Hallo,
im Betriebsverfassungsgesetz heißt es unter §4:
"Betriebsteile gelten als selbstständige Betriebe, wenn sie ... durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind."
Was sind die konkreten Merkmale, die gegen eine solche Eigenständigkeit sprechen. Zum Beispiel identische Geschäftsführer beider Betriebe?
Danke für kompetente Info.
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Betriebsrat: Eigenständiger Betrieb, ja oder nein?
22. August 2011
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Frage vom 22. August 2011 | 16:19
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 3x hilfreich)
Betriebsrat: Eigenständiger Betrieb, ja oder nein?
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#1
Antwort vom 22. August 2011 | 17:59
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Da sollte man besser in einem speziellen BR-forum anfragen oder in einem Kommentar zum BetrVG (Däubler/Kittner/Klebe - Fitting) nachschauen.
Oder mal hier die Urteile durchforsten:
http://dejure.org/dienste/lex/BetrVG/4/1.html
-- Editiert 1000kleinesachen am 22.08.2011 18:01
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