Betriebsbedingte Kündigung!

22. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
holle1974
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 11x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung!

Hallo ich hoffe ich bekomme hier ein paar brauchbare Tipps!

Meine freundin hat 9 jahren im Betrieb ihre betriebsbedingte Kündigung erhalten! zum 31.12.2010.

meine Frage ist : Ist die Kündigungsfrist seitens des AG eingehalten worden? Kündigung vom 18.11.2010

Steht ihr eine Abfindung zu ?

Danke schon mal für ein paar Antworten !! Achso so sie ist als PKA angestellt


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

dazu muß man erst mal wissen, welche kündigungsfristen gelten sollen

die gesetzlichen nach § 622 BGB
oder andere aus einem evtl. geltenden tarifvertrag
oder sind im arbeitsvertrag irgendwelche fristen vereinbart

ich gehe mal davon aus, es ist kein kleinbetrieb
gibt es einen betriebsrat ? wurde evtl. ein interessenausgleich/sozialplan
vereinbart, der eine abfindung vorsieht ?

eine abfindung steht ihr nicht so ohne weiteres zu, wenn der AG keine von sich aus anbietet

hat sie vor, kündigungsschutzklage einzureichen ?
dann könnte man evtl. eine abfindung "herausverhandeln"

"betriebsbedingte" kündigung heißt ja i.d.R. der arbeitsplatz würde wegfallen
bevor gekündigt werden kann, muß aber nach anderweitigen beschäftigungsmöglichkeiten im betrieb gesucht werden,
da kündigung immer als letztes mittel gesehen wird


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#2
 Von 
holle1974
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 11x hilfreich)

Also Kündigungs frist laut trarifvertrag so steht es im Arbeitsvertrag! Kündigungsschutzklage?? Ist ein klein betrieb 5 Angestellte und Azubi!!
Uns sie ist eine von 2 Vollzeitkräften ! die Auszubildende ist erst 2 monate im Betrieb ! aber schon mal danke wir werden mal nen Anwalt aussuchen und um Rat fragen !!

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40537 Beiträge, 14368x hilfreich)

Dann müsst Ihr in den Tarifvertrag schauen. Da stehen dann die Kündigungsfristen drinnen. Bei einem so kleinen Betrieb braucht es eigentlich überhaupt keine Begründung. Abfindung gibt es nur, wenn sowas im Tarifvertrag oder aber Arbeitsvertrag festgelegt ist.

wirdwerden

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#4
 Von 
holle1974
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Ich habe nun die nächste Frage !!
Die kündigung ist ja wie oben schon erwähnt zum 31.12.2010 betriebsbedingt gewesen ! nun haben wir rausbekommen das zum 01.01.2011 eine neue Vollzeitkraft eingestellt worden ist! ist das rechtens?? Vielen Dank schon mal für antworten !!

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#5
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


schau mal hier rein

http://www.austauschkuendigung.de/

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8086x hilfreich)

Ein Kleinunternehmer kann kündigen und einstellen wie er will. Gegen eine Austauschkündigung kann man sich nur zur Wehr setzen, wenn das Kündigungsschutzgesetz greift.

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#7
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


ja klar, ist ja ein kleinbetrieb...........

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#8
 Von 
holle1974
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 11x hilfreich)

Also ist das vollkommen okay das jemand betriebs bedingt gekündigt wir und im Anschluss der Arbeitgeber jemand neues einstellt? Kleinbetrieb hin oder her die können doch auch nicht machen was sie wollen oder ??

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#9
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Nur weil jemand anderes eingestellt worden ist, handelt es sich noch lange nicht um eine Austauschkündigung.
Auch nicht dann, wenn es sich um die gleiche berufliche Qualifikation handelt.
War Deine Freundin denn die Einzige, die im letzten oder vorletzten Jahr den Betrieb verlassen hat?
Ist der Umsatz im Kerngeschäft zurückgegangen und der Arbeitgeber hat nun angefangen, ein anderes Geschäftsfeld zu eröffnen?
All das kann eine große Rolle spielen.

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"Lukas 7,23"

-- Editiert am 21.01.2011 15:23

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#10
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Ein Kleinbetrieb kann in unserem Land leider fast ALLES machen.

Ob es wirklich geht, einen MA einfach auszutauschen (hört sich hier ja so an) weiss ich nicht, aber ich weiss, dass ein Kleinbetrieb, der einen befristeten Arbeitsvertrag mit einem nochmals befristeten Vertrag verlängert, dabei die Zeit überschreitet usw. damit durchkommt. Hat eine Freundin von mir erlebt. Die war bei einem Anwalt, der hat sich alles angesehen und nur gesagt, da es sich um einen Kleinbetrieb handelt kann er nichts machen.

Für eine verbindliche Auskunft würde ich hier mal einen der Anwälte anschreiben.

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