Ich habe gestern eine Betriebsbedingte Kündigung erhalten. Grund wurde mir nicht genannt, jedoch sei angeblich die Auftragslage schlecht.
Auf dem Schreiben was mir mitgegeben wurde steht „Ordentliche Kündigung/Freistellung"
Ich war knapp 2 einhalb Jahre in dem Betrieb. Dafür werden mir Pro Jahr ein Bruttolohn an Abfindung gezahlt + einmalig x 0,5 Bruttolohn (Sockelabfindung).
Dazu bekomme ich x 1,5 an Bruttolohn, sollte ich gegen eine Kündigungsschutzklage verzichten.
Ich war sehr überrascht von der Kündigung obwohl ich gleichzeitig damit gerechnet hatte. Man sagte mir auch, Ich wäre mit 30 Jahren Jung, nicht verheiratet, keine Kinder und hätte deshalb so gut wie keine chance gegen Mitarbeiter mit Familie und Kind.
Alles soweit gut aber wieso werden mir dann eine Sonderabfindung angeboten sollte ich auf eine Klage verzichten? Wenn der Arbeitgeber sich doch sicher ist dass Ich ja keine Chance habe?
Man sagte auch wenn Ich zum Gericht gehen sollte würde Ich wahrscheinlich eher x 0,5 Bruttolohn bekommen und was die mir anbieten wäre x 1,0 Bruttolohn was das doppelte ist
Mir geht es eher nicht darum mehr Abfindung rauszuholen sondern evtl. Auf Wiedereinstellung zu klagen. Dazu würde ich als Grund meine Erkrakung nehmen, nämlich dass Ich an einem Essentiellen Tremor leide und Schwierigkeiten hätte so schnell wieder eine arbeit zu finden.
Ich konnte mich nicht entscheiden ob es überhaupt ein Sinn macht zum Anwalt zu gehen.
Wie sind hier eure Meinungen?
-- Editiert von User am 25. Februar 2026 11:41
Betriebsbedingte Kündigung/Sonderabfindung
25. Februar 2026
Thema abonnieren
Frage vom 25. Februar 2026 | 11:38
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsbedingte Kündigung/Sonderabfindung
#1
Antwort vom 25. Februar 2026 | 12:36
Von
Status: Unbeschreiblich (130025 Beiträge, 41467x hilfreich)
Zitat :Ich konnte mich nicht entscheiden ob es überhaupt ein Sinn macht zum Anwalt zu gehen.
Für den Anwalt macht es immer Sinn, denn Basis seiner Vergütung wäre üblicherweise ein Jahresgehalt als Streitwert.
Ob es für einen selber Sinn macht, muss man selber entscheiden.
Einerseits trägt man die Kosten des Anwaltes, es sei denn man hätte eine passende Versicherung.
Andererseits ist man als juristischer Laie aber bei einem Spezialisten immer besser aufgehoben als selber zu machen. Wobei die Arbeitsgerichte durchaus arbeitnehmerfreundlich sind.
Zitat :Wenn der Arbeitgeber sich doch sicher ist dass Ich ja keine Chance habe?
Wie man selber schrieb, ist er das ja gerade nicht.
Zitat :Man sagte mir auch, Ich wäre mit 30 Jahren Jung, nicht verheiratet, keine Kinder und hätte deshalb so gut wie keine chance gegen Mitarbeiter mit Familie und Kind.
Korrekt.
Zum einen ist bei Dir nur eine Person finanziell von der Arbeitslosigkeit betroffen und nicht X Personen inklusive hilfloser, unmündiger Kinder.
Zum anderen bist Du bei der Jobsuche räumlich wesentlich flexibler aufgestellt als eine komplette Familie.
Zitat :Alles soweit gut aber wieso werden mir dann eine Sonderabfindung angeboten sollte ich auf eine Klage verzichten?
Weil die einfach keine Lust haben auf einen Prozess der Personal und Geld bindet. Also einfach eine Frage der Wirtschaftlichkeit.
#2
Antwort vom 25. Februar 2026 | 13:06
Von
Status: Unbeschreiblich (40403 Beiträge, 6572x hilfreich)
Wenn in der Kündigung betriebsbedingt steht...ist das der Grund. Die schlechte Auftragslage ist der Grund.Zitat :Ich habe gestern eine Betriebsbedingte Kündigung erhalten. Grund wurde mir nicht genannt,
Wieso ? Der AG möchte in dieser schlechten betrieblichen Lage und aufgrund dieser Sozialauswahl nicht noch lange mit dem Arbeitsgericht zu tun haben. Er bietet dieses *Trostpflaster* ja nur an. Es steht dir frei, trotzdem zu klagen, obwohl du grds. sowieso keinen rechtl. Anspruch auf eine Abfindung hast.Zitat :aber wieso werden mir dann eine Sonderabfindung angeboten sollte ich auf eine Klage verzichten?
