A. Arbeitete 7 jahre in der Produktentwicklung und hat dort Rezepturen für div Lebensmittel erstellt, aus gängigen Zutaten.
Rezepte waren so aufgebaut "200g Zucker, 500g mehl, 10g vanillin".
Die Firma ging nach 7 Jahren in die Insolvenz und teile davon wurden per Asset Deal verkauft.
Nun kam B. Zu A. Und fragte ob man nicht die Rezepte (35 an der Zahl) in einer anderen Firma nutzen könnte.
A. Sah darin kein Problem, denn die Rezepte waren nie zum Geheimnis erklärt worden, noch wurden sie so behandelt.
Es gab keine verschlüsselung, keine Unterredung das speziell die rezepte geheim seien, sie lagen sogar in der Produktion sowie im Lager offen für jedermann ersichtlich rum.
Nun hat ein bekannter von A. Aber die firma informiert welche die Assetdeals machte und behauptet das A die alten Rezepte bei einer neuen Firma nutzt.
A. Hat dies mitbekommen, weil er sich bei einer neuen Firma bewarb, die aber vorgewarnt wurde das A. Angeblich Firmengeheimnisse ausplaudern würde, deswegen sollte die den Herrn A nicht einstellen.
Hat A sich nun wirklich Strafbar gemacht, obwohl zu keiner zeit vom damaligen Arbeitgeber angegeben wurde das die Rezepte geheim sein?
Mit was für Konsequenzen nlmuss nun A. Rechnen?
Gefängnis? Möglichkeit der Einstellung des verfahrens durch auflagen/geldstrafe?
A. Ist nicht vorbestraft und hatte niemals etwas mit der Polizei zu tun.
Sollte A. Sich wehren und die Firma in die Haftung nehmen weil sie den neuen Arbeitsvertrag mit einer anderen Firma vereitelt hat?
Betriebsgeheimnis verraten?
28. Mai 2022
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Frage vom 28. Mai 2022 | 15:06
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsgeheimnis verraten?
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#1
Antwort vom 28. Mai 2022 | 15:13
Von
Status: Unbeschreiblich (102607 Beiträge, 37414x hilfreich)
Zitatobwohl zu keiner zeit vom damaligen Arbeitgeber angegeben wurde das die Rezepte geheim sein? :
Das muss der AG auch nicht unbedingt erklären, damit es ein Firmengeheimnis ist.
Denknotwendigerweise sind das Firmengeheimnisse, den die Firmen verwenden ja nicht alles das gleiche Rezept, sondern diverse, eigene Varianten um sich im Geschmack zu unterscheiden.
Und selbst wenn es keine Firmengeheimnisse wären, so sind es durchaus Rezepte die mit Urheber- und / oder Nutzungsrechten versehen sein können.
Zitatteile davon wurden per Asset Deal verkauft. :
Auch die Rezepte bzw. deren Rechte daran?
Zitatdie Firma in die Haftung nehmen weil sie den neuen Arbeitsvertrag mit einer anderen Firma vereitelt hat? :
Da dürfte es schon an der Nachweisbarkeit scheitern.
#2
Antwort vom 28. Mai 2022 | 15:15
Von
Status: Master (4463 Beiträge, 1100x hilfreich)
Was stand denn in As Arbeitsvertrag zum Thema Verschwiegenheit?
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#3
Antwort vom 28. Mai 2022 | 15:24
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas stand denn in As Arbeitsvertrag zum Thema Verschwiegenheit? :
Nur eine Standard klausel zum Thema verschwiegenheit. Nichts was auf spezielle themen oder bereiche abzielt.
ZitatDas muss der AG auch nicht unbedingt erklären, damit es ein Firmengeheimnis ist. :
Denknotwendigerweise sind das Firmengeheimnisse, den die Firmen verwenden ja nicht alles das gleiche Rezept, sondern diverse, eigene Varianten um sich im Geschmack zu unterscheiden.
Und selbst wenn es keine Firmengeheimnisse wären, so sind es durchaus Rezepte die mit Urheber- und / oder Nutzungsrechten versehen sein können.
Das ist wahrscheinlich korrekt, jedoch unterliegen diese art der Rezepte keinerlei urheberrecht.
Dies wurde schon mehrfach nachgelesen.
#4
Antwort vom 28. Mai 2022 | 15:28
Von
Status: Unbeschreiblich (102607 Beiträge, 37414x hilfreich)
ZitatNur eine Standard klausel zum Thema verschwiegenheit. Nichts was auf spezielle themen oder bereiche abzielt. :
Dann hat man durchaus ein Problem ...
Die strafrechtliche Seite dürfte nicht das Problem sein, richtig teuer können in solchen Fällen die zivilrechtlichen Folgen werden, also die strafbewehrten Unterlassungserklärungen / strafbewehrten Unterlassungsklagen.
#5
Antwort vom 28. Mai 2022 | 15:35
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie strafrechtliche Seite dürfte nicht das Problem sein, richtig teuer können in solchen Fällen die zivilrechtlichen Folgen werden, also die strafbewehrten Unterlassungserklärungen / strafbewehrten Unterlassungsklagen. :
Müsste dazu aber nicht eindeutig die weitergabe in form von emails, screenshots, fotos, videos oder dergleichen belegt sein, oder reicht da ein Hinweis wie oben geschrieben von einem bekannten?
#6
Antwort vom 28. Mai 2022 | 15:40
Von
Status: Unbeschreiblich (102607 Beiträge, 37414x hilfreich)
Zitatreicht da ein Hinweis wie oben geschrieben von einem bekannten? :
Warum sollte eine Zeugenaussage nicht ausreichend sein?
#7
Antwort vom 28. Mai 2022 | 15:45
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWarum sollte eine Zeugenaussage nicht ausreichend sein? :
Weil die zeugenaussage gegen die aussage von Herrn A. Sprechen könnte, und die Firma nur diese eine Aussage hat.
Sehe ich da nicht eine Aussage gegen Aussage Konstellation?
#8
Antwort vom 28. Mai 2022 | 16:01
Von
Status: Unsterblich (24436 Beiträge, 4724x hilfreich)
Ja, na und?ZitatSehe ich da nicht eine Aussage gegen Aussage Konstellation? :
Was kann man denn in dem Schreiben des AG lesen, bei dem A sich beworben hat?
Eine höfliche Absage zur Bewerbung? Oder was?
#9
Antwort vom 28. Mai 2022 | 16:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa, na und? :
Was kann man denn in dem Schreiben des AG lesen, bei dem A sich beworben hat?
Eine höfliche Absage zur Bewerbung? Oder was?
Nein der neue AG hat den Bewerber telefonisch über die Vorwürfe informiert inkl dem Namen wer das von der Firma ausgesprochen hat.
#10
Antwort vom 28. Mai 2022 | 16:52
Von
Status: Unsterblich (24436 Beiträge, 4724x hilfreich)
Ja, na und?ZitatNein der neue AG hat den Bewerber telefonisch über die Vorwürfe informiert inkl dem Namen wer das von der Firma ausgesprochen hat. :
#11
Antwort vom 28. Mai 2022 | 17:22
Von
Status: Unbeschreiblich (102607 Beiträge, 37414x hilfreich)
ZitatSehe ich da nicht eine Aussage gegen Aussage Konstellation? :
Dieses "Aussage gegen Aussage" ist ein Märchen das sich recht hartnäckig hält ...
Während der Täter durchaus lügen darf das sich die Balken biegen, sind Zeugen die Falschaussagen treffen mit durchaus harten Strafen bedroht.
Zudem müsste man noch glaubwürdig darlegen, weshalb der Zeuge überhaupt lügen sollte.
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