Betriebsrat Restmandat nach Stilllegung

22. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
jwd
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Betriebsrat Restmandat nach Stilllegung

Hallo,

GmbH, 25 MA, Betriebsstilllegung in 2001 nach Insolvenz:

Da wir den Betriebsrat erst kurz vor Betriebsstilllegung ins Leben gerufen haben, sind wir rechtlich nicht so bewandert.

Es geht konkret um die (auch teilweise) Auszahlung des Sozialplans während des Insoverfahrens. Der Verwalter erklärt Massearmut (Masseunzulänglichkeit); es ist jedoch Masse vorhanden - auch wenn Sie nicht für alle Gläubiger ausreichen mag.
Der BR ist jedoch der Meinuung, dass zumindest wie im Sozialplan vereinbart - Teilzahlungen geleistet werden könnten / sollten. z.B quotenmäßig.

Und hier geht es nun um den Punkt :
hat der BR hier noch ein Restmandat, bzw. ab welchem Zeitpunkt gilt der Sozialplan als abgewickelt ? Können wir uns also als BR für die Kollegen stark machen und uns einen (vom Inso-Verwalter bezahlten) Rechtsanwalt nehmen ?

Wir haben folgendes gefunden :
"Bis zur entgültigen Abwicklung des Sozialplans kann der Betriebsrat also noch zusammentreten, Beschlüsse fassen und gegebenenfalls sogar Prozesse führen, wenn es aus Anlass des Sozialplans oder wegen Betriebsratskosten zu einem Beschlussverfahren kommt (BAG in ständiger Rechtsprechung vgl. BAG AP Nr. 20 zu § 111 BetrVG)."

Danke für ALLE Tipps


Jürgen

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