Betriebsbedingte Kündigung mit Klageverzichtsprämie

2. Juni 2026 Thema abonnieren
 Von 
robio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung mit Klageverzichtsprämie

Ich habe eine Kündigung erhalten mit der Möglichkeit eine Klageverzichtsprämie zu bekommen. Das Unternehmen darüber wird unsere Firma auflösen, da sie nicht rentabel ist.

Zitat:
Hiermit kündigen wir das zwischen Ihnen und uns, der [GmbH], bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich fristgemäß aus dringenden betrieblichen Erfordernissen zum nächstmöglichen Termin. Nach unserer Berechnung ist dies zum Ablauf des [Datum].


Weiter bieten Sie eine Klageverzichtsprämie, wenn ich unterschreibe. Jetzt sind es halt nur 2500 Euro und Verhandlungen werden abgeblockt. Klagen bringt wohl auch nichts, bei einer kleinen Firma. Obwohl die Firma darüber ja deutlich größer ist. Aber eine Rechtschutzversicherung habe ich auch nicht. Viel zu kostspielig dann, oder? Ich finde das ganze einfach nur würdelos. Zumal ich bei meiner langjährigen Betriebszugehörigkeit eine 5-stellige Abfindung bekommen sollte.

Jetzt weiß ich nicht ob ich unterschreiben soll, um wenigstens die paar Euro zu holen. Wird das von der Agentur für Arbeit als Unterstützung der Arbeitslosigkeit gewertet? Das habe ich zumindest mal gelesen. Wenn dadurch eine Sperrzeit von 3 Monaten (12 Wochen) entsteht, wäre das bei meinem Brutte ein deutlicher Verlust. Somit deckt die Prämie nicht mal dieses Risiko ab. Aber die Firma gibt es ja dann nicht mehr. Wie soll ich das beweisen? Die sehen ja nur, dass ich unterstützt bzw. die Klageverzichtserklärung unterschrieben habe. Was soll ich machen?


-- Editiert von User am 2. Juni 2026 21:38




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 21x hilfreich)

Wieviele Mitarbeiter hat die Gesellschaft denn? Wenn die aber aufgelöst wird, wird es recht schwer mit Abfindung

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7337x hilfreich)

Das klingt nach einer betriebsbedingten Kündigung. Unternehmerische Entscheidungen überprüfen Gerichte in aller Regel nicht großartig - K'Schutzklage hat da wenig Aussicht auf Erfolg.
Mit dem Angebot will sich die Firma weiteren und unnötigen Aufwand ersparen.
Der 'Spatz in der Hand' wäre mir da lieber als sehr ungewisse Aussichten vor Gericht.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42604 Beiträge, 14764x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, ob die Firma, bei der der Fragesteller arbeitet, juristisch selbständig ist oder aber lediglich eine "Unterabteilung" des Konzerns. Das kann auch bei eigenem Firmennamen sein. Wenn letzteres der Fall ist, dann ist möglicherweise noch Spielraum da, um mehr im Rahmen eines Gerichtsverfahrens auszuhandlen. Wenn die Firma selbständig war, sieht es anders aus. Gibt es denn weitere Standorte der Firma im Umfeld, in denen man vielleicht bei entsprechender Qualifikation weiter arbeiten könnte?

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40410 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von robio):
Jetzt sind es halt nur 2500 Euro
Die werden also bei Verzicht auf KS-Klage tatsächlich schriftlich angeboten?
Ob die Firma darüber größer ist, spielt mE keine Rolle. Ob du dich dort bewerben kannst und unterkommen kannst, findest du selbst raus. Manchmal weisen AG sogar darauf hin...

Zitat (von robio):
Viel zu kostspielig dann, oder?
Was soll kostspielig sein? Klagen kostet nichts, wenn du es ohne Anwalt versuchst. Es könnte aber eine Klageabweisung das Ergebnis sein...und die 2.500,- sind dann evtl. auch nicht mehr präsent.
Auf eine Abfindung hast du keinen Anspruch, sonst würde das im Arbeitsvertrag zu lesen sein.

