Liebe Community,
ich muss mich heute nach Rat fragend an Sie wenden.
Ausgangslage ist wie folgt:
Ursprünglich wurde ich bei meinem Arbeitgeber als Vertriebsmitarbeiter eingestellt. Als wir während der Probezeit gemerkt haben, dass das Produkt für telefonische Kaltakquise nicht geeignet ist, wurde mein Arbeitsvertrag geändert in "Support-Mitarbeiter" und wir verständigten uns schriftlich auf ein vertriebsnahes Aufgabengebiet inkl. 1st lvl Support und Marketingaufgaben.
Vor 2 Monaten hatte ich ein Gespräch mit meinem Geschäftsführer, in dem er mir nahe gelegt hatte, mich auf dem freien Arbeitsmarkt nach einer neuen Stelle umzusehen. Er wüsste nicht mehr, wie er mich ab 2017 weiter beschäftigen soll.
In unserem späteren Q4 Meeting stellte mein Chef einen neuen Mitarbeiter vor, der ab dem 01.01.2017 einen Bereich "Bestandkundenvertrieb mit Coaching" bekleiden soll.
Von meinen Qualifikationen und Produktkenntnissen wäre ich für diese Tätigkeit auch geeignet.
Das Produkt ist stark erklärungsbedürftig und bedarf einer langjährigen Einarbeitung, bis man das Produkt einigermaßen durchblickt.
Kann mein Arbeitgeber mir eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen?
Das Kündigungsschutzgesetzt greift, da wir mehr als 10 festangestellte Mitarbeiter haben.
-- Editier von Dekornes am 14.12.2016 12:26
Betriebsbedingte Kündigung trotz Neueinstellung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Bis jetzt ist wohl Fakt, dass man dir eine Eigenkündigung nahelegt. Betriebsbedingte Kündigung beinhaltet eine unternehmerische Entscheidung wie Umstrukturierung und dergleichen - dann können AN die Kündigung unter bestimmten Bedingungen bekommen. Ob das hier vorliegt, scheint mir mehr zweifelhaft. Hier sehe ich eher, dass dein AG dir offenbar diese Stelle nicht anbieten wollte.
ZitatBis jetzt ist wohl Fakt, dass man dir eine Eigenkündigung nahelegt. Betriebsbedingte Kündigung beinhaltet eine unternehmerische Entscheidung wie Umstrukturierung und dergleichen - dann können AN die Kündigung unter bestimmten Bedingungen bekommen. Ob das hier vorliegt, scheint mir mehr zweifelhaft. Hier sehe ich eher, dass dein AG dir offenbar diese Stelle nicht anbieten wollte. :
Wenn ich dich also richtig verstehe, kann er mich betriebsbedingt demnach nicht kündigen?
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Sie werden hier eine klare ja/nein Antwort nicht erhalten. Wir wissen hier doch alle nicht, welche Gedanken sich der AG macht und ob die Gründe, die er dann im konkreten Fall anführt für eine betriebsbedingte Kündigung ausreichend sind.
Rein statistisch gesehen, ist es für einen AG sehr schwer eine wirklich gerichtlich bestandhaltende Begründung für eine betriebsbedingte Kündigung hinzubekommen, gerade wenn nur eine Person gekündigt wird. Das hilft Ihnen im konkreten Fall nicht weiter, wenn der AG in Ihrem Fall genau die Begründung findet, die aus der Statistik raus fällt.
Dass eine Kündigung im Übrigen sehr schwer zu begründen ist, schützt im Übrigen nicht vor dem Ausspruch einer Kündigung. Der AG versucht es häufig und dann ist es am AN, was er aus der Situation macht.
Vielen Dank für die Info´s. Allmählich fühle ich mich wieder etwas sicherer.
Zur Ergänzung: Heute kam ein Kollege aus der Software-Entwicklung auf mich zu und hatte mich gefragt, ob ich ein bestimmtes Aufgabengebiet (Online-Coaching zu unserer Software) übernehmen könne, da die Entwickler dafür absolut keine Zeit haben. Diese Frage habe ich heute an meinen Chef weitergeleitet mit der Info auf Bereitschaft zu Fortbildungen, sollten diese notwendig werden.
Ich gehe mal davon aus, bedingt durch die Tatsache der Neueinstellung des Kollegen und weiterer offener Aufgabengebiete, die ich übernehmen kann, ist eine betriebsbedingte Kündigung nicht mehr möglich.
Auch gehe ich davon aus, sollte er mir eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, das Arbeitsgericht diese einkassiert unter den o.g. Bedingungen, mir eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses jedoch nahelegen wird, da das Vertrauensverhältnis zwischen AG und mir gestört ist.
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