Betriebsrat - Individuelles Arbeitsrecht

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
Betriebsrat - Individuelles Arbeitsrecht

Wie haltet Ihr es? Ich war ja krankheitsbedingt etliche Monate nicht im Betrieb. Jetzt bin ich wieder da, und da hat sich so eine Unsitte eingeschlichen.

Also, bis zu den letzten Betriebsratswahlen hatten wir keinen eigenen Betriebsrat, sondern wurden extern mit betreut. Jetzt ist der eigene da. Einmal im Jahr findet ein Mitarbeiter/Arbeitgebergespräch statt, seit etwa 20 Jahren. In diesem Gespräch erklärt der Mitarbeiter, was er gut, was er schlecht findet, der Arbeitgeber dasselbe. Es werden bei Problemen Lösungen gesucht, die anstehenden Weiterbildungsmaßnahmen werden besprochen u.s.w. Die Einladung zu diesem Gespräch erfolgt schriftlich, es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, ein Betriebsratsmitglied hinzu zu ziehen.

So, im Augenblick läuft das wie folgt ab: Mitarbeiter kommt alleine, ich spreche mit ihm so zwischen 20 Minuten und einer Stunde. Drei Tage später die Anfrage des Betriebsrates, was denn da war. Ich erkläre, dass ich ohne Vollmacht des Mitarbeiters keine Auskünfte geben kann. Dann kommt die Vollmacht des Mitarbeiters, ich sitze mit dem BR wiederum eine Stund zusammen. Nachschlag regelmäßig vom Arbeitnehmer: die haben gesagt, dass wir die Vollmacht unterschreiben müssen, wollten wir doch gar nicht. Also, Beruhigungsgespräch mit dem AN.

Das alles ist mir zu lang, zu lästig und m.E. auch überflüssig. Ich wollte in das Einladungsschreiben einen Zusatz einfügen, etwa so: "Der Betriebsrat wird grundsätzlich nach einem Gespräch in seiner Abwesenheit nicht über die Inhalte informiert. Die Angelegenheit ist mit Beendigung des Gespräches erledigt. Also überlegen Sie sich vorher, ob Sie ein BR-Mitglied Ihres Vertrauens bei dem Gespräch dabei haben wollen." Irgendwelche Bedenken?


wirdwerden

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9 Antworten
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#1
 Von 
Rosarot1972
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 43x hilfreich)

Bei uns im Betrieb werden auch solche Gespräche geführt. Wir haben uns darauf geeinigt, dass in der Einladung zum Gespräch der MA gefragt wird, ob er die Anwesenheit eines BR´s wünscht.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Tja, das wird ja schon in der Einladung gemacht. Nur diese 3-fach Ausfertigung eines wirklich häufig banalen Gesprächs, die ärgert mich!

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Ich habe keine Bedenken gegen diesen Passus in der Einladung, aber der BR sollte über die geplanten Gespräche im Vorfeld informiert werden.

In Fällen von z. B. Verhalten des MA, hat der BR ein Mitbestimmungsrecht, und auch so etwas könnte ja in den Gesprächen beurteilt werden.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

nach meiner einschätzung hat der br nicht das recht, im nachhinein irgendwelche informationen über das gespräch zu verlangen bzw. zu bekommen, auch nicht mit vollmacht. der MA kann sich vorher entscheiden, ob er ein br-mitglied dabei haben möchte - und das war es. ich denke, dass der br auch kein anrecht auf das protokoll über das ma-gespräch hat, sofern eines erstellt wird. das jährliche ma-gespräch ist ja der intention nach ein zwiegespräch, das ohne konkreten anlass die belange des jeweiligen dienstes und der beziehung zwischen AN und führungskraft durchgeht. der br soll dabei nur das mögliche ungleichgewicht zwischen führungskraft und untergebenen ausgleichen - also, dass niemand "untergebuttert" wird.
der br kann in den turnusmäßigen gesprächen mit der geschäftsleitung generell bzw. summarisch fragen erörtern, die zu ma-gespräch gehören und - natürlich - im streit- oder konfliktfall spezifisch intervenieren.

zu deiner formulierungsidee: vielleicht solltest du generell den vertraulichen charakter des gesprächs herausstellen (um nicht explizit front gg den br zu machen) und in der praxis solche nachträglichen gesuche konsequent ablehnen. wenn der br das nicht einsieht, kann der die frage ja vor das arbeitsgericht bringen.


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-- Editiert am 06.01.2011 13:33

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

So sehe ich es auch. Nur meine Vertreter waren während meiner Abwesenheit total verunsichert, und dann kam es halt zum derzeitigen Status. Ja, es ist ein Zwiegespräch, um Fehler auf beiden Seiten auszumerzen, Ziele für die Zukunft zu stecken, individuelle Ziele. Nichts Böses, falls es Verfehlungen des Mitarbeiters gibt, sind die Gegenstand eines gesonderten Gesprächs. Wie geschrieben, die Gespräche laufen seit 20 Jahren, eigentlich sehr erfolgreich. Für beide Seiten. Und jetzt das Gezuchte.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Vielleicht hat es ja während Deiner Abwesenheit Gespräche gegeben, wo doch Mitbestimmungsrechte verletzt wurden.

Bei uns werden diese Gespräche auch geführt, der BR wird wöchentlich über die geplanten Gespräche informiert und einige MA wollen einen BR dabeihaben, andere nicht.

Bislang hat es nie Probleme deshalb gegeben. Wir schreiben nur, dass der BR über die Gespräche informiert ist und das auf Wunsch des MA ein BR mit anwesend sein kann.

Die klären das dann unter sich.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

... also: schaff wieder ordnung. dein vertreter war ja wohl dazu da, die laufenden dinge zu erledigen und die dinge am laufen zu halten, nicht aber, sie (in der substanz) zu verändern. da hat der br wohl eine chance gesehen, seine rechte auszuweiten, oder es ist in deiner abwesenheit mit den jahresgesprächen doch nicht optimal gelaufen.

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-- Editiert am 06.01.2011 16:35

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#8
 Von 
Rosarot1972
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 43x hilfreich)

***da hat der br wohl eine chance gesehen, seine rechte auszuweiten***

na ja, wer wird denn gleich so schlecht über den br denken wollen ? ;-)

Vielleicht gibt es ja eine BV wo drin geregelt ist, das der BR zu beteiligen ist...

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#9
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

"oder es ist in deiner abwesenheit mit den jahresgesprächen doch nicht optimal gelaufen."

Das ist mein Vermutung. Normalerweise mischt sich kein BR in die normalen Jahresgespräche ein. Er will informiert sein, dass es sie gibt, evtl., wenn der MA das will, dabeisein und gut.

Denn, bei manchen Themen darf der BR ja auch mitreden.



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