Zitat (von robio):
Was soll ich machen?
Sofort bewerben bei passenden Arbeitgebern.
Zu wann wurdest du fristgerecht gekündigt? Wie ist deine Kündigungsfrist wegen langer Betriebszugehörigkeit ?

Ob die Arbeitsagentur eine Sperrzeit nach § 159 SGB III aufgrund dieses Prämienangebotes erteilt wird, könnte dir in deinem Fall die Leistungsberatung dort erklären... wenn du dort einen Beratungstermin bekommst, bevor du dem AG was unterschreibst.
Eine solche Prämie ist keine Abfindung. Abfindungen sollen grundsätzlich den finanziellen Verlust des Arbeitsplatzes ausgleichen, nicht aber die Arbeitslosigkeit unterstützen.
Ist die Firma unrentabel und wird *aufgelöst*, ist evtl. nicht mehr als die angebotene Summe drin.


-- Editiert von User am 3. Juni 2026 12:36

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
robio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich glaube, das bringt nichts. Außergerichtlich wird abgeblockt und eine Klage ist sinnlos, da sie wohl schon einen Plan B wie Insolvenz haben. Da ist wohl nichts zu holen.

Die Firma die geschlossen wird, hat gerade glaub unter 10 Mitarbeiter und wird wegen roten Zahlen geschlossen. Ursprünglich gekauft um einen Rettungsanker zu haben, hat der Mutterkonzern es nur schlimmer gemacht. Kein Wunder ziehen sie sich jetzt zurück, weil sie selbst Probleme haben. Back to the Roots. Wobei das meiner Meinung nach auch nicht so clever ist. Aber egal...

Ich nehme die 2.500 Euro brutto wohl einfach an. Damit bezahle ich die sinnlose Erstberatung des Anwalts. Nach Steuern bleibt eh nur die Hälfte. Es ist nicht mal ein Monatsgehalt, aber besser als nichts.

Ich fürchte nur eine Sperrzeit beim Arbeitsamt. Wenn ich eine Sperre bekomme, verliere ich viel mehr Geld als diese lächerliche Prämie. Auf die Leistungsberatung vom Amt habe ich keine Lust, wenn ich schon "Leistung" höre. Und schlafende Hunde soll man ja nicht wecken.

Eigentlich ist eine Sperre bei einer Firmenschließung Quatsch, oder. Mit dem Satz "dringende betriebliche Erfordernisse" und unter 10 Mitarbeitern (kein KSchG) muss dem Amt klar sein, dass es nicht anders ging. Nur wie bekommen die das mit? Am Telefon können die pauschal auch nichts sagen, und wollen immer gleich alle Daten von mir. Vielleicht pfeife ich auch einfach auf die paar Euro. Ich meine, kommt ja eh nur die Hälfte (ca. 1250 Euro bei Gesamtbrutto) an. Na ja, immerhin -250 Euro für den Anwalt und n 1000 Euro fürn kleines Geschenk (neues iPhone oder so). Ja, ich bin gerade genervt, aber was würdet ihr tun, nachdem ihr jetzt evtl. mehr erfahren habt? Ich meine, ohne jetzt Wellen zu schlagen, erfährt man ja nicht wirklich was, ob es z.B. zur Sperrzeit kommt. Eigentlich gibts mit der Prämie wieder ordentlich Steuern, und so viel wie ich schon ins System gezahlt habe...

Hier übrigens ein Link dazu:
https://ra-gottier.de/glossar-kuendigung/klageverzicht-im-aufhebungsvertrag/

Zitat:

Ein Klageverzicht wird von der Agentur für Arbeit regelmäßig als Indiz für ein freiwilliges Ausscheiden gewertet.


Ob in meinem Fall mag ich zu bezweifeln, aber ich habe keine Ahnung. Nach über 15 Jahren bin ich verunsichert und weiß auch nicht was ich machen soll. EIgentlich würde ich sowieso erstmal ne Pause einlegen. Aber Deutschland ist halt n Arbeitslager. So wie es mir gerade geht, müsste ich mich ein Jahr krankschreiben lassen.

