Betriebsrat Kündigungsschutzgesetz

17. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)
Betriebsrat Kündigungsschutzgesetz

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Wenn jemand im Betriebsrat hat man ja einen Kündigungsschutz.

Was passiert wenn dieser einfach nicht mehr zur Arbeit geht? Also krank aber ohne Krankenschein... darf der ARbeiitgeber dann fristlos kündigen?!

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2529x hilfreich)

Wenn man BR-Mitglied ist bedeutet es nicht, einen Freifahrtschein zu besitzen. Man hat also seine arbeitsvertraglichen Pflichten genauso zu erfüllen, wie die anderen AN auch. Und wenn der BR nicht mehr zur arbeit erscheint, dann kann der AG u.U. auch fristlos kündigen.

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