Mir ist gestern völlig überraschend gekündigt worden.
Betriebsbedingt, obwohl wir bis zum Hals in Arbeit stecken.
Seitens des Geschäftsführers kam die mündliche Bemerkung, dass wohl ein geringer Bezahlter meine Arbeit in Zukunft übernehmen wird.
Ich möchte gegen die Kündigung vorgehen, hab am 3. Januar einen Termin bei meiner Anwältin.
Muß ich meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen (bin freigestellt worden – Überstunden etc.) und am 2. Januar erscheinen?
Reicht ein Anruf, dass ich meine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung stelle?
Was ist hier ratsam?
Betriebsbedingte Kündigung und nach mir Neueinstellung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



@steffen
schriftlich freigestellt?
sunbee
Mir wurde es mündlich mitgeteilt.
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@Steffen68 Und die Kündigung war schriftlich?
Kündigung schriftlich und Absprache zum Absetzen der Überstunden bis Kündigungsfristende mündlich.
Unter Zeugen?
Nein, die Anweisung für die Freistellung passierte nicht unter Zeugen.
Und wer gibt dir dann die Sicherheit, dass es danach nicht heißt 'Von Wegbleiben war nicht die Rede. Der fehlt unentschuldigt.'?
Ein Anruf reicht da nicht als nachweisliche Anbietung der Arbeitskraft. Da hast du ja wieder keine Zeugen.
Mir fiele jetzt noch ein, das ausdrückliche Anbieten der Arbeitskraft als Einschreiben mit Rückschein zu versenden?
Wie du das machst, ist egal. Hauptsache nachweisbar. Dann fordere die Freistellung auch gleich schriftlich. Besser is dat.
Auf jeden Fall Kündigungsschutzklage einreichen.Frist 3 Wochen unbedingt einhalten ! Eine Betriebsbedingte Kündigung ist nur unter Einhaltung des Sozialplanes gestattet. Das heißt; wie lange im Betrieb, wie alt, Unterhaltsverpfichtungen
Eine Betriebsbedingte Kündigung muss auch vor dem Arbeitsgericht dagelegt werden.Das heißt warum ist der Arbeitsplatz weggefallen usw.Wenn jetzt ein Neuer die Arbeit macht, stimmt da was nicht.Da muss noch etwas anderes sein. In der 1.Instanz trägt jeder seine Kosten vor dem AG selber.
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