Hallo,
musste heute ins Personalbüro, wo ich meine Betriebsbedingte Kündigung erhalten habe. Es war schon lange im Gespräch das einige von uns gehen müssen und heute wurde das ganze offiziell gemacht.
Alle Mitarbeiter haben vor einigen Wochen eine "Vereinbarung über einen Interessenausgleich und Betriebsvereinbarung Transfer-Sozialplan" bekommen.Dieser ist von der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat unterzeichnet worden.
Nun meine Frage: Folgender Absatz hat mich stutzig gemacht ob dies alles so mit rechten dingen zugeht:
"Die betroffenen Mitarbeiter erhalten von der Firma bis zum 31.5.2005 das Angebot bis zum 10.06.05 einen betrienbsbedingten Aufhebungsvertrag zum 30.06.05 mit gleichzeitigem Übertritt in eine Transfergesellschaft ab dem 1.7.05 in Anspruch zu nehmen"
Dies wurde mir nicht angeboten bzw eingehalten! Des weiteren:
"Die Firma wird den vom Stellenabbau betroffenen und um Interessenausgleich genannten Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen beendet werden muss, den freiwilligen Übertritt per 1.07.05 in eine Personalentwicklungsgesellschaft schriftlich bis zum 31.05.05 anbiete."
Dies ist nicht geschehen. Als ich den Herrn von der Personalabteilung damit konfrontiert habe, meinte er das ich gestern (31.5.05) nicht auffindbar bzw. erreichbar gewesen bin,
da ich Urlaub hatte. Meine Kollegen im Betrieb konnten dies NICHT bestätigen. Keiner hat nach mir gefragt, oder auch nur versucht mich zu Hause zu erreichen.
Zusätzlich mußte noch ein Kollege aus meiner Abteilung gehen,der aber kein Urlaub hatte,die komplette Woche da war bzw ist und dieser wurde auch nicht benachrichtigt!!!
Also ist das meiner Meinung nach nur eine Ausrede der Personalabteilung.
Vielleicht könnt ihr mir sagen ob ich etwas dagegen tun kann bzw. ob das alles mit rechten Dingen zugeht!
Lohnt sich der Gang zum Anwalt????
Danke
Spall01
Betriebsbedingte Kündigung - Lohnt sich der Gang zum Anwalt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Spall01
der Gang zum Anwalt lohnt immer, und in deinem Fall erst recht!
auf welches Ausstellungsdatum steht denn deine Kündigung? wir haben heute den 01. Juni, somit gilt für dich ein anderes Kündigungsdatum, als wahrscheinlich bei deinen Kollegen, da Kündigungsfristen meistens auf das Ende eines Monats laufen.
Also zum Anwalt!
viele Grüße
Marion
Im übrigen würde ich mich auf gar keinen Fall auf einen Aufhebungsvertrag einlassen. Das führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld.
Wenn es so sein soll, dass Sie gehen müssen, dann nur über eine betriebsbedingte Kündigung.
Den Betriebsrat unbedingt auch noch ansprechen was er denn dazu meint. Übrigens für eine Kündigungsschutzklage bleibt nur 3 Wochen zeit
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