-- Editiert von User am 3. Juni 2026 17:23

-- Editiert von User am 3. Juni 2026 17:29

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40410 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von robio):
Ich fürchte nur eine Sperrzeit beim Arbeitsamt
Du hast weder einen Aufhebungsvertrag noch eine Abfindung angeboten bekommen. Du hast garantiert noch keine Leistungsberatung gehabt und hoffentlich auch noch keine Erstberatung beim Anwalt gehabt. Also nicht die geringste Welle geschlagen.

Und wenn die Insolvenz nicht nur ein Gerücht ist, gibt es evtl. für die Arbeitsagentur keinen Sperrzeitgrund.
Und wenn du keine Lust auf *Leistung* hast, die hier evtl. ALG ohne Sperrzeit wäre, dann verstehst du ganz einfach nicht, wann Sperrzeiten erteilt werden...und wann nicht.
Es gibt eine lange Liste von wichtigen Gründen zur Sperrzeit... und eben auch Gründe, wann KEINE Sperrzeit erteilt wird.
Übrigens hier ein Link dazu:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-159_ba034410.pdf

Ab Seite 14 zu ...Wichtiger Grund

Natürlich würde die Arbeitsagentur keine Sperrzeit erteilen, wenn die Firma schließt. Aber du wurdest ja nicht wegen Firmenschließung gekündigt. Oder steht das in der Kündigung?

Ach so, noch so ne kleine Firma mit unter 10 AN... Zufälle gibts....

Wie die das mitbekommen? Dein Arbeitgeber ist aufgefordert, eine Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur auszustellen. Nach den Angaben dort entscheidet man für bzw. gegen Sperrzeit.
Deshalb fragte ich, zu wann du gekündigt wurdest. Vor dem Beschäftigungsende macht keiner was.

Zitat (von robio):
erfährt man ja nicht wirklich was, ob es z.B. zur Sperrzeit kommt.
Quatsch. Du sollst nicht telefonieren, sondern könntest einen Beratungstermin ausmachen. Aber wer solche Ansichten zu Deutschland=Arbeitslager hat, sollte evtl. besser auswandern und dort die Füße hochlegen, wo man nicht arbeiten muss und nichts von *Leistung* hört...?
Oder---> doch das ALG für mind. 1 Jahr mitnehmen, die SV-Beiträge vom Steuerzahler bezahlen lassen... und doch noch nen Job finden?
Was der Anwalt da schreibt, trifft doch gar nicht zu.



-- Editiert von User am 3. Juni 2026 18:12

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von robio):
Wird das von der Agentur für Arbeit als Unterstützung der Arbeitslosigkeit gewertet?

Das würde mich bei den Umständen sehr wundern. die arbeitgeberseitige Kündigung wurde ja nicht vom Arbeitnehmer ausgelöst noch irgendwie provoziert.



Zitat (von robio):
Das habe ich zumindest mal gelesen.

Ja, im Internet kann man viel lesen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13470 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und wenn die Insolvenz nicht nur ein Gerücht ist, gibt es evtl. für die Arbeitsagentur keinen Sperrzeitgrund.

Die Insolvenz ist aber solange ein Gerücht, bis das Verfahren eröffnet ist.

Zitat (von robio):
Ich fürchte nur eine Sperrzeit beim Arbeitsamt. Wenn ich eine Sperre bekomme, verliere ich viel mehr Geld als diese lächerliche Prämie. Auf die Leistungsberatung vom Amt habe ich keine Lust, wenn ich schon "Leistung" höre. Und schlafende Hunde soll man ja nicht wecken.

Da hilft aber nur offene und schriftliche Kommunikation mit dem Amt.
Die Ansonsten wird nach "Schema A" ent- und beschieden.
Und eigentlich hast Du alles wichtige dafür vorliegen.
Wichtigstes Dokument zur Vermeidung der Sperrzeit, ist die Kündigung wegen dringenden betrieblichen Erfordernissen.

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