Ich meine, da hat dein AG schon positiv in deinem Sinne gehandelt.
Wenn überhaupt, könntest du auf Weiterbeschäftigung klagen...
Meine Meinung: Damit würdest du wegen der betriebsbedingten Kündigung wahrscheinlich keine Weiterbeschäftigung erreichen. Hast du eine anerkannte Schwerbehinderung ?Zitat :Dazu würde ich als Grund meine Erkrakung nehmen, nämlich dass Ich an einem Essentiellen Tremor leide und Schwierigkeiten hätte so schnell wieder eine arbeit zu finden.
Allerdings dürfte es auch anderen, älteren AN schwerfallen, schnell wieder eine Arbeit zu finden.
Die Abfindung ist der Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes... und für den Fall, dass man nicht schnell einen anderen Job findet, gibt es Sozialleistungen des Staates.
Da du erst gestern die Kündigung erhalten hast, hast du die 3-Wochen-Frist für eine KS-Klage.Zitat :Ich konnte mich nicht entscheiden ob es überhaupt ein Sinn macht zum Anwalt zu gehen.
Einen Anwalt zwecks Befragung/Beratung/Vertretung würdest du selbst zahlen, falls du keine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz hast.
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#3
Antwort vom 25. Februar 2026 | 20:37
Von
Status: Heiliger (20258 Beiträge, 7336x hilfreich)
Ob dein Tumor für die Kündigungsentscheidung maßgeblich ist oder war, vermag ich nicht zu beantworten. Es wäre dann relevant, wenn es eine sozialauswahl unter den zu Kündigenden gäbe. Meines Wissens sind aber die Kriterien für die Sozialauswahl vor Jahrzehnten schon erheblich eingeschränkt worden. Ich sehe wenig anders zur Hoffnung für dein Anliegen.
#4
Antwort vom 25. Februar 2026 | 22:22
Von
Status: Junior-Partner (5941 Beiträge, 2617x hilfreich)
Zitat :Man sagte auch wenn Ich zum Gericht gehen sollte würde Ich wahrscheinlich eher x 0,5 Bruttolohn bekommen und was die mir anbieten wäre x 1,0 Bruttolohn was das doppelte ist
Wer sagt das?
Wenn es vor Gericht geht und die Sozialauswahl korrekt war, bekommst du 0.
Von daher nimm die Abfindung und such dir etwas anderes. Alles andere ist verschenktes Geld.
#5
Antwort vom 26. Februar 2026 | 10:10
Von
Status: Praktikant (725 Beiträge, 245x hilfreich)
Zitat :
Ich war knapp 2 einhalb Jahre in dem Betrieb. Dafür werden mir Pro Jahr ein Bruttolohn an Abfindung gezahlt + einmalig x 0,5 Bruttolohn (Sockelabfindung). Dazu bekomme ich x 1,5 an Bruttolohn, sollte ich gegen eine Kündigungsschutzklage verzichten.
Also insgesamt 4 x Bruttomonatslohn. Zum Vergleich: die sog. Regelabfindung des § 1a KSchG, der bei Abfindungsverhandlung häufig als Orientierungspunkt verwendet wird, geht von 0,5 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr aus, in ihrem Fall als (ab 6 Monaten wird aufgerundet) max.1,5 Gehälter.
Rein finanziell ist das ein sehr gutes Angebot.
Zitat :
Ich war sehr überrascht von der Kündigung obwohl ich gleichzeitig damit gerechnet hatte. Man sagte mir auch, Ich wäre mit 30 Jahren Jung, nicht verheiratet, keine Kinder und hätte deshalb so gut wie keine chance gegen Mitarbeiter mit Familie und Kind.
Da könnte was dran. In ihrem Fall erfolgt eine betriebsbedingte Kündigung. Bei dieser muss der AG nicht nur den Entfall des Beschäftigungsbedarfs nachweisen, sondern auch eine sog. Sozialauswahl treffen, die in der Regel nach dem durch das BAG anerkannte Punkteschema erfolgt und die die Kriterien "Lebensalter", "Betriebszugehörigkeit", "Unterhaltsverpflichtung" und "Schwerbehinderung" umfasst. Mehr nicht.
Sie werden ja zumindest einen Teil ihrer Kollegen halbwegs kennen und in etwa einschätzen könnten, ob die wesentlich älter, länger da sind oder Kinder haben. Sie selbst haben in diesem Punkten jedenfalls nicht viel zu bieten. Bliebe noch die Schwerbehinderung, die bei ihrer Krankheit ja vielleicht gegeben sein könnte, allerdings müsste das Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung spätestens 3 Wochen vor Zugang der Kündigung begonnen worden sein, um noch einfließen zu können. Dann nämlich wäre dies nicht nur bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen, sondern vor der Kündigung auch das Integrationsamt einzubeziehen, und das wird der AG nicht getan haben.
Zitat :
Alles soweit gut aber wieso werden mir dann eine Sonderabfindung angeboten sollte ich auf eine Klage verzichten? Wenn der Arbeitgeber sich doch sicher ist dass Ich ja keine Chance habe?
Weil jede Klage für einen Arbeitgeber Geld und vor allem Zeit kostet. Für den AG kann es schlicht billiger und planbarer sein, zu Anfang etwas mehr Geld die Hand zu nehmen. Sollte es zu einer Klage kommen, versenkt der AG die ersten 1500 - 2000 € direkt beim eigenen Anwalt. Und dann bleibt ja noch das Prozessrisiko, vor allem wenn man bedenkt, dass das deutsche Arbeitsrecht und die Arbeitgerichte stark zu Gunsten der Arbeitnehmer tendieren. Da erscheint es oft besser, mit planbaren Kosten die AN loszuwerden.
Zitat :
Mir geht es eher nicht darum mehr Abfindung rauszuholen sondern evtl. Auf Wiedereinstellung zu klagen. Dazu würde ich als Grund meine Erkrakung nehmen, nämlich dass Ich an einem Essentiellen Tremor leide und Schwierigkeiten hätte so schnell wieder eine arbeit zu finden.
Ich konnte mich nicht entscheiden ob es überhaupt ein Sinn macht zum Anwalt zu gehen.
Der Hinweis auf ihre Erkrankung wird sie in einem Kündigungsschutzprozess (soweit keine Schwerbehinderung vorliegt) bei Vorliegen einer betriebsbedingten Kündigung eher nicht weit bringen. Sie müssten darlegen, dass die Kündigung nicht aus betriebsbedingten Gründen, sondern krankheitsbedingt erfolgt ist. Das können Sie zwar behaupten, aber der Knackpunkt wird sein, ob der AG seine betriebsbedingte Kündigung darlegen und beweisen kann - ob dies der Fall sein wird, weiß man schlicht nicht. Man müsste es darauf ankommen lassen.
Und die Krankheit ist kein Kriterium bei der Sozialauswahl (s.o.) und das heißt auch, selbst wenn sich z.B. ergeben würde, dass neben ihnen nach der Sozialauswahl noch zwei andere Mitarbeiter gekündigt werden könnten, der AG nicht bei der Auswahl unter den drei Mitarbeitern nunmehr die Krankheit berücksichtigen muss.
Zur Weiterbeschäftigung: das Klageziel ist immer die Weiterbeschäftigung, aber die Praxis zeigt, dass in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle am Ende doch die Trennung und eine Abfindung steht. Und ein recht hohe Abfindung würden sie auch ohne Klage erhalten.
Sie können sich beim Anwalt übrigens für recht kleines Geld eine Ersteinschätzung holen hinsichtlich der Erfolgsaussichten. Ob es sinnvoll ist, können nur sie entscheiden - vielleicht machen Sie es einfach daran fest, ob sie sich dann besser fühlen.
#6
Antwort vom 26. Februar 2026 | 10:50
Von
Status: Legende (19190 Beiträge, 10333x hilfreich)
Zitat :Wie sind hier eure Meinungen?
- Die Abfindung ist sehr großzügig
- Wenn(!) tatsächlich eine betriebsbedingte Kündigung vorliegt (also die betriebsbedingten Gründe nicht vorgeschoben sind), dann haben Sie wenig Chancen
- Die Erkrankung ist vor Gericht nur verwertbar, wenn sie auch als Schwerbehinderung anerkannt ist.
#7
Antwort vom 26. Februar 2026 | 11:27
Von
Status: Student (2682 Beiträge, 634x hilfreich)
Zitat :Ob dein Tumor für die Kündigungsentscheidung maßgeblich ist oder war,
Tumor - Geschwulst
Zitat :an einem Essentiellen Tremor leide
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