Guten Tag,
mir wurde Betriebsbedingt gekündigt ( Insolvenz ), ich bin momentan im 7. Monat schwanger.
Leider finde ich im Internet keine genaue Aussage, ob diese Kündigung rechtens ist.
Die Kündigung wäre zum 31.10.20.
Geburtstermin wäre am 23.10.20, wie sieht es da aus mit Gehalt während dem Mutterschutz oder dem Elterngeld ?
-- Editiert von xxviixmmx am 10.08.2020 09:47
Betriebsbedingte Kündigung / Schwangerschaft
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eine eine normale Kündigung während der Schwangerschaft ist unzulässig.
Der Arbeitgeber braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, um trotz Schwangerschaft kündigen zu dürfen.
Wenn der Betrieb tatsächlich insolvent ist, dürfe der Betrieb eine solche Erlaubnis aber wohl problemlos bekommen.
Na, "problemlos" ist wohl etwas optimisitsch.
Und unzulässig ist die Kündigung erst mal nicht, die Mitarbeiterin kann (und sollte) aber der Kündigung schnellstmöglich widersprechen denn sonst könnte die gültig werden.
Dann muss der Arbeitgeber sich um die genannte Erlaubnis bemühen. Ob er die bekommt, ist eine andere Sache und hängt vom Ablauf des Insolvenzverfahrens ab. Man denke an Karstadt: nur wegen Insolvenz machen die den Laden doch nicht gleich dicht!
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Ein Gericht muss diese Unwirksamkeit aber bestätigen da die Kündigung ansonsten wirksam wird!ZitatEine Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ohne Zustimmung der obersten Landesbehörde ist sehr wohl unwirksam. :
https://rsw.beck.de/cms/?toc=AddOn.1068&docid=288503#:~:text=Eine%20schwangere%20Arbeitnehmerin%20muss%20die,K%C3%BCndigung%20an%20die%20Arbeitnehmerin%20bekannt
Die Vogel-Strauss Mentalität ist in solch einem Fall völlig falsch!
@ xxviixmmx
Schnelltens ab zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage erheben! Du benötigst dazu keinen Anwalt, der Rechtspfleger dort wird die Klage formulieren. Das kostet dich auch zunächst einmal nichts. Einen Anwalt würdest du selbst bezahlen müssen. Jede Partei trägt seine Kosten beim Arbeitsgericht selbst, es ist dabei völlig unerheblich ob man gewinnt oder verliert.
Eine Frage dazu, wenn ich zu meinem Arbeitgeber hingehe und ihn darauf anspreche, muss er mir diese „Genehmigung" vorweisen ?
Und warum teilst du dies der Fragestellerin nicht mit sondern erweckst eher den Eindruck, dass die Kündigung einfach nur per se unwirksam sei?ZitatDer Sachverhalt, dass eine an sich unwirksame Kündigung ohne Kündigungsschutzklage wirksam wird, ist mir selbstverständlich bekannt. :
Was habe ich denn dazu vorgetragen?ZitatEs bleibt aber dabei, dass die ausgesprochene Kündigung "erst mal" - entgegen Deines Vortrages - sehr wohl unzulässig ist. :
Du erweckst völlig falsch Eindrücke durch das weglassen von wichtigen Informationen.ZitatIch erwecke hier keinerlei Eindrücke, :
Dann bin ich blind. Zeig es mir doch bitte.ZitatDas solltest Du hoffentlich weiter oben nachlesen können. :
Zeig mir bitte, wo ich Vorgetragen habe, dass die Kündigung zulässig sein soll. Bitte zitiere den entsprechenden Satz von mir. Ich bin schon ganz gespannt was jetzt kommen wird.ZitatEs bleibt aber dabei, dass die ausgesprochene Kündigung "erst mal" - entgegen Deines Vortrages - sehr wohl unzulässig ist. :
Zitat:ZitatUnd unzulässig ist die Kündigung erst mal nicht, die Mitarbeiterin kann (und sollte) aber der Kündigung schnellstmöglich widersprechen denn sonst könnte die gültig werden. :
Eine Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ohne Zustimmung der obersten Landesbehörde ist sehr wohl unwirksam.
ZitatDann muss der Arbeitgeber sich um die genannte Erlaubnis bemühen. :
Die Zustimmung muss vor dem Ausspruch der Kündigung vorliegen und kann nicht nachgereicht werden.
Also ich als Laie hätte das auch so gelesen, dass man hier als AN nicht weiter tätig werden muss.....
Zunächst einmal wäre doch zu klären, ob eine Genehmigung vorliegt. Und dann sieht man weiter. Natürlich kann die Klärung auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens erfolgen. Nur, ich kann mir kaum vorstellen, dass bei Inso (mit Schließung?) ein professioneller Verwalter so einen Fehler macht.
wirdwerden
Ich habe mit der Bezirksregierung gesprochen, es liegt kein Antrag vor, von meiner Schwangerschaft. Sollte mein Arbeitgeber auf diese Kündigung bestehen, geht es sofort zum Arbeitsgericht. Mal schauen was mein Arbeitgeber nachher dazu sagt.
Wäre es ratsam mir ein Anwalt zu holen ? Oder geht das auch ohne ?
Ich weiß ein Anwalt wäre besser aber auch eine Kostenfrage ....
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