Betriebsrat - Die Belegschaft frustet....wartet auf Neuwahlen

15. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)
Betriebsrat - Die Belegschaft frustet....wartet auf Neuwahlen

Hallo,
mich würde es einmal interessieren, wie ihr über einen Betriebsrat denkt, der ständig seine "Leute" fehlinformiert und bei jeder Gelegenheit intrigiert wo er nur kann....das Fantale daran ist, das sämtliche Betriebsratsmitglieder mit dieser Vorsitzenden Probleme haben, eher "zart" dagegenargumentieren und dabei natürlich nichts erreichen....Hin und wider traut sich jemand mehr oder weniger im Alleingang was zu sagen, erreicht am Ende aber nur den "bösen Blick " von
"oben"...denn, auch die Chefs sind weitgehend von diesen Umgehensweisen des Betriebsrates informiert...nur, warum sollten diese etwas unternehmen, wenn es doch so "angenehm" ist mit einem Arbeitgeber Betriesrat zusammenzuarbeiten...Fazit: Die Belegschaft frustet....wartet auf Neuwahlen und hofft, dass "alles anders wird"....nur...die, die eventuell Nachrücken, sind vom selben Blut als ihre Vorgänger....ganz schön demotivierend das Ganze....
Würd mich mal interessieren, wie euere Meinungen dazu so sind...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Wann sind denn die Neuwahlen?
Ich denke, ein paar fitte Kollegen sollten sich zusammentun und sich für die BR-Wahlen aufstellen lassen. Das dürfte doch dann ein Selbstgänger sein, den unfähigen BR abzulösen?

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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
Danny7
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallöchen,
die Wahlen sind nächstes Jahr im Frühjahr...
soweit so gut....
nur jetzt, wo die Tarifverträge zum Jahresende auslaufen,
verschiedene wichtige Änderungen im Betrieb "intern" ablaufen,
werden konkret falsche Aussagen an die Mitarbeiter weitergegeben!
Diese dann bei Ansprache aber wieder geschickt "vertuscht" und viele
Mitarbeiter trauen sich einfach nichts zu sagen....
Fazit: der BR macht munter weiter....

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 639x hilfreich)

guckst du hier: Betriebsverfassungsgesetz § 23 ff

quote:
§ 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten
(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.


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ich nehm an die Vorraussetzungen sind gegeben

-- Editiert am 15.10.2009 10:40

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