Betriebsbedingte Kündigung - habe vor Ablauf der Kündigung eine neue Stelle gefunden?

24. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Stuart
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung - habe vor Ablauf der Kündigung eine neue Stelle gefunden?

Hallo zusammen,

unser Betrieb zieht ins Ausland da dort - klar - die Arbeitskräfte billiger sind. Nun wurden all betriebsbedingt zum 30.09.2007 gekündigt. So weit so gut. Meine Frage nun ist:
Was passiert wenn ich vor Ablauf der Kündigung eine neue Stelle gefunden habe. Muss ich bis Ende der Kündigungsfrist warten oder kan ich sofort zur neuen Stelle wechseln? Wie verhält es sich mit der Abfinduing? Muss diese dann auch gezahlt werden? Bitte um Rat - weil ich hätte jetzt bereits was neues an der hand und wäre nur ungern bis Ende hier, da sonst diverse Stelen vergeben wären... Danke!

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"...ich weiss dass ich nichts weiss... ;) "

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Euer Problem scheint um vieles umfangreicher, als euch vielleicht bisher bewußt.

So ganz aus dem Bauch raus: kann doch der AG nicht einfach zu machen und woanders wieder auf! Die Arbeitsplätze sind demnach weiterhin vorhanden und müssten theoretisch zuerst euch angeboten werden!!! Ich habe noch nicht rumgegoogelt, nach neuesten Urteilen, aber ihr solltet euch schleunigst kundig machen.

Wie groß ist der Betrieb denn? Ist ein BR vorhanden?

Wenn du eine neue Stelle hast, bleibt dir nur, dich mit dem AG über einen Aufhebungsvertrag zu einigen.

Würde ich aber alles abwägen.

Wenn du nichts findest, auf alle Fälle Kündungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Kündigungseingang. Einen Aufhebungsvertrag bekommst du aber sicher nur wenn du die Klage zurückziehst. :(

Da ließe sich bestimmt ne gute Abfindung rausholen.

-- Editiert von Apothekenpferd am 24.05.2007 11:45:48

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#2
 Von 
Stuart
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

Also die Sache ist folgende.
Wir sind ein Versandhandel in Deutschland (Onlineshop) der von einr amerikanischen Konkurrenz aufgekauft wurde. Bis dahin war es ein florierendes Unternehmen mit jährlich extrem starken Wachstumszahlen. Versand, Customer Service, Einkauf, Marketing waren damals alles unter einem Dach. Nun hat das neue Unternehmen in den niederlanden ein neues Lager eröffnet und das bestehende mitsamt Lager-MA geschlossen. Customer Service, Marketing, Einkauf und Finance sind aber am Standort geblieben. Nach nun knapp einem Jahr haben wir die Nachricht bekommen dass die Firma geschlossen wird - verlagert wird, und zwar komplett. Einen BR gibt es nicht, es gab bisher auch nie Grund dafür - alle kannten sich persönlich, etc bis zum Aufkauf. Nun wird zwar die Stelle angeboten, jedoch zu schlechteren Konditionen, Umzug selberzahlen, Wohnungssuche, etc. Wir haben jetzt die Kündigung in der Hand - nur für 1 Monatsgehalt Abfindung werde ich nicht bis auf den Zeitpunt des Arbeitslosengeldes warten, zumal dann gegen Winter der Arbeitsmarkt nicht so gut ausschaut.... Ich war bisher der Meinung BB-Kündigung klann ich sofort ohne weiteres den Betrieb verlassen wenn ich was neues gefunden hätte...

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"...ich weiss dass ich nichts weiss... ;) "

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#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Wurde die neue Stelle schriftlich angeboten, mit allen Konditionen ect.?

Wann kam die Kündigung und was stand drin? Ist euch der eine Monat Abfindung angeboten wurden?

Freigestellt in der Kündigungsfrist seit ihr sicher nicht, aber wie gesagt, du kommst nur mit Aufhebungsvertrag eher weg.

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#4
 Von 
Stuart
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

die Kündigung selbst ist nur ein Einzeiler, und wurde nur von einem der 2 GF unterschrieben.
Sehr geehrter Herr XXXX,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich aus betriebsbedingten Gründen zum 30. September 2007.

Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass Sie sich unverzüglich, also sofort nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos bzw. arbeitssuchend zu melden haben. (§ 37b SGB III )

Mit freundlichen Grüssen,

XXXXXXX

Darunter eine Empfangsbestätigung mit meiner Unterschrift.

Was mich stört ist dass der Firmenname nur oben in der mitte steht - kein Briefpapier, nichts - auch keine Firmenangeben Umsatzsteuer Id oä.

Die Anfrage zum Umzug haben wir bis dato nur mündlich bekommen....

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"...ich weiss dass ich nichts weiss... ;) "

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

In solch einem Fall rate ich immer fristwahrend (drei Wochen) Kündigungschutzklage einzulegen.

Ohne Anwalt entstehen dadurch auch keine Kosten.

Außerdem steigt hierdurch die Wahrscheinlichkeit eine höhere Abfindung zu erhalten.

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#6
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Ich würde auf alle Fälle Klage einreichen. Wenn es zwei GF gibt, dann müssen auch beide unterschreiben!!! Schon von daher ist sie ungültig!

Könnte mich immer wieder kaputt lachen, wie dämlich sich manche beim kündigen anstellen.

Bei Gericht müssen die erstmal darlegen, was denn die betriebsbedingten Gründe sind. Die haben ja nicht mal die Form eingehalten, euch die neuen Arbeitsplätze anzubieten.

Also, hübsch klagen!

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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