Betriebsbedingte Kündigung bei gleichzeitiger Neueinstellung?

7. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Betty1000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung bei gleichzeitiger Neueinstellung?

Hallo an alle,

nach 6-jähriger Betriebszugehörigkeit wurde mir nun mitgeteilt, dass ich betriebsbedingt gekündigt werden muss.
Es ärgert mich jedoch sehr, dass ich zusammen mit einem Kollegen (dieser wurde vor etwa einem Jahr eingestellt) betriebsbedingt gehen muss, obwohl zu Beginn dieses Monats ein neuer Mitarbeiter (gleicher Hierarchiestufe wie ich) eingestellt wurde.

Ist eine derartige Konstellation - wenn auch nicht moralisch-ethisch vertretbar - überhaupt zulässig?

Vielen Dank für Feedback!

Bettina

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ist eine derartige Konstellation - wenn auch nicht moralisch-ethisch vertretbar - überhaupt zulässig?


Das erfährst du, wenn du (3-Wochen-Frist ab Kündigungserhalt beachten) Kündigungsschutzklage erhebst.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Betty1000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank venotis,

das werde ich tun - dachte nur, es gibt evtl. Betroffene in diesem Forum bzw. Spezialisten, die sich mit einer derartigen Situation schon einmal auseinandergesetzt haben und spezifische Tipps, Präzedenzfälle, etc. für mich haben.

Viele Grüße
Bettina

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2457x hilfreich)

Es muss sozial verträglich gekündigt werden. Wer zuletzt kommt muss nicht zuerst gehen. Es sein denn alles haben die gleichen Voraussetzungen.
Du jung, gesund, ledig, mobil - der andere schwerbehindert, 50 Kinder.. Da fällt die sozialwahl natürlcih zu deinen ungunsten.

Und das am Monatsanfang der Großauftrag mit Crysler noch was wert war, kann sich wie die Nachrichten zeigen jetzt schon geändert haben.

Aber ne Klage ohne Anwalt kostet kaum und kann sich lohnen. Mit Anwalt sollte man beachten das man den auch zahlt wenn man gewinnt.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.589 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.687 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen