Guten Tag,
Mein Arbeitgeber hat mir heute mitgeteilt, dass er in KW 26 und 27 Betriebsferien machen möchte. Wir sind ein 3 Mann Büro und im Arbeitsvertrag
steht auch eine Betriebsferienregelung, soweit so gut, allerdings finde ich die kurze Vorlaufzeit von nur einem Monaten ziemlich dreist. Dies war die Jahre zuvor auch schon so und ich möchte dies nicht länger hinnehmen. Man liest im Netz meist von einer Frist von mindestens 6 Monaten zur Ankündigung von Betriebsferien.
Meine Frage ist was ich unternehmen kann und welche Chancen es gibt dagegen vor zu gehen.
Betriebsferien spät angekündigt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Jain... Die Ankündigungsfrist soll im Rahmen des Zumutbaren sein - Betriebsferien SOLLTEN daher Anfang des Jahres/6 Monate im Voraus angekündigt werden. "Im Rahmen des Zumutbaren" ist etwas, worüber man sich schön streiten kann.ZitatMan liest im Netz meist von einer Frist von mindestens 6 Monaten zur Ankündigung von Betriebsferien. :
Da Sie in Ihrer Firma aber offenbar nur zu dritt sind, muß man einfach im Hinterkopf behalten, daß eine Kündigung unproblematisch möglich ist. Das Kündigungsschutzgesetz findet keine Anwendung. Im KLEINBETRIEB (unter 10 Angestellten in Vollzeit) benötigt der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund. Der Arbeitnehmer kann sich deshalb nur dann gegen die Kündigung wehren, wenn ausnahmsweise besonders krasse Umstände vorliegen. Und das müßte halt erst bewiesen werden...
Zitat:Jain... Die Ankündigungsfrist soll im Rahmen des Zumutbaren sein - Betriebsferien SOLLTEN daher Anfang des Jahres/6 Monate im Voraus angekündigt werden. "Im Rahmen des Zumutbaren" ist etwas, worüber man sich schön streiten kann.ZitatMan liest im Netz meist von einer Frist von mindestens 6 Monaten zur Ankündigung von Betriebsferien. :
Da Sie in Ihrer Firma aber offenbar nur zu dritt sind, muß man einfach im Hinterkopf behalten, daß eine Kündigung unproblematisch möglich ist. Das Kündigungsschutzgesetz findet keine Anwendung. Im KLEINBETRIEB (unter 10 Angestellten in Vollzeit) benötigt der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund. Der Arbeitnehmer kann sich deshalb nur dann gegen die Kündigung wehren, wenn ausnahmsweise besonders krasse Umstände vorliegen. Und das müßte halt erst bewiesen werden...
Danke für die rasche Antwort,
Auf "Gutdeutsch" heißt das l was ich der Antwort entnehme, wie ich fast befürchtet habe, ich unternehme besser nichts um keinen Unmut beim Chef zu erzeugen. Ich bin quasi seiner Willkür ausgesetzt und will ja nicht Gefahr laufen eine Kündigung im Briefkasten zu finden nur weil er seinen Urlaub in meinen Augen nicht in einem zumutbararen Rahmen vorher angekündigt hat...
Ärgerlich
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Wenn es im letzten Jahr auch schon so war, konntest du heuer damit rechnen, wenn nicht taggenau, so doch im Groben. Die Sache wäre dann wirklich kitzelig, wenn die Betriebsferien unvermutet ziemlich anders lägen und du schon Urlaub für einen anderen Zeitraum bewilligt bekommen hättest, z.B. entsprechend den Erfahrungen der Vorjahre. Habt ihr denn schon mit dem AG gesprochen, dass ihr gerne einen längeren Vorlauf hättet?
Mit der 'Willkür' ist das so eine Sache: nur weil du seine Planungen nicht verstehst oder kennst, ist es nicht Willkür, sondern eher für dich nicht nachvollziehbar. Und ein eher abstraktes Interesse an früherer Information ist nicht wirklich ein starkes Argument.
-- Editiert von blaubär+ am 02.04.2019 10:28
Zitatallerdings finde ich die kurze Vorlaufzeit von nur einem Monaten ziemlich dreist. :
KW 26 - 27 ist bei mir noch 12 Kalenderwochen entfernt.
ZitatGuten Tag, :
KW 26 und 27
kurze Vorlaufzeit von nur einem Monaten
Kann ich nicht mehr rechnen? Geht mein Kalender falsch?
Ich befinde mich aktuell in KW 14, bei mir sind es also knapp 3 Monate Vorlaufzeit?!
Ja es sind 12 Wochen. Die Jahre davor waren es allerdings nur 2-4 Wochen Vorlaufzeit... Und in anderen Betrieben kenne ich die Vorlaufzeit von mindestens 6 Monaten bis zu 1 Jahr.
Es wird auch nie etwas schriftlich mitgeteilt oder festgehalten...
Bei dir, habe ich den Eindruck, klingt ein genereller Unmut über den AG durch.
Das kann auf die Dauer gefährlich werden - für dich.
Bei drei Leuten muss wohl auch nicht alles und jedes schriftlich festgehalten werden, auch wenn Verschriftlichung grundsätzlich von Vorteil ist, schon um der menschlichen Schwäche willen. Da du wohl eher nicht in der Position sein dürftest, den sprichwörtlichen 'Hund zum Jagen zu tragen', sprich: dem Chef deine Vorstellungen aufzuzwingen, bleibt dir evtl. als Lösung, solche Mitteilungen, Anweisungen usf. selbst in einer Kladde oder einem Kalender aufzuschreiben. Den Chef wirst du nicht ändern, aber an dir kannst du arbeiten.
Jedenfalls solltest du aus diesem Ich_ärgere_mich-Modus schleunigst wieder heraus zu kommen, jedenfalls wenn dir Arbeit ansonsten stimmt und beim Klima nicht mehr im Argen liegt.
Mal eine simple Frage.
Wurde ganz einfach mal das Gespräch gesucht?
Wenn das Betriebsklima ansonsten passt und man seinen Wunsch auf eine frühzeitigere Bekanntmachung vernünftig äußert, vielleicht mit Argumenten (nicht § ), wie bessere Planung von Urlaubsreisen oder ähnlichem garniert, wüsste ich jetzt spontan nicht, weshalb einem der Chef den Kopf abreißen möchte.
Grade in einem 3 Mann Betrieb....
ZitatJa es sind 12 Wochen. Die Jahre davor waren es allerdings nur 2-4 Wochen Vorlaufzeit... :
Na guck mal, der Chef arbeit an sich, immerhin hat er den Vorlauf mindestens verdreifacht, vielleicht wird es bei einem vernünftigen Gespräch zukünftig ja noch mehr
-- Editiert von spatenklopper am 02.04.2019 15:34
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