Wir wollen einen neuen Mitarbeiter einstellen, der Betriebsrat hat vor 3 Wochen das Schreiben bekommen.
Jetzt nach 3 Wochen wo die Frist schon lange vorbei ist hat er die Einstellung abgelehnt.
Kann er nach 3 Wochen die Einstellung ablehnen, er hat vor ca 4 Wochen mündlich die Zusage gemacht das der Mitarbeiter eingestellt werden kann.
Muss das Schreiben für die Genehmigung der Einstellung an den Betriebsratsvorsitzenden gegeben werden oder reicht es wenn das Schreiben an einen Betriebsrat geht (wir haben 3 Betriebsräte).
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Betriebsrat - Wir wollen einen neuen Mitarbeiter einstellen...
1. Ansprechpartner ist immer der Vorsitzende. Nur so wird das Beteiligungsverfahren eröffnet.
2. Der BR hat genau eine Woche Zeit für seinen Beschluss; es beschließt das Gremium; beschließt der BR in der Frist nicht, gilt dies als Zustimmung.
3. Die Zustimmung zur Anstellung verweigern kann ein BR nur in ganz bestimmten, eng begrenzten Fällen - praktisch gar nicht.
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-- Editiert :blaubär: am 20.07.2013 14:33
Ergänzung:
Wenn der BR - der BR wohlgemerkt über den Vorsitzenden, nicht irgend ein Mitglied - mündlich das o.k. zu einer Maßnahme gibt, gilt das natürlich auch. Der AG ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der BR tatsächlich einen ordentlichen Beschluss gefasst hat; allerdings muss ein Beschuss möglich und nicht per se und der Situation nach ausgeschlossen sein (z.B. Anfrage und Antwort "auf der Treppe" en passent). In der Regel weiß aber der AG um den Rhythmus, in dem der BR zusammenkommt.
Anmerkung: Auch der AG bzw, sein Beauftragter sollte sich mit den Rechten und Pflichten eines BR auskennen.
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-- Editiert :blaubär: am 21.07.2013 07:20
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