn diese erwähnt werden.
Das war eher ne allgemeine Frage weil einige Kollegen halt schon über 20 Jahre dort arbeiten und halt auch net mehr die jüngsten sind. Die wären da halt net bös drum längere Küfi (7monate) laut BGB als (3Monate) nach TV zu haben.
Mir persönlich ist das egal, da ich eh schon was neues habe. Es ging halt generell um die Rechtslage zwecks Küfi und ob diejenigen notfalls vor Gericht Kündigungsschutzklage einreichen könnten falls der AG sich auf den TV bezieht, der ja im AN Sinne schlechtere Küfi hat, also AV oder TV
Was da jetzt noch alles beim Sozialplan und Interessenausgleich rauskommt, steht auf einem
Anderen Blatt.

Und danke für die Antworten

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31982 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Daniel198803):
Warum werde ich abwarten müssen?
Weil --hier--- niemand lesen kann, was die Firma schreibt. Erst dann können User hier --dir--schreiben, ob
Zitat (von Daniel198803):
... das sogenannte ‚Günstigkeitsprinzip‘
gilt oder nicht. Das war doch deine 1. Frage. Du bringst hier tröpfchenweise neue Infos und neue Fragen.
Zitat (von Daniel198803):
uns wurde gesagt das die Kündigungsfristen ab 31.8 losgehen. Das nennt sich dann bezahlte Freistellung
Na, wenn du das meinst--- -ICH- meine, das ist nicht so. Aber ich habe ja noch kein Schreiben gesehen.
Zitat (von Daniel198803):
Der erste Verhandlungstag ist rum
Tropftropf. Es kommen noch etliche Tage.
Zitat (von Daniel198803):
Die müssen genauso den Tarifvertrag bzw die gesetzlichen Regelungen einhalten ob die‘s wollen oder net
Das werden sie auch, deshalb verhandeln sie ja jetzt. Mindestens deshalb.
Zitat (von Daniel198803):
Die anderen werke sind über 300km weit weg
Tropftropf.
Zitat (von Daniel198803):
Das ändert dann aber immer noch nichts an der Tatsache das der AG sich an Kündigungsfristen halten muss.
Genau. Hat jemand was anderes behauptet?
Zitat (von Daniel198803):
um die Kündigungsfrist zwecks AV und Tarifvertrag...und BGB
Tropftropf, die nächste Frage. Du hattest wegen MTV und AV gefragt, lies oben nach.
Zitat (von Daniel198803):
Mir persönlich ist das egal, da ich eh schon was neues habe
Tropftropf.
Zitat (von Daniel198803):
... Die wären da halt net bös drum längere Küfi (7monate) laut BGB als (3Monate) nach TV zu haben.
Tropftropf. Also fragst du doch für die *Alten*. Ohne deren Arbeitsverträge und den MTV zu kennen, gibts hier keine richtige Antwort.
Zitat (von Daniel198803):
Was da jetzt noch alles beim Sozialplan und Interessenausgleich rauskommt, steht auf einem Anderen Blatt.
Nö. DAS steht dann in dem jeweiligen Kündigungsschreiben für den Mitarbeiter. Als Angebot nach Aushandlung der Konditionen zwischen den Interessenvertretern.

Das werden die alten Kollegen abwarten müssen. Und du kannst ihnen vorher nichts sagen.

Was ist Küfi? hlfisch-- nstlerfieber--kenfiepen---
KüFr könnte Kündigungsfrist bedeuten.
nix für ungut :pc:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Daniel198803
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Lassen wir’s an der Stelle gut sein, kann zu gemacht werden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31982 Beiträge, 5630x hilfreich)

Kannst du doch selbst machen.

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