Betriebsbedingte Kündigung mit Abfindung

21. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
hummel46
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung mit Abfindung

Brauche dringend eure Hilfe für meine Tochter.
Folgender Sachverhalt. Sie war nun zwei Jahre in der Firma beschäftigt als Speditionskauffrau und hat gestern die Kündigung bekommen mit folgendem Sachverhalt.
Frau .....
....
.....

Kündigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse gemäß $1 Abs.2 S.1 KSchG i.V.m.§ 1 a KschG
Sehr geehrte....
hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Beschäftigungsverhältnis wegen dringender betrieblicher Erfordernisse unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Termin, zum 30.06.2008.
Zur Aufrechterhaltung von ungekürzten Ansprüchen auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Kündigung persönlich beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Weiterhin sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
Sofern Sie innerhalb von 3Wochen nach Erhalt dieser schriftlichen Kündigung keine Klage gemäß $4 S. 1 KSchG auf Feststellung erheben, dass das Abeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, sagen wir Ihnen die Zahlung einer auf $1 a KSchG gestützten Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zu.
Demnach erhalten Sie bei Verstreichenlasen der Klagefrist eine Abfindung in Höhe von EUR... brutto gemäß $$9,10 KSchG, die mit der Gehaltabrechnung des Austrittsmonats zur Auszahlung kommt.
Wir danken Ihnen für die Mitarbeit in unserem Unternehmen und verbleiben
.....
.....

Wie verhält sie sich nun am besten. Was kann sie unterschreiben damit ihr beim Arbeitsamt nichts nachteiliges passiert?
Sie hat diese geschriebene Kündigung über die Feiertage mitbekommen zum nachdenken, sie ist noch nicht unterschrieben von Arbeitgeben und bekommt dann am Dienstag nach den Tagen die richtige mit richtigem Datum.
Worauf muß sie am Dienstag achten, oder sollte sie lieber zum Arbeitsgericht gehen?
Ich denke ja mal das der Chef das auch in irgendeiner Form unterschrieben haben möchte.
Hoffe auf schnelle Antworten, denn sie ist jetzt schon total fertig und hat Angst überhaupt am Dienstag dort hinzugehn.




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Die Frage ist hier ob die betriebsbedingte Kündigung rechtens ist.Wurde der Sozialplan eingehalten? Sind Kollegen später angefangen als Ihre Tochter, fällt der Arbeitsplatz wirklich weg? Hat Ihre Tochter Kinder oder jemanden zu versorgen usw.
Vielleicht will man auch nur Ihre Tochter los werden.Auf jeden Fall sollte man innerhalb der Frist Kündigungsschutzklage einreichen.Die Abfindung ist dann nicht unbedingt verloren.Wenn die Frist verstrichen ist, geht nichts mehr.Die Höhe der Abfindung scheint in Ordnung zu sein,das Problem wird einfach sein wieder eine neue Arbeit zu finden.

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#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ganz genau.

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#3
 Von 
hummel46
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja gut ob sie gerechtfertigt ist steht auf einem anderen Blatt.
Also wird schon so sein das der Chef sie loswerden will.
Sie möchte ja auch selbst nicht mehr unbedingt da bleiben.
Wo aber lägen die Vorteile wenn sie Kündigungsshutzklage einreicht.
In wie weit können ihr denn Nachteile beim Arbeitsamt passieren wenn sie die Kündigung mit der Abfindung so annimmt?

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#4
 Von 
hummel46
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss noch etwas anmerken.
Das Problem eine neue Arbeit zu finden ist ja nun so oder so gegeben oder verstehe ich da was falsch?

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#5
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird, was ja so ist, hat sie keine Nachteile beim Arbeitsamt und die Abfindung wid nicht angerechnet.
Sie wird nicht gezwungen zum klagen.

Wenn sie klagt, muss sie gegen die Kündigung klagen (Kündigungsschutzklage)Dann gibt es eine Güteverhandlung in der es meistens zu einem Vergleich kommt.
Vielleicht eine höhere Abfindung, wenn der Arbeitgeber verliert, es kann aber auch passieren, dass er sie weiterbeschäftigt.

