Betriebsbedingte Kündigung - können unbefristet angestellte Arbeitnehmer gekündigt werden?

28. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
MonikaSchuster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung - können unbefristet angestellte Arbeitnehmer gekündigt werden?

können bei einer betriebsbedingen Kündigung unbefristet angestellt Arbeitnehmer gekündigt werden, obwohl es noch freie Mitarbeiter gibt?
Die freien Mitarbeiter machen dabei z.T. Arbeiten, die von keinem der Festangestellten erfüllt werden können, weil sie bestimmt Software beherschen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Unbefristet angestellte AN können immer gekündigt werden. Erst wenn sich ein gekündigter AN aufrafft und innerhalb von 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens eine Kündigungsschutzklage anstrengt, könnte die Kündigung von einem Richter beim Arbeitsgericht eventuell als unwirksam angesehen werden.

Was verstehen Sie unter freien Mitarbeitern?

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#2
 Von 
MonikaSchuster
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt, die Feinheit liegt im Detail.
Ich denke der hintergrund der Frage ist aber klargeworden.
Ist eine Kündigung eines festangestellten Mitarbeiter rechtens, wenn es noch freie Mitarbeiter gibt.

Mit freien Mitarbeiter sind Mitarbeiter gemeint, die nicht auf der Basis einer Lohnsteuerkarte und einem Arbeitsvertrag arbeiten, sondern solche, die eine Rechnung stellen. Dies ist üblich z.B. in Werbeagenturen oä. ein freien Mitarbeiter ist für seine soziale Absicherung etc komplatte selbst verantwortlich und stellt seine Leistung auf Stundenbasis in Rechnung.

Im Grunde ist der Mitarbeiter zwar vollzeit da, hat nebenher noch ganz eigene andere Projekte, die mit dem Büro nix zu tun haben. aber ist halt kein Angestellter.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ist eine Kündigung eines festangestellten Mitarbeiter rechtens, wenn es noch freie Mitarbeiter gibt.


Ja, das kann rechtens sein. Der AG könnte sich entschliessen auf (einige) festangstellte AN zu verzichten und die Arbeit an Selbständige vergeben.

Freier Mitarbeiter klingt aber auch schnell nach Scheinselbständigkeit.

quote:
Im Grunde ist der Mitarbeiter zwar vollzeit da, hat nebenher noch ganz eigene andere Projekte ,


Das ist dann hoffentlich auch so.


quote:
z.B. in Werbeagenturen


Wenn die Agentur weniger als 10AN beschäftigt, ist eine Kündigung sowieso relativ problemlos möglich.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17376 Beiträge, 6470x hilfreich)

... im grunde hast du in deinen eingangsausführungen die antwort schon selbst gegeben: die 'freien' machen etwas, was die festangestellten nicht können. deswegen kann ein freier u.u. unverzichtbarer für die firma sein als ein festangestellter - paradox. aber da die betrieblichen gründe nicht bekannt sind: warum nicht?

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