Hallo!
Mir wurde gestern betriebsbedingt gekündigt. Ich möchte Ihnen den Fall schildern und wissen, ob die Kündigung rechtens ist.
In dem Betrieb in dem ich arbeite sollte einem Mitarbeiter aus dem Büro nach Rückgang der Umsatzzahlen gekündigt werden. Es wurde eine Sozialauswahl erstellt.
Es arbeiten 3 Mitarbeiter im Büro:
Frau1: 41 Jahre alt, arbeitet seit 8 Jahren im Betrieb, ledig, keine Kinder
Frau2: 39 Jahre alt, arbeitet seit 2 Jahren im Betrieb, alleinerziehend, 1 Kind (18 Jahre - beendet in Kürze die Ausbildung)
Frau3: 28 Jahre alt, arbeitet seit 8 Jahren im Betrieb, ledig, keine Kinder, zu 50% schwerbehindert
wem müsste Ihrer Meinung nach zuerst gekündigt werden. Wer davon ich bin und das Ergebnis der Sozialauswahl werde ich bekantgeben, sobald ich eine erste Meinung habe.
Bitte begründet auch, warum Sie wem kündigen würden.
Möchte nur wissen, ob die Kündigung überhaupt vertretbar ist.
Vielen Dank schon im Vorraus für Ihre Meinungen.
-- Editiert von gummibärchen am 09.05.2006 10:06:59
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Na, das wundert mich aber. Will da wirklich keiner was zu sagen?
Nach meinem Dafuerhalten (und wenn keine bisher nicht bekannten Aspekte - z.B. Unterhaltsverpflichtungen - hinzu kommen), sollte hier Frau 2 den Schwarzen Peter haben. Sie ist am juengsten und auch am kuerzesten dort beschaeftigt. Das volljaehrige Kind, das zudem in Kuerze seine Ausbildung beenden wird, duerfte hier wohl nicht ausreichend ins Gewicht fallen.
Andere Meinungen?
Gruss
CAM
hier kann der Geschäftsführer nur falsche Entscheidungen treffen, die dann vor gericht viel Geld kosten.
Man könnte argumentieren, dass man ja nicht einfach ein Kind rausnehmen darf, weil es möglicherweise demnächst die Ausbildung beendet.
Da müsste man sich mindestens sicher sein. Ist man aber offentsichtlich nicht.
Je nach Richter könnte man Glück haben und der Richter meint auch, dass die lange Betriebszugehörigkeit wichtiger als das Kind ist (das ist sehr wahrscheinlich), oder der Richter sieht das eben anders.
Ich rate dazu, hier einen Anwalt zu fragen. Der kann genau und verbindlich beraten.
Ich würde aber denken, dass Frau 2 entlassen werden sollte.
-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
danke für eure Meinungen.
Ich bin übrigens Frau3. Ich bin vor knapp einem Jahr an Gebärmutterhalskrebs erkankt und war in folge dessen ein halbes Jahr Krankgeschrieben. In folge der Erkrankung habe ich auch den Behindertenausweis bekommen.
Nach meiner Rückkehr zur Arbeit wurde ich komplett anders behandelt. Mir wurden nur noch Auszubildendenarbeiten gegeben und ich wurde zu Gesprächen mit der Geschäftsleitung gerufen. Dort wurde mir vorgeworfen, dass ich so lange ausgefallen bin, und dass ich ihrer Meinung nach schon früher wieder hätte arbeiten können. Es fielen auch aussagen, meine psychologische Betreuung hätte keinen Erfolg, nachdem ich nach den Vorwürfen in dem Gespräch in Tränen ausgebrochen bin. Zuerst die Tatsache keine Kinder mehr bekommen zu können und dann noch wegen dem Krebs Probleme auf der Arbeit zu bekommen war in diesem Moment aber einfach zu viel.
Auf jeden Fall ist letzte Woche der Antrag beim Integrationsamt durchgekommen, weil laut deren Aussage keine Gründe zu erkennen waren, dass die Kündigung im Zusammenhang mit der Behinderung steht. Ich bin aber überzeugt davon, dass es nur die lange Fehlzeit war und evtl. die Sorge meines Arbeitgebers ich könnte erneut Erkranken, was ja möglich wäre.
Habe dann am Montag meine Kündigung erhalten, und bin nun mit meinen Neren am Ende. Ich werde mich diese Woche noch anwaltlich beraten lassen.
