Hallo,
ich habe mal eine Frage. Wenn jemand im Betriebsrat hat man ja einen Kündigungsschutz.
Was passiert wenn dieser einfach nicht mehr zur Arbeit geht? Also krank aber ohne Krankenschein... darf der ARbeiitgeber dann fristlos kündigen?!
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Betriebsrat Kündigungsschutzgesetz
17. April 2011
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Frage vom 17. April 2011 | 19:31
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 20x hilfreich)
Betriebsrat Kündigungsschutzgesetz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 17. April 2011 | 19:45
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2529x hilfreich)
Wenn man BR-Mitglied ist bedeutet es nicht, einen Freifahrtschein zu besitzen. Man hat also seine arbeitsvertraglichen Pflichten genauso zu erfüllen, wie die anderen AN auch. Und wenn der BR nicht mehr zur arbeit erscheint, dann kann der AG u.U. auch fristlos kündigen.
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