Betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt?

21. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
DieBetsy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt?

Guten Morgen,

Ich (32/w/keine Kinder/ledig, in Beziehung lebend) arbeite als Personalberaterin für ein kleines Unternehmen. Es gibt noch eine weitere Kollegin (36/verheiratet/2 Kinder).

Ich bin regelmäßig mit der Chefin im Büro und betreue Kandidaten und Kunden. Meine Kollegin lebt in einem anderen Bundesland, macht Home-Office und kommt 1 Mal im Monat ins Büro (Fahrtkosten und hotel bekommt sie bezahlt, meine monatskarte zahle ich selbst) . Sie betreut nur Kandidaten.

Ich bin seit einem Jahr dort, meine Kollegin seit Mitte Februar 2020, hat also im August gerade die Probezeit überstanden.

Letzte Woche erhielt ich meine betriebsbedingte Kündigung am 15.09., wirtschaftlich können Sie sich meine Weiterbeschäftigung leider nicht mehr leisten. An mir selbst würde es nicht liegen, ich habe mir nichts vorzuweisen. Ich wurde freigestellt und musste meine Hardware auch direkt abgeben (ist auch okay). So wie es aussieht wird meine Kollegin allerdings weiter beschäftigt.

Nun bin an dem Punkt allmählich angekommen, ob das richtig ist.
Sie hat seit sie im Unternehmen ist einen Kandidaten vermitteln können, ich im Juli alleine schon 3.

Seit corona ist es ein auf und ab. Im August konnte bspw. niemand vermitteln werden. Bis auf Juni und August hatte ich eig. zumindest immer eine Platzierung. Die Kollegin hatte wie gesagt eine Platzierung seit Februar 2020 (das war im Juni).

Feedback bekam ich Anfang Juni, dass ich Richtung Kundenakquise besser werden muss. Im Juli habe ich dann an zwei neue von mir akquirierte Firmen Personal vermitteln können.

Ich hätte gedacht, wenn es wirtschaftlich nicht gut läuft, dann müsste sie gehen, weil sie nach mit gekommen ist.

Wo liegt also der Unterschied?
Dass sie 4 Jahre älter ist und zwei Kinder hat?

Ich versteh es nicht und suche daher Rat. Ich habe versucht alle notwendigen Informationen zu beschreiben.

Vielen Dank und Ihnen eine schöne Woche.

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12 Antworten
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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wie groß oder klein ist denn der Betrieb?
Davon hängt ja ab, ob überhaupt eine Sozialauswahl stattfinden muss.
Und: Bei einer 'Kündigung aus betrieblichen Gründen' kann ein Gericht die betrieblichen Gründe kaum prüfen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von DieBetsy):
Nun bin an dem Punkt allmählich angekommen, ob das richtig ist.
Zunächst mal an das Naheliegende denken--- was kann ich selbst tun? Für mich!

-Ich kann prüfen, ob ich gegen die Kündigung klagen kann.
-Ich kann überlegen, ob das überhaupt Sinn macht.
-Ich sollte mich umgehend arbeitsuchend melden bei der Arbeitsagentur---das geht online.
-Ich kann mir den 1. Tag der Arbeitslosigkeit (gekündigt zum ??) im Kalender vormerken. Der Tag ist wichtig! Arbeitslos melden, entweder persönliche Vorsprache oder ich erhalte einen Termin zur Vorsprache. (wegen Corona noch unterschiedlich organisiert).
-Ich kann mir ab heute einen neuen Job suchen.
-Ich habe frei und erhalte Gehalt bis zum letzten Beschäftigungstag.

Zitat (von DieBetsy):
Dass sie 4 Jahre älter ist und zwei Kinder hat?
Ja, das kann durchaus der Grund sein.
Zitat (von DieBetsy):
Seit corona ist es ein auf und ab.
Das ist ein weiterer naheliegender Grund für betriebsbed. Kündigungen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DieBetsy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Der Betrieb besteht aus vier Personen:

Meine beiden Chefs (mein Chef kümmert sich aber eher im Hintergrund um alles sowie die Familie. Meine Chefin arbeitet auch VZ)
Meine Kollegin (30 Stunden)
Mir (38 Stunden)

Die Firma besteht also aus 4 Personen.

Gekündigt bin ich zum 15. Oktober 2020.

Selbstverständlich habe ich mich am selben Tag noch beim Arbeitsamt gemeldet und alles notwendige zu einer möglich kommenden Arbeitslosigkeit angegeben bzw. um entsprechende Unterlagen gebeten.
Meine ersten Bewerbungen sind Ende letzter Woche rausgegangen.
Also, um mich selbst kümmere ich mich schon. Ich nutze die freie Zeit auch dafür.

Ich dachte mir schon fast, dass dann eher die Sozialauswahl der Grund sein muss.

Erst einmal vielen Dank für die hilfreichen und auch für die ausführliche Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

In einem Kleinbetrieb mit weniger als 10 Personen gilt das Kündigungsschutzgesetz ohnehin nicht.
d.h. der Chef muss keinen Kündigungsgrund benennen und auch keine Sozialauswahl einhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von DieBetsy):
Ich dachte mir schon fast, dass dann eher die Sozialauswahl der Grund sein muss.
Da es eine 4 Mann Firma ist spielt das eigentlich keine Rolle. In solch kleinen Firmen gibt es keinen Kündigungsschutz. Dir wurde gekündigt, weil man auf dich besser verzichten kann als auf deine Kollegin.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
DieBetsy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Informationen. Sie haben mir damit sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
In solch kleinen Firmen gibt es keinen Kündigungsschutz.

Falsch - auch da gibt es rudimentären Kündigungsschutz.

Nur halt im dem Falle hier gibt es den nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Dir wurde gekündigt, weil man auf dich besser verzichten kann als auf deine Kollegin.
:???:

Woher weißt du das denn? Kennst du den Chef? Vielleicht sieht man einfach eine Mutter mit Kindern als schutzbedürftiger an, für die dürfte es erheblich schwerer sein, eine neue Stelle zu finden.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von DieBetsy):
Wo liegt also der Unterschied?


Zitat (von DieBetsy):
Meine Kollegin (30 Stunden)
Mir (38 Stunden)


Du kostest mehr als die Kollegin.

Und wenn man nicht so sozial wie mein Vorschreiber denkt:

Deine Kollegin hat es vermutlich "hinter sich", im Gegensatz zu Dir:

32/w/keine Kinder/ledig, in Beziehung lebend
Also im besten Alter um in Kürze in den Mutterschutz zu gehen. ;)

-- Editiert von spatenklopper am 21.09.2020 15:13

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DieBetsy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von DieBetsy):
Wo liegt also der Unterschied?


Zitat (von DieBetsy):
Meine Kollegin (30 Stunden)
Mir (38 Stunden)


Du kostest mehr als die Kollegin.

Und wenn man nicht so sozial wie mein Vorschreiber denkt:

Deine Kollegin hat es vermutlich "hinter sich", im Gegensatz zu Dir:

32/w/keine Kinder/ledig, in Beziehung lebend
Also im besten Alter um in Kürze in den Mutterschutz zu gehen. ;)

-- Editiert von spatenklopper am 21.09.2020 15:13


Wenn man denn Kinder bekommen möchte. :-) Ist nicht der Fall, dass wissen die dort. Nichtsdestotrotz ein absolut nachvollziehbarer Gedanke. :)

Vielleicht ist es für die Kollegin wirklich schwerer was neues zu finden. Ich weiß, dass sie vorher lange gesucht hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von DieBetsy):
Wenn man denn Kinder bekommen möchte. :-)
Ist das die eigene Entscheidung, und ich glaube nicht, dass diese ausschlaggebend ist... Folgende Indizien hierzu aus deinen eigenen Postings


Zitat (von DieBetsy):
wirtschaftlich können Sie sich meine Weiterbeschäftigung leider nicht mehr leisten

Soll heißen du bist zu teuer..

Zitat (von DieBetsy):
Im August konnte bspw. niemand vermitteln werden
Auf gut deutsch, man konnt keinen Arbeitserfolg erbringen. Nicht weil man nicht weiß, wie seine Arbeit geht, sondern äußere Umstände auf die man keinen Einfluss hat. Aus chefischt muss er dich bezahlen ohne dass es eine für ihn nutzbare Leistung gibt.

Zitat (von DieBetsy):
Seit corona ist es ein auf und ab.
Und das wird uns wohl noch etwas länger begleiten..


Zitat (von DieBetsy):
32/w/keine Kinder/ledig, in Beziehung lebend

Zitat (von DieBetsy):
Mir (38 Stunden)

Vollzeitprofi die auch etwas kostet und selbstbewusst ihren Marktwert fordert und für die es ist in Corona Zeiten kaum Arbeit gibt ist einfach zu teuer.



Zitat (von DieBetsy):
(36/verheiratet/2 Kinder

Zitat (von DieBetsy):
Meine Kollegin (30 Stunden)

Muttis, die froh sind irgendwo ein paar Stunden am Tag arbeiten zu können und Geld zu verdienen sind in der Regel lohntechnisch genügsamer.



Zitat (von DieBetsy):
Wo liegt also der Unterschied?
Dass sie 4 Jahre älter ist und zwei Kinder hat?

Ihr Vorteil ist wohl, dass sie 2 Kinder hat, dadurch froh ist irgendwo zu arbeiten um Geld dazu zu verdienen und nicht viel verlangt. Da das geringe Arbeitspensum wohl aus Chefsicht auch von einer Person erledigt werden kann die nur 30 Stunden da ist und günstiger ist. Da fällst du einfach hinten runter... Normale unternehmerische Entscheidunhg

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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