Halten Sie einen Widerspruch gegen die Entscheidung des Integrationsamts für sinnvoll? Habe nachgelesen, dass leider gerne der Antrag des Arbeitgebers durchkommt. Denn ich muss beweisen können, dass die Kündigung im Zusammenhang mit der Behinderung steht. Da steht dann Aussage gegen Aussage. Mein Arbeitgeber wird hier alles abstreiten.
An CAM: Frau2 ist nicht die jüngste, das bin ich.
Laut deren Sozialauswahl werde ich nur gekündigt, weil ich die jüngste bin. Und die Betriebszugehörigkeit gibt bei deren Aufstellung auch erst Punkte ab dem 25. Lebensjahr. D.h. mir werden ganze 3 von den 8 Jahren angerechnet, obwohl ich dort am längsten beschäftigt bin - frustrierend.
Ich hoffe der Anwalt kann mir wieder etwas Mut machen.
Auch weitere Meinungen hier im Forum würden mich interessieren.
Vielen Dank
Gummibärchen
quote:
Halten Sie einen Widerspruch gegen die Entscheidung des Integrationsamts für sinnvoll?
Hallo gummibärchen,
Nein, das dürfte sinnlos sein und man verschwendet nur Zeit.
'(4) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung haben keine aufschiebende Wirkung.'
-> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__88.html
quote:
Und die Betriebszugehörigkeit gibt bei deren Aufstellung auch erst Punkte ab dem 25. Lebensjahr.
Im Kündigungsschutzgesetz ist mir eine Einschränkung wie bei den gesetzlichen Kündigungsfristen (BGB 622) nicht bekannt. Da sollte eigentlich die gesamte Betriebszugehörigkeit gelten.
Zur Sozialauswahl möchte ich mich ganz bewusst nicht äußern. Als Laie kann man da ganz schnell daneben liegen.
MfG
Hallo!
Gibt man pro Alter 1 Punkt, pro Jahr Betr.-Zugehörigkeit 1 Punkt (bei größer 10 Jahren 2 Punkte), bei unterhaltspflichtigen Kindern pro Kind 4 Punkte und bei Schwerbeh. pro 10 GdB 1 Pkt kommt man auf folgende Punkte:
Frau1:49
Frau2:45 (evtl. mehr,je nach Fam.-Stand)
Frau3:41
ABER: Bei einem GdB von 50 sieht das ganz anders aus, Stichworte Integrationsamt, Zustimmung der Kündigung Schwerbeh/Gleichgestellten. Selbst wenn die zugestimmt haben, ist über einen Widerspruch nachzudenken, weil: Hat der AG ein Betriebliches Eingliederungsmanagement? (seit 2004 verpflichtend einzuführen)
Es ist darin u.a. geregelt, dass der AG sehen muss, wie ein AN, der länger als sechs Monate am Stück oder wiederholt krank ist, im Betrieb eingegliedert bleiben kann.
Ist dies nicht versucht worden, ist es mit der Kündigung schon nicht mehr so leicht!!
Ich wünsch viel Kraft und Mut!!
***
Wahrscheinlich habt Ihr keinen Betriebsrat, oder?
Also ich kann mich nur dem Vorschreiber anschließen:
Einen fähigen Arbeitsrechtsanwalt heranziehen!
Einen Betriebsrat haben wir nicht.
Ich habe bei Arbeitsantritt auf Anraten meiner Psychologin und wegen körperlichen Gründen Antrag auf Wiedereingliederung gestellt und die erste Zeit nur halbtags gearbeitet.
Mein AG hat beim Integrationsamt angegeben, er hätte alle Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung geprüft. Ist aber zu keinem positiven Ergebnis gekommen. Ich weiß nicht ob Sie das mit Eingliederungsmanagement gemeint haben. Aber den Punkt werde ich mit meinem Anwalt durchsprechen.
In der von meinem AG durchgeführten Sozialauswahl sind 2 Punkte pro Jahr Betr.-Zugehörigkeit gegeben worden. Allerding mit der genannten Einschränkung. (ab dem 25. Lebensjahr)
Frau2 ist ledig.
Ich werde nach dem Termin mit meinem Anwalt und über den Ausgang der Sache berichten.
Für weitere Tipps, Hinweise und Meinungen bin ich weiterhin dankbar.
Gruß
Gummibärchen
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
18 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten