Betriebsbedingte Kündigung und nach mir Neueinstellung

29. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Steffen68
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung und nach mir Neueinstellung

Mir ist gestern völlig überraschend gekündigt worden.
Betriebsbedingt, obwohl wir bis zum Hals in Arbeit stecken.
Seitens des Geschäftsführers kam die mündliche Bemerkung, dass wohl ein geringer Bezahlter meine Arbeit in Zukunft übernehmen wird.
Ich möchte gegen die Kündigung vorgehen, hab am 3. Januar einen Termin bei meiner Anwältin.
Muß ich meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen (bin freigestellt worden – Überstunden etc.) und am 2. Januar erscheinen?
Reicht ein Anruf, dass ich meine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung stelle?
Was ist hier ratsam?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2432x hilfreich)

@steffen

schriftlich freigestellt?

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen68
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Mir wurde es mündlich mitgeteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

@Steffen68 Und die Kündigung war schriftlich?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen68
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Kündigung schriftlich und Absprache zum Absetzen der Überstunden bis Kündigungsfristende mündlich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

Unter Zeugen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen68
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, die Anweisung für die Freistellung passierte nicht unter Zeugen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

Und wer gibt dir dann die Sicherheit, dass es danach nicht heißt 'Von Wegbleiben war nicht die Rede. Der fehlt unentschuldigt.'?

Ein Anruf reicht da nicht als nachweisliche Anbietung der Arbeitskraft. Da hast du ja wieder keine Zeugen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Steffen68
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Mir fiele jetzt noch ein, das ausdrückliche Anbieten der Arbeitskraft als Einschreiben mit Rückschein zu versenden?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

Wie du das machst, ist egal. Hauptsache nachweisbar. Dann fordere die Freistellung auch gleich schriftlich. Besser is dat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 194x hilfreich)

Auf jeden Fall Kündigungsschutzklage einreichen.Frist 3 Wochen unbedingt einhalten ! Eine Betriebsbedingte Kündigung ist nur unter Einhaltung des Sozialplanes gestattet. Das heißt; wie lange im Betrieb, wie alt, Unterhaltsverpfichtungen
Eine Betriebsbedingte Kündigung muss auch vor dem Arbeitsgericht dagelegt werden.Das heißt warum ist der Arbeitsplatz weggefallen usw.Wenn jetzt ein Neuer die Arbeit macht, stimmt da was nicht.Da muss noch etwas anderes sein. In der 1.Instanz trägt jeder seine Kosten vor dem AG selber.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 260.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.406 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen