Betriebsbedingte Kündigung / Schwangerschaft

10. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
xxviixmmx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung / Schwangerschaft

Guten Tag,
mir wurde Betriebsbedingt gekündigt ( Insolvenz ), ich bin momentan im 7. Monat schwanger.
Leider finde ich im Internet keine genaue Aussage, ob diese Kündigung rechtens ist.
Die Kündigung wäre zum 31.10.20.
Geburtstermin wäre am 23.10.20, wie sieht es da aus mit Gehalt während dem Mutterschutz oder dem Elterngeld ?

-- Editiert von xxviixmmx am 10.08.2020 09:47

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)

Eine eine normale Kündigung während der Schwangerschaft ist unzulässig.
Der Arbeitgeber braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, um trotz Schwangerschaft kündigen zu dürfen.
Wenn der Betrieb tatsächlich insolvent ist, dürfe der Betrieb eine solche Erlaubnis aber wohl problemlos bekommen.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Na, "problemlos" ist wohl etwas optimisitsch.
Und unzulässig ist die Kündigung erst mal nicht, die Mitarbeiterin kann (und sollte) aber der Kündigung schnellstmöglich widersprechen denn sonst könnte die gültig werden.
Dann muss der Arbeitgeber sich um die genannte Erlaubnis bemühen. Ob er die bekommt, ist eine andere Sache und hängt vom Ablauf des Insolvenzverfahrens ab. Man denke an Karstadt: nur wegen Insolvenz machen die den Laden doch nicht gleich dicht!

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Eine Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ohne Zustimmung der obersten Landesbehörde ist sehr wohl unwirksam.
Ein Gericht muss diese Unwirksamkeit aber bestätigen da die Kündigung ansonsten wirksam wird!
https://rsw.beck.de/cms/?toc=AddOn.1068&docid=288503#:~:text=Eine%20schwangere%20Arbeitnehmerin%20muss%20die,K%C3%BCndigung%20an%20die%20Arbeitnehmerin%20bekannt

Die Vogel-Strauss Mentalität ist in solch einem Fall völlig falsch!

@ xxviixmmx
Schnelltens ab zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage erheben! Du benötigst dazu keinen Anwalt, der Rechtspfleger dort wird die Klage formulieren. Das kostet dich auch zunächst einmal nichts. Einen Anwalt würdest du selbst bezahlen müssen. Jede Partei trägt seine Kosten beim Arbeitsgericht selbst, es ist dabei völlig unerheblich ob man gewinnt oder verliert.

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#6
 Von 
xxviixmmx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage dazu, wenn ich zu meinem Arbeitgeber hingehe und ihn darauf anspreche, muss er mir diese „Genehmigung" vorweisen ?

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Der Sachverhalt, dass eine an sich unwirksame Kündigung ohne Kündigungsschutzklage wirksam wird, ist mir selbstverständlich bekannt.
Und warum teilst du dies der Fragestellerin nicht mit sondern erweckst eher den Eindruck, dass die Kündigung einfach nur per se unwirksam sei?

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Es bleibt aber dabei, dass die ausgesprochene Kündigung "erst mal" - entgegen Deines Vortrages - sehr wohl unzulässig ist.
Was habe ich denn dazu vorgetragen?

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Ich erwecke hier keinerlei Eindrücke,
Du erweckst völlig falsch Eindrücke durch das weglassen von wichtigen Informationen.
Zitat (von ohne_Namensnennung):
Das solltest Du hoffentlich weiter oben nachlesen können.
Dann bin ich blind. Zeig es mir doch bitte.
Zitat (von ohne_Namensnennung):
Es bleibt aber dabei, dass die ausgesprochene Kündigung "erst mal" - entgegen Deines Vortrages - sehr wohl unzulässig ist.
Zeig mir bitte, wo ich Vorgetragen habe, dass die Kündigung zulässig sein soll. Bitte zitiere den entsprechenden Satz von mir. Ich bin schon ganz gespannt was jetzt kommen wird.

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#10
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Zitat (von quiddje):
Und unzulässig ist die Kündigung erst mal nicht, die Mitarbeiterin kann (und sollte) aber der Kündigung schnellstmöglich widersprechen denn sonst könnte die gültig werden.


Eine Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ohne Zustimmung der obersten Landesbehörde ist sehr wohl unwirksam.

Zitat (von quiddje):
Dann muss der Arbeitgeber sich um die genannte Erlaubnis bemühen.


Die Zustimmung muss vor dem Ausspruch der Kündigung vorliegen und kann nicht nachgereicht werden.


Also ich als Laie hätte das auch so gelesen, dass man hier als AN nicht weiter tätig werden muss.....

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14012x hilfreich)

Zunächst einmal wäre doch zu klären, ob eine Genehmigung vorliegt. Und dann sieht man weiter. Natürlich kann die Klärung auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens erfolgen. Nur, ich kann mir kaum vorstellen, dass bei Inso (mit Schließung?) ein professioneller Verwalter so einen Fehler macht.

wirdwerden

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#13
 Von 
xxviixmmx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mit der Bezirksregierung gesprochen, es liegt kein Antrag vor, von meiner Schwangerschaft. Sollte mein Arbeitgeber auf diese Kündigung bestehen, geht es sofort zum Arbeitsgericht. Mal schauen was mein Arbeitgeber nachher dazu sagt.

Wäre es ratsam mir ein Anwalt zu holen ? Oder geht das auch ohne ?
Ich weiß ein Anwalt wäre besser aber auch eine Kostenfrage ....

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#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

... kurzum: RA kostet Geld. Dein Geld. Und du wirst es nicht erstattet bekommen.

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