Hallo,
Ich bin Studentin und arbeite als Midijobberin bei einem ambulanten Pflegedienst, bereits seit 5,5 Jahren.
Am Dienstag haben mir meine Chefinen verkuendet, dass sie mich momentan nicht mehr so beschaeftigen koennen wie bisher, da eine Kollegen voraussichtlich ab Maerz auf Vollzeit anfaengt zu arbeiten (sie ist dann mit der Ausbildung
durch). Zudem hat man einer Patientin den Pflegevertrag ab dem 8.02.19 gekuendigt, die man 4x am Tag anfahren musste.
Man hat mir zwar eine Alternative angeboten, ich koennte am Wochenende arbeiten und als Urlaubsvertrettung, aber es ist mir zu wenig....
Nun zu meinen Fragen
1. Eine Kuendigung habe ich noch nicht erhalten, wenn ich eine bekomme, muss man mich in der Zeit beschaeftigen oder nicht?
2. Habe ich iwelche Ansprueche, Entschaedigungen als Aushilfe in dem Fall?
Danke
-- Editiert von Mcfears am 17.01.2019 09:42
-- Editiert von Mcfears am 17.01.2019 09:44
Betriebsbedingte Kuendigung
Du wirst bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses beschäftigt und bezahlt, nicht nur bis zum Zugang der Kündigung. Wenn die Kündigung wirksam ist, dann gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung, woraus sollte sich der ergeben?
wirdwerden
0Zitat :Du wirst bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses beschäftigt und bezahlt, nicht nur bis zum Zugang der Kündigung. Wenn die Kündigung wirksam ist, dann gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung, woraus sollte sich der ergeben?
wirdwerden
Danke!
Jetzt hat man mir ja gesagt, man koennte mich ja nur noch bus zum 9.02 so beschaeftigen wie bisher. Danach haette man sonst zu wenig Arbeit fuer die Vollzeit kraefte
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :man koennte mich ja nur noch bus zum 9.02 so beschaeftigen wie bisher.
Was den Betrieb nicht davon entbindet Dir den zustehenden Lohn zu zahlen. Notfalls müsste man den halt einklagen.
Zitat :Zitat :man koennte mich ja nur noch bus zum 9.02 so beschaeftigen wie bisher.
Was den Betrieb nicht davon entbindet Dir den zustehenden Lohn zu zahlen. Notfalls müsste man den halt einklagen.
Ich bekomme ja nur das, was ich auch erarbeitet have! Sprich, wenn ma mir ab dem 9.02 keine Arbeit mehr gibt, verdiene ich auch keinen Cent
Eine Kündigung braucht die Schriftform.Zitat :Jetzt hat man mir ja gesagt
Bitte warte ab, bis die schriftliche Kündigung kommt. Sagen und Verkünden ist Schall und Rauch.
In der schriftlichen Kündigung steht drin, warum und zu wann dir gekündigt wird.
Bis dahin muss der Lohn gezahlt werden.
Aber bis dahin kann man dich auch freistellen. Muss aber trotzdem Lohn bezahlen.
Was steht denn in deinem Vertrag zur Kündigungsfrist?? Bitte schau mal nach.
Urlaub steht dir auch noch zu. In Geld oder Zeit.
Und wenn du jetzt vor Kummer krank wirst, zahlt dein AG max. 6 Wochen weiterhin den Lohn.
Bitte überlege dir in Ruhe, ob du die angebotene Alternative nehmen würdest.
Oder ob du dir lieber gleich selbst einen Alternativ-Job suchst.
Zitat :Ich bekomme ja nur das, was ich auch erarbeitet have! Sprich, wenn ma mir ab dem 9.02 keine Arbeit mehr gibt, verdiene ich auch keinen Cent
Was ist denn das für ein Arbeitsvertrag? Da ist doch kein Midijob. Das hört sich mehr nach selbstständiger Tätigkeit an. Kannst Du mal genau sagen, welche Art von Vertrag Du unterschrieben hast?
Zitat :Eine Kündigung braucht die Schriftform.Zitat :Jetzt hat man mir ja gesagt
Bitte warte ab, bis die schriftliche Kündigung kommt. Sagen und Verkünden ist Schall und Rauch.
In der schriftlichen Kündigung steht drin, warum und zu wann dir gekündigt wird.
Bis dahin muss der Lohn gezahlt werden.
Aber bis dahin kann man dich auch freistellen. Muss aber trotzdem Lohn bezahlen.