Sie sollte sich nicht unter Druck setzen lassen und nichts voreilig unterschreiben.
Jetzt über Ostern hat sie ja keine Chance sich z.b. beim Arbeitsgericht (Rechtspfleger) oder einem Anwalt beraten zu lassen.
Sie kann die Kündigung entgegennehmen, auch dem Empfang bescheinigen, kann aber innerhalb von 3 Wochen, wie schon gesagt, Kündigungsschutzklage erheben.

Beim Arbeitsamt muss sie sich auf alle Fälle am Dienstag melden, da sie von Arbeitslosigkeit bedroht ist.

Sie ist ja anscheinend noch jung und wird bestimmt wieder Arbeit finden. es gibt ja auch erst mal Arbeitlosengeld

Gruss und schöne Feiertage





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#6
 Von 
hummel46
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja soweit gut. So in der Art dachte ich es mir auch.
Aber was ist wenn er unterschrieben haben will das sie mit der Kündigung so einverstanden ist und auf Kündigungsschutzklage verzichtet?
Was kann sie unterschreiben und was nicht damit keine Nachteile entstehen?
Würdest du denn klagen oder nicht?
Ich denke auch klagen und drei Monate Kündigungszeit zu haben ist ja auch nicht so angenehm.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hummel46
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja soweit gut. So in der Art dachte ich es mir auch.
Aber was ist wenn er unterschrieben haben will das sie mit der Kündigung so einverstanden ist und auf Kündigungsschutzklage verzichtet?
Was kann sie unterschreiben und was nicht damit keine Nachteile entstehen?
Würdest du denn klagen oder nicht?
Ich denke auch klagen und drei Monate Kündigungszeit zu haben ist ja auch nicht so angenehm.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Sie soll garnichts unterschreiben, er kann sie ja nicht zwingen. es gibt keinen Grund, dass sie die eine Vereinbarung unterschreibt, eben höchstens dem Empfang quittieren.
Sie kann die Kündigung entgegennehmen, sonst nichts.
Sie sollte sich beraten lassen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist bzw. ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Es handelt sich ja um eine betriebsbedingte Kündigung, das richtet sich, wie schon geschreiben, danach, ob es Personen gibt, die später eingestellt wurden, ob sie Kinder hat und wie der AG letztendlich vor Gericht die betriebsbedingte Kündigung begründet.

Wie das in Speditionen so üblich ist, gibt es wohl keinen Betriebsrat, an den sie sich wenden kann.

Die Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr ist normal.

Ob sie klagt ist ihre Entscheidung, das kann ihr keiner abnehmen, es kostet auf jeden Fall Nerven, wie gesagt, es könnte eine höhere Abfindung rausspringen, sie könnte sie auch weiterbeschäftigt werden
und dann könnte der AG versuchen verhaltensbedingte Gründe zu finden und das kostet dann erst recht Nerven.

Die lange Kündigungsfrist ist ja zum Schutz der Arbeitnehmer, sicher ist es nicht angenehm, noch so lange da zu arbeiten, aber es hat halt alles zwei Seiten.

Zur Not gibt es ja Krankheiten.

Gruss









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#9
 Von 
hummel46
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

@Solfena. Ja natürlich gibt es Krankheiten.
Es geht ja total auf die Nerven und den Magen bei einer Kündigung.
Kann ihr denn dann nichts passieren, wenn sie krank ist während der Kündigungsphase?
Z.B. das die Firma dann im nachhinein die Abfindung nicht zahlt, weil sie halt nicht mehr voll ihrer Arbeit nachgekommen ist?
Kann der Chef eigentlich auch nach der betriebsbedingten Kündigung auch noch Gründe finden wenn sie weiter arbeiten geht die Kündigung in eine nicht betriebsbedingte umzuwandeln?
Fristlos? oder halt aus anderen Gründen?

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#10
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Nein, krank ist krank und dass der Magen streikt, ist zu verstehen.


Wenn sie weiterhin arbeitet und sich schwerer Verfehlungen schuldig macht, kann sie auch fristlos noch gekündigt werden.


Also ich meine, sie soll die Kündigung zur Kenntnis nehmen und je nach ihrem Ermessen Kündigungschutzklage einreichen oder nicht.

Wie gesagt eine Beratung beim Anwalt wäre nicht schlecht.


Kopf hoch, wird schon, sie ist nicht die Erste, der das passiert.

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