Betriebsbedingte Kündigung.

24. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Allesaufanfang
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung.

Hallo, ich habe nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit eine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Begründet wurde diese damit das eine Mitarbeiterin aus dem Mutterschutz zurück kommt und wir dann "eine zuviel" wären. Ich wurde zu Ende September gekündigt, die Kollegin aus dem Mutterschutz kehrt Mitte September zurück. Ich möchte gern früher aus dem Betrieb weg da die Situation die letzten Wochen "abzusitzen" mich psychisch belastet. Eine Krankmeldung möchte ich nicht einreichen, ich will gern einvernehmlich zum 15 September die Firma verlassen. Wie gehe ich am besten vor? Was kann ich dem Arbeitgeber vorschlagen? Käme eine freistellung oder ein Aufhebungsvertrag in Frage?
Danke im voraus




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Das Problem ist ja, dass der Arbeitgeber höchstwahrscheinlich gerne hätte, dass eine Übergabe stattfindet und keine Ablösung.

Ihr Gefühl ist nachvollziehbar, ich finde es nicht korrekt, dass ein Arbeitgeber seine "Vertretungen" nicht als solche einstellt. Als Schwangerschaftsvertretung hätten Sie ja gewusst, worauf Sie sich einlassen.

Es gibt da keine allgemein gültige Vorgehensweise. Vielleicht hilft ja, die eigene Betroffenheit darzustellen, zu fragen, warum eine Schwangerschaftsvertretung nicht als solche angestellt wird sondern hier Illusionen gemacht werden. Natürlich können Sie einen Aufhebungsvertrag vorschlagen, aber wenn der AG eine Übergabe will, dann wird er nicht zustimmen.


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#2
 Von 
Allesaufanfang
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die schnelle Antwort :) also käme wenn überhaupt ein Aufhebungsvertrag in Frage und keine Freistellung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Auch eine Freistellung käme in Frage. Aber weshalb sollte der AG dem zustimmen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Allesaufanfang
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, er müsste dann die letzten 2 Wochen kein Gehalt mehr zahlen. Was wäre wenn ich zum 15.9. ein neues Jobangebot hätte? Wäre wahrscheinlich auch nur guter Wille des AN mich frühzeitig gehen zu lassen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130069 Beiträge, 41474x hilfreich)

Zitat:
Was wäre wenn ich zum 15.9. ein neues Jobangebot hätte? Wäre wahrscheinlich auch nur guter Wille des AN mich frühzeitig gehen zu lassen

Korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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