Was steht denn in deinem Vertrag zur Kündigungsfrist?? Bitte schau mal nach.
Urlaub steht dir auch noch zu. In Geld oder Zeit.
Und wenn du jetzt vor Kummer krank wirst, zahlt dein AG max. 6 Wochen weiterhin den Lohn.
Bitte überlege dir in Ruhe, ob du die angebotene Alternative nehmen würdest.
Oder ob du dir lieber gleich selbst einen Alternativ-Job suchst.
Danke fuers kommentieren
Also meine Chefinen bedraengen mich bis Montag bescheid zu sagen ob ich die Alternative nehme oder nicht........
Habe mich heute bei einem anderen Pflegedienst vorgestellt aber leider ohne Erfolg.
Zitat :Zitat :Ich bekomme ja nur das, was ich auch erarbeitet have! Sprich, wenn ma mir ab dem 9.02 keine Arbeit mehr gibt, verdiene ich auch keinen Cent
Was ist denn das für ein Arbeitsvertrag? Da ist doch kein Midijob. Das hört sich mehr nach selbstständiger Tätigkeit an. Kannst Du mal genau sagen, welche Art von Vertrag Du unterschrieben hast?
Ich have einen Midijob 800 Euro Vertrag. Bekomme 20 Tage an Urlaub bezahlt sowie Geld I'm Krankheitsfall aber an Lohn bekomme ich nur das, was erarbeitet wurde. Wenn bsp ein Patient nicht da ist, bekomme ich weniger Lohn.
/// ... an Lohn bekomme ich nur das, was erarbeitet wurde.
Poste doch bitte die entsprechende Passage deines Arbeitsvertrages.
So, wie es da steht, könnte das im Extremfall bedeuten, dass man dir keine Patienten zuteilt und du nix verdienen würdest - das kann mit Sicherheit nicht sein.
Und auch 'wenn P nicht da ist' gleich weniger Lohn leuchtet mir auch nicht unbedingt ein.
Du musst dich nicht bedrängen lassen.Zitat :Also meine Chefinen bedraengen mich bis Montag bescheid zu sagen ob ich die Alternative nehme oder nicht........
Sie wollen nur wissen, ob sie dir betriebsbedingt kündigen oder ob sie dir einen anderen Arbeitsvertrag anbieten können.
Das ist nicht verständlich.Zitat :aber an Lohn bekomme ich nur das, was erarbeitet wurde.
Entweder erhältst du 800,-
oder du bekommst nur Stunden bezahlt, zB wenn du auf Abruf arbeitest.
Bitte schreib mal hier, was genau im Vertrag dazu steht.
zum Vergleich: Ein Minijob ist ein Vertrag mit --maximal-- 450,- €
Da kann man durchaus auch nur 100,- oder 200,- usw. verdienen...oder auch mal gar nichts. Das muss im Vertrag vereinbart worden sein.
Zitat :Du musst dich nicht bedrängen lassen.Zitat :Also meine Chefinen bedraengen mich bis Montag bescheid zu sagen ob ich die Alternative nehme oder nicht........
Sie wollen nur wissen, ob sie dir betriebsbedingt kündigen oder ob sie dir einen anderen Arbeitsvertrag anbieten können.
Das ist nicht verständlich.Zitat :aber an Lohn bekomme ich nur das, was erarbeitet wurde.
Entweder erhältst du 800,-
oder du bekommst nur Stunden bezahlt, zB wenn du auf Abruf arbeitest.
Bitte schreib mal hier, was genau im Vertrag dazu steht.
zum Vergleich: Ein Minijob ist ein Vertrag mit --maximal-- 450,- €
Da kann man durchaus auch nur 100,- oder 200,- usw. verdienen...oder auch mal gar nichts. Das muss im Vertrag vereinbart worden sein.
In meine Fall sind es auch maximal 800 Euro!
Ich bin mom ziemlich panisch, da ich nix anderes habe und habe Angst die angebotene Alternative abzulehnen.....
Eine von meinen Chefinen macht gerne solche Sachen.....
-- Editiert von Mcfears am 17.01.2019 14:08
Also, Panik aus, Vernunft an!
1. Arbeitsvertrag raussuchen. Hier die Passagen posten, was zu der vereinbarten Arbeitszeit (wann und wieviel) GENAU steht (Wortlaut).
2. Ebenso: Was steht zu Kündigungsfristen im Vertrag?
3. Was steht zu Ausschlussfristen im Vertrag?
4. Wieviel Mitarbeiter hat der Pflegedienst?
Es hört sich bislang schon mal so an, als ob der AG Dich über den Tisch zieht.
Zitat :Also, Panik aus, Vernunft an!
1. Arbeitsvertrag raussuchen. Hier die Passagen posten, was zu der vereinbarten Arbeitszeit (wann und wieviel) GENAU steht (Wortlaut).
2. Ebenso: Was steht zu Kündigungsfristen im Vertrag?
3. Was steht zu Ausschlussfristen im Vertrag?
4. Wieviel Mitarbeiter hat der Pflegedienst?
Es hört sich bislang schon mal so an, als ob der AG Dich über den Tisch zieht.
1. Die Arbeitszeit betraegt 20 Stunden in einer 5 Tage Woche
Der Umfang der Arbeit haengt von dem Arbeitsanfalls ab.
Am Ende des Monats werden die Ist und die Soll Stunden miteinander verrechnet.
2. Die Kurndigungsfrist gilt nach dem Paragraph 622 BGB
Ich bin Jetzt seit 5, 5 Jahren beim Pflegedienst aber dieser Vertrag wurde vor 1,5 Jahren abgeschlossen und frueher hatten wir andere Geschaeftsfuehrer....
Wir sind 11 Mitarbeiter inkl. Azubis und Reinigungskraefte und 2 Chefinen bzw. Inhaberinnen
Dann haben Sie auch Anspruch auf Bezahlung für 20 h - die Arbeit muß der AG ranschaffen und hat er keine, ist es sein Problem...
Zitat :Dann haben Sie auch Anspruch auf Bezahlung für 20 h - die Arbeit muß der AG ranschaffen und hat er keine, ist es sein Problem...
Tut mir leid, habe mich verschrieben. Es heisst maximal 20 Stunden bzw bis zu 20 Stunden
-- Editiert von Mcfears am 18.01.2019 08:56
Du hast noch bis Montag Zeit zum Überlegen.Zitat :da ich nix anderes habe und habe Angst die angebotene Alternative abzulehnen.....
Das ist noch ziemlich unkonkret, denn ob das jedes Wochenende ist und ob nicht ein anderer MA die Urlaubsvertretung macht, weisst du noch nicht. Oft steht dann*auf Abruf* drin. Dann wartest du jedes Wochenende...Zitat :koennte am Wochenende arbeiten und als Urlaubsvertrettung,
Um etwas Zeit für die Suche eines anderen Jobs zu erreichen, kannst du am Montag erstmal um ein konkretes Angebot zum neuen Vertrag bitten. Wenn du das Angebot in der Hand hast, kannst du es prüfen/prüfen lassen... Dann ist der Januar sicher schon fast vorbei.
Wenn er dir nicht zusagt, dann lehnst du ihn ab. Dann erst könnten sie dir betriebsbedingt kündigen.
Oder du nimmst die Alternative an, suchst aber sofort intensiv und kündigst dann selbst.
Zitat :man koennte mich ja nur noch bus zum 9.02 so beschaeftigen wie bisher. Danach haette man sonst zu wenig Arbeit fuer die Vollzeit kraefte
Bis 9.2. bist du noch so eingeteilt wie bisher, 20 Wochenstunden...Lohn für 20 Std.
Danach, im Falle der Kündigung... Bezahlung auch wie jetzt.
Also Lohn für 20 Wochenstunden bis zum letzten Tag.
@Mcfears
Was ist eigentlich so unglaublich schwer daran, die Rückfragen mal ordentlich zu beantworten?
Was ist an den Worten "GENAU" und "WORTLAUT" so interpretationsfähig?
Derzeit sind wir immer noch bei "eventuell ja oder auch nicht"...
Es fehlt immer noch der genaue Text des Arbeitsvertrags!
Steht dort wirklich nur "Die Arbeitszeit betraegt bis zu 20 Stunden in einer 5 Tage Woche", dann hast Du Anrecht auf 20 Stunden Bezahlung je Woche.
Laut TzBfG müsste im Arbeitsvertrag eine Mindestarbeitsdauer je Woche/Tag definiert sein. Dann wäre dies ein Arbeitsvertrag zur "Arbeit auf Abruf". Fehlt der Passus, ist es ein Arbeitsvertrag mit einer festen Stundenanzahl von 20 Stunden / Woche, die durch den Arbeitgeber zu vergüten sind. Unabhängig davon, ob Arbeit anfällt oder nicht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
13 Antworten
-